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Was passiert mit den Corona-Strafen?

Von Martin Tschiderer

Politik

Eine Generalamnestie ist laut Verfassungsrechtler Funk kaum möglich. Die Wiener Polizei setzt Strafen aus.


Wien. Juristen hatte die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht überrascht. Wie mit den Konsequenzen daraus am besten umzugehen ist, darüber herrscht schon weniger Klarheit unter Expertinnen und Experten.

Am Mittwoch hatte der VfGH verkündet, dass das allgemeine Betretungsverbot während des Corona-Lockdowns gesetzeswidrig war. Während des Ausgangsverbotes mit den berühmten vier Ausnahmen von Mitte März bis Anfang April wurden allerdings zehntausende Strafen verhängt. Was passiert nun damit?

Die Entscheidung stelle gewissermaßen eine Art Generalamnestie dar, sagte Verfassungsrechtler Karl Stöger zur "Wiener Zeitung". Laufende Verfahren seien einzustellen, sofern die entsprechenden Strafen auf der Ausgangsbeschränkungsverordnung beruhten. Die trat aber mit 30. April außer Kraft und wurde durch die Lockerungsverordnung abgelöst. Strafen, die nach dem 30. April verhängt wurden, sind demnach nicht aufgehoben, sagt Stöger. Betroffene müssten sich in diesem Fall an den VfGH wenden. Der Verfassungsjurist hielte es daher für sinnvoll, wenn sich der Nationalrat mit einer Lösung für alle Bestraften befassen würde.

Volksanwaltschaft sichert Bürgern Unterstützung zu

Eine Generalamnestie, wie sie die Oppositionsparteien fordern, sei allerdings "faktisch nicht möglich", meint Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Wolle man auch rechtskräftige Strafen zurückzahlen, bliebe keine andere Möglichkeit, als mit hohem Aufwand Fall für Fall einzeln zu prüfen. Denn eine Generalamnestie "in Bausch und Bogen" ohne Einzelfallprüfung sei rechtlich nicht zulässig und auch "rechtspolitisch nicht tunlich", sagte Funk. Schließlich würden damit alle Corona-Schutzmaßnahmen "mit einem Strich desavouiert". Würde man alle aufgrund des Covid-19-Gesetzes und der Verordnungen verhängten Strafen aufheben, wäre das eine schwere Diskriminierung. In diesem Fall würde nämlich auch tatsächliches Fehlverhalten straflos gestellt.

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Der Verfassungsjurist Heinz Mayer empfahl indes im "ZiB 2"-Interview am Mittwoch dem Gesundheitsministerium, das die Verordnung erlassen hatte, möglichst schnell eine neue Verordnung zu erlassen - und "vor allem im nächsten Schritt" so schnell wie möglich das Gesetz zu ändern. Dafür müsste allerdings eine Sondersitzung des Nationalrates einberufen werden, der sich gerade in der Sommerpause befindet.

Fachjuristen würden aktuell die "Kernaussagen der Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes im Detail auswerten" und "prüfen, ob es einen Anpassungsbedarf der gesetzlichen Grundlage gibt", heißt es dazu aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage der "Wiener Zeitung".

Unterdessen bot die Volksanwaltschaft jenen, die zu Unrecht bereits Strafen bezahlt haben, Hilfe bei der Rückforderung des Geldes an. Es gebe bereits jetzt die Möglichkeit der Rückzahlung für zu Unrecht bezahlte Strafen. Allerdings müssten sich die Bürger dazu an die Behörde wenden, wofür die Volksanwälte Unterstützung zusicherten.

Wiener Polizei will nicht mehr anzeigen

<p>Die Wiener Polizei hat am Donnerstagnachmittag bestätigt, dass sie vorerst hinsichtlich der Corona-Bestimmungen nicht mehr anzeigen und auch keine Organstrafmandate einheben wird. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die "Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten", sagte ein Sprecher.