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Wie bitte kommt man zum See?

Von Eleonore Praßl

Politik

Österreichs Seen sind zwar zum Großteil öffentlich, aber auch zum Großteil privat verbaut. Das Seen-Volksbegehren in Kärnten wollte dem ein Ende setzen - fand aber nur wenig Unterstützung.


Im Sommer zieht es die Österreicher ans Meer. In Zeiten des Coronavirus darf das Meer auch ein See sein. In der Beliebtheitsskala ganz oben stehen die Kärntner Badeseen - berühmt für ihre Trinkwasserqualität. Neun Millionen Nächtigungen zählte Kärnten in der vorjährigen Sommersaison. Und auch heuer ist das Bundesland gut gebucht, jedenfalls die Seeregionen. Wer ein Hotel mit Seezugang gefunden hat, kann sich glücklich schätzen. Denn einen Seezugang zu finden und dann auch noch einen Parkplatz zu ergattern, ist eine Herausforderung. Öffentliche Zugänge zu Seegrundstücken sind eben rar.

Die meisten Seen sind im Besitz von Bund und Ländern

Der Großteil der österreichischen Seen ist im Eigentum des Bundes. Laut Wasserrechtsgesetz dürfen öffentliche Seen von jedem genutzt werden. Wenn jedoch das Seeufer in privatem Eigentum liegt, kommt man trotzdem nicht an den See heran, erklärt Peter Bußjäger, Professor für Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck.

In Kärnten ist der Seezugang besonders eingeschränkt: Am Weißensee ist überhaupt nur ein Prozent der Uferfläche öffentlich zugänglich, jedoch ist hier der Großteil der übrigen Fläche ein Naturschutzgebiet und nicht privat. Am Ossiacher See sind es sieben Prozent, am Wörthersee und Millstätter See jeweils neun Prozent.

Die Kärntnerinnen und Kärntner hatten in den vergangenen sieben Tagen die Möglichkeit, sich gegen eine noch stärkere Privatisierung der Seegrundstücke auszusprechen. "Land und Gemeinden haben die wertvollsten Seegrundstücke privatisiert. An diesen Flächen ist der Seezugang für die Bevölkerung nicht mehr möglich", heißt es in der Begründung für das Volksbegehren. Die letzten öffentlichen Seegrundstücke sollen im Besitz der Allgemeinheit bleiben - gesichert mit einem absoluten Verkaufsverbot, fordern Gerhard Godescha und Walter Polesnik, die Initiatoren des Volksbegehrens.

Sie konnten mit ihrem Anliegen bei der Bevölkerung aber nicht punkten: Nur 11.717 Kärntner haben für das Kärntner Seen-Volksbegehren gestimmt. Bei 433.330 Eintragungsberechtigten ergibt das eine Beteiligung von nur 2,7 Prozent. Das Seen-Volksbegehren ist erst das vierte landesweite Volksbegehren, aber das mit der geringsten Beteiligung. Dennoch wird der Landtag das Anliegen behandeln.

Schon 2017 nicht in Landesverfassung

Die Initiatoren hatten schon 2017 gehofft, dass der Schutz der Seen in die neue Kärntner Landesverfassung aufgenommen wird. Dazu konnte sich die Politik aber nicht durchringen und auch diesmal gab es keine offizielle Unterstützung durch eine politische Partei. Für Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) deckt sich das Volksbegehren mit den Bemühungen seiner Landesregierung. Auch aus Sicht des Koalitionspartners ÖVP sind freie Seezugänge zu erhalten. Die oppositionelle FPÖ fand Teile des Volksbegehrens durchaus unterstützenswert.

Gefordert werden etwa ein Verkaufs- und Neubebauungsverbot für Seeufergrundstücke des Landes, eine elektronische Erfassung all dieser Grundstücke, der Ankauf von Seeufergrundstücken durch das Land und die Wegefreiheit an öffentlichen Ufern.