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Gegen Rekordarbeitslosigkeit im Herbst

Von Karl Ettinger

Politik

Regierung und Sozialpartner kämpfen mit Kurzarbeit und Arbeitsstiftung gegen Corona-Folgen. Die Ampel ist noch blind.


Der Unterschied könnte nicht größer sein. Als die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung 2018 die Möglichkeit des Zwölf-Stunden-Tages durchgeboxt hatte, frohlockte zwar die Wirtschaft, aber die - übergegangene - Gewerkschaft mobilisierte Zehntausende auf die Straße in Wien dagegen. Am Mittwoch saßen mit Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf sowie Gewerkschaftsboss Wolfgang Katzian und Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl die ranghöchsten Sozialpartner bei Bundeskanzler Sebastian Kurz in dessen Büro im Bundeskanzleramt, um danach gemeinsam mit dem Chef der türkis-grünen Regierung vor dem Beginn des Ministerrats die neue Form der Kurzarbeit zu verkünden. Es war der einzige Ministerrat während der Sommerferien.

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Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie haben den Arbeitsmarkt in einem Würgegriff. 432.000 arbeitslos gemeldete Menschen und weitere 476.000 in Kurzarbeit heißt das in nackten, ernüchternden Zahlen. Mit der nun ausgehandelten Verlängerung der Kurzarbeit ab Oktober um vorerst sechs Monate stemmen sich die Sozialpartner von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam mit der Regierung gegen eine Rekordarbeitslosigkeit im kommenden Herbst und Winter. Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) durfte nach dem Ministerrat im Duett mit Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) für Herbst zusätzlich eine Arbeitsstiftung für jene ankündigen, die wegen der Corona-Krise nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Neues Kurzarbeitsmodell ab 1. Oktober

Nach tagelangen Beratungen der Fachleute konnte Kurz an der Seite der Sozialpartner kameragerecht die Einigung über das modifizierte Modell zur Kurzarbeit präsentieren. Die wichtigste Änderung gegenüber der noch bis 30. September geltenden Variante ist, dass die Mindestarbeitszeit der Beschäftigten von 10 auf mindestens 30 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit erhöht wird. Je nach Einkommenshöhe erhalten Kurzarbeiter weiter zwischen 80, 85 oder 90 Prozent des früheren Nettoeinkommens. Jene mit niedrigeren Löhnen die 90 Prozent. Die Höchstarbeitszeit darf künftig maximal 80 Prozent statt bisher 90 Prozent betragen. Damit soll vermieden werden, dass bei leichten Auftragsschwankungen geringfügig kürzere Arbeitszeiten auch vom Staat über das Arbeitsmarktservice (AMS) finanziert werden. Die Betriebe müssen bei der Corona-Kurzarbeit die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit zahlen, den Rest auf 80 bis 90 Prozent schießt das Arbeitsmarktservice zu.

Die von der Wirtschaft geforderte Pflicht zur Weiterbildung während der Kurzarbeit kommt nicht. Mitarbeiter müssen aber Bereitschaft zur Weiterbildung zeigen, wenn diese vom Unternehmen angeboten wird. Das geänderte Modell der Kurzarbeit kann für sechs Monate, somit bis Ende März 2021, beantragt werden. Für die Corona-Kurzarbeit hat das AMS bisher satte 3,9 Milliarden Euro aufgewendet.

700 Millionen Euro für Corona-Arbeitsstiftung

Als weitere Säule wird ab Herbst eine Corona-Arbeitsstiftung eingerichtet, wie sie Vizekanzler Grünen-Chef Werner Kogler am Wochenende bereits im Interview mit der "Wiener Zeitung" etwa für arbeitslose Mitarbeiter im Städtetourismus angekündigt hat. Arbeitsministerin Aschbacher verkündete dazu, dies sei für 100.000 Personen gedacht, die wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben. Im Mittelpunkt stehen dabei Umschulungen für Arbeitslose, die keine Chance mehr auf eine Rückkehr an ihre frühere Arbeitsstelle haben. Einmal mehr möchte die türkis-grüne Regierung so auch Beschäftigte für den Pflegebereich aktivieren, für den die Koalition seit längerem eine Personaloffensive angekündigt hat.

Im Auge hat man außerdem, mehr Fachkräfte etwa im Metallbereich zu rekrutieren. Schließlich soll eine Gruppe durch Weiterbildung in der Digitalisierung neue Chancen am Arbeitsmarkt bekommen. Für die Arbeitsstiftung werden 700 Millionen Euro lockergemacht.

Um einer neuen Rekordarbeitslosigkeit vorzubeugen, wurde so mit konkreten Maßnahmen vorgesorgt. Was gesundheitliche Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona-Infektionen betrifft, müssen die Österreicher zunächst weiter zuwarten. Das mehrfach angekündigte Corona-Ampelsystem, mit dem besser auf regionaler Ebene auf Corona-Ausbrüche reagiert werden kann, war für den Sommerministerrat in Aussicht gestellt worden. Zuletzt hatte Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) geunkt, er kenne nur die Farben. Es sind vier: Grün für niedriges Risiko, Gelb für mittleres, Orange für hohes und Rot für ein sehr hohes Risiko. Unklar blieb am Mittwoch, welche Farbe derzeit zum Beispiel für den Bezirk Gmunden in Oberösterreich gelten würde.

"Die Ampel ist kein Wundermodell"

Minister Anschober konnte nur nochmals den Probebetrieb des Ampelsystems ab August ankündigen und die gesetzliche Grundlage für September. Neu war, dass eine Fachkommission aus Bundesvertretern und jeweils einem Vertreter eines Bundeslandes Empfehlungen an Bund, Länder und Bezirke für die jeweilige Ampelfarbe und Konsequenzen erarbeiten soll. Die Kommission beginnt kommende Woche mit ihrer Arbeit.

In einem war Anschober aber unmissverständlich: "Die Ampel ist jetzt kein Wundermodell." Sie werde Corona nicht beseitigen. Eines steht für den Sozial- und Gesundheitsminister außer Zweifel: "Denkunmöglich" sei ein neuerliches Schließen Österreichs wie im Frühjahr. Dies wäre eine wirtschaftliche Katastrophe, das wolle man mit aller Kraft vermeiden. Die noch blinde Ampel ist Teil eines 17-Punkte-Aktionsprogramms, um eine zweite Corona-Welle zu verhindern. Dabei geht es auch darum, die Menschen verstärkt zu sensibilisieren. Anschober: "Ich brauch’ keine Strafsanktion, die über mir schwebt."