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"Upskirting" wird strafbar

Von Daniel Bischof und Eleonore Praßl

Politik
In Deutschland droht beim "Upskirten" künftig eine zweijährige Haftstrafe.
© stock.adobe.com/Melena-Nsk

Regierung stellt Paket zu "Hass im Netz" vor: Eine Online-Klarnamenpflicht wird es nicht geben.


Das heimliche unter den Rock Fotografieren wird strafbar, eine Klarnamenpflicht im Internet wird es nicht geben: Es sind die neuen Details im Paket gegen Hass im Netz, das die türkis-grüne Bundesregierung am Donnerstag präsentierte.

"Hass im Netz ist reale Gewalt gegen Frauen", sagte Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP). Zwei Drittel der Mädchen zwischen 15 und 18 seien bereits einmal davon betroffen gewesen. "Das Netz ist kein rechtsfreier Raum", meinte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Sie kündigte zivil- und strafrechtliche Maßnahmen an. Noch im Juli soll ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt werden.

"Man glaubt, es ist in Ordnung"

Unter Strafe gestellt werden soll das "Upskirting" - also das heimliche unter den Rock oder in den Ausschnitt Fotografieren. Gerade unter Jugendlichen entwickle sich hier ein gefährlicher Trend, meinte Raab: "Dadurch, dass es nicht verboten ist, glaubt man, es ist in Ordnung." Nun soll eine rechtliche Handhabe dagegen geschaffen werden, so die Frauenministerin.

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In Deutschland beschloss der Bundestag am vergangenen Freitag, "Upskirting" unter Strafe zu stellen. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Änderung soll voraussichtlich ab Herbst in Kraft treten. Details zur österreichischen Regelung sind noch nicht bekannt. Zadic verwies darauf, dass Rechtsfragen zu klären seien. So ist beispielsweise offen, ob bereits die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung strafbar ist.

Verhetzung und Cybermobbing

Fest steht, dass es für Benutzer sozialer Medien keine Klarnamenpflicht geben wird. Auch wird es nicht notwendig sein, einen Identitätsnachweis bei den Plattformen zu hinterlegen.

Andere Verschärfungen wurden bereits vor längerer Zeit angekündigt. So wird der Tatbestand des Cybermobbings geändert (§ 107c Strafgesetzbuch). Künftig ist bereits das einmalige Veröffentlichen von bloßstellenden Bildern wie etwa Nacktfotos strafbar. Bisher musste die Handlung mehrmals verübt werden. Auch bei der Verhetzung (§ 283 StGB) möchte Zadic ansetzen. Der Paragraf soll so angepasst werden, dass er auf Hass im Netz gegen Einzelpersonen anwendbar ist. Derzeit zielt der Tatbestand auf gewisse Personengruppen ab.

Betroffene sollen bei Gericht künftig die Ausforschung der Beschuldigten beantragen können. In diesem Fall soll dann eine Ermittlungspflicht der Behörden bestehen. Zudem soll es einfacher werden, Anträge auf Löschung von Fotos und Hasspostings und Unterlassungsansprüche zu stellen.

Debatte um Meinungsfreiheit

Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will auch die Betreiber der sozialen Medien in die Pflicht nehmen. Derzeit sei es oft schwer, die Mitarbeiter der Plattformen zu erreichen, manche Hassnachrichten würden nicht rasch genug gelöscht werden. Künftig soll es Sanktionen geben, falls die Postings nicht schnell genug entfernt werden. Genauere Details nannte Edtstadler aber nicht.

Dass durch die Maßnahmen die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde, weisen die Regierungsmitglieder zurück. Es gehe bei dem Paket darum, die "Meinungsäußerungsfreiheit zu schützen", meinte Zadic. Immer wieder würden sich Personen aus den sozialen Medien zurückzuziehen, "weil sie dem Hass nicht standhalten". Das müsse verhindert werden.