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"Staatsanwälte können völlig frei agieren"

Von Daniel Bischof

Politik

Volksanwalt Werner Amon über seine Justiz-Reformideen, den Maßnahmenvollzug und budgetäre Probleme.


Mit seiner Forderung, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium auf einen Bundesstaatsanwalt zu übertragen, hat Volksanwalt Werner Amon (ÖVP) für Debatten gesorgt. Während SPÖ und Neos den Vorstoß begrüßten, hagelte es Kritik von Justizvertretern. Die "Wiener Zeitung" sprach mit Amon über Querulanten, den Maßnahmenvollzug und seine Reformideen.



"Wiener Zeitung": Worum drehen sich die meisten Beschwerden über die Justiz, mit denen Sie sich befassen?Werner Amon: Viele Beschwerden betreffen die langen Verfahrensdauern. Da geht es um alles Mögliche. Etwa, dass bei den Familiengerichten nicht über Unterhaltsfragen und Sorgepflichten entschieden wird oder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaften zu lange dauern.



Wie viele von diesen Beschwerden sind berechtigt - und wie viele kommen von Querulanten?

Wir teilen unsere Beschwerdeführer nicht in Querulanten und Nicht-Querulanten ein. Insgesamt gibt es bei der Volksanwaltschaft jährlich in allen Bereichen etwa 16.000 Beschwerden. Ungefähr die Hälfte davon wird nicht weiterverfolgt - oder wir sind nicht dafür zuständig. Bei der anderen Hälfte stellten wir nach einer Prüfung bei ungefähr 50 Prozent einen Missstand fest.

Worauf sind etwaige Missstände bei der Verfahrensdauer zurückzuführen?

Das ist vor allem ein Ressourcenproblem. Die Staatsanwälte und Richter klagen seit Längerem, dass ihnen Fachpersonal fehlt.

Entlastung soll das aufgestockte Justizbudget für 2020 bringen. Ist ein erster Rückgang bei den Beschwerden bereits zu bemerken?

Dafür ist es noch zu früh. Momentan steigen die Zahlen jedoch deutlich an. Im Jahr 2019 hatten wir insgesamt 618 Beschwerden, die den Justizbereich betrafen. Heuer sind es bisher bereits mehr als 400.

Welchen Eindruck haben Sie bisher vom Strafvollzug gewonnen?

Einen guten Eindruck. Der überwiegende Teil der Beschwerden im Justizbereich betrifft nicht den Strafvollzug, der auch in der Corona-Zeit gut funktioniert hat. Aber es gibt auch Problembereiche.

Welche?

Der bauliche Zustand mancher Anstalten ist ein Problem, außerdem gibt es viel zu wenige Justizwachebeamte. Hier dürfte sich die Situation derzeit aber etwas verbessern. Problematisch ist auch der Maßnahmenvollzug: Es ist nicht ausreichend Geld vorhanden, um einen ordentlichen Betrieb zu gewährleisten. In einem dementsprechenden Zustand sind die Einrichtungen. Menschen, die auf einer forensischen Station behandelt werden müssten, sind in normalen Justizanstalten untergebracht.

Im Maßnahmenvollzug gibt es seit Jahren fertige Reformpapiere, die in den Schubläden der Ministerien verstauben. Warum geht nichts weiter?

Auch das ist in erster Linie ein budgetäres Problem.

Ist der Maßnahmenvollzug ein zu uninteressantes Thema für die Öffentlichkeit und Politik?

Es ist kein allzu positiv besetztes Thema. Es muss aber im Interesse der Gesellschaft liegen, dass problematische Personen einer Therapie unterzogen werden.

Erwarten Sie sich hier mehr Einsatz von der grünen Justizministerin Alma Zadic und der Bundesregierung insgesamt?

Es gibt bereits Ankündigungen in diese Richtung. Ich bin optimistisch, dass da mehr passieren wird.

Im Zuge des Ibiza-U-Ausschusses wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) von der ÖVP wieder scharf attackiert, von SPÖ und Neos wird sie vehement verteidigt. Finden Sie es bedenklich, dass die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden immer stärker politisiert wird?

Ja. Es ist nicht gut, dass die Staatsanwaltschaften derart in den tagespolitischen Diskurs hineingezogen werden. Man muss sie da herausbringen und außer Streit stellen.

Sollten sich die Parteien mit ihrer Kritik und Vereinnahmung mäßigen?

Es ist nicht meine Aufgabe, Äußerungen der Parteien zu kommentieren. Meiner Meinung nach würde aber eben gerade die Einrichtung eines Bundesstaatsanwaltes hier Abhilfe schaffen.

Inwiefern?

Es braucht eine unabhängige Person wie einen General- oder Bundesstaatsanwalt, der das Weisungsrecht und die Kontrolle über die Staatsanwaltschaften ausübt. Das Weisungsrecht des Justizministers ist totes Recht und wird nicht ausgeübt. Daher scheint auch niemand für die Staatsanwaltschaften verantwortlich zu sein. Sie können völlig frei und ohne Kontrolle agieren.

Ohne Kontrolle? Es gibt eine ausführliche Fachaufsicht durch die Oberstaatsanwaltschaften und das Justizministerium.

Ja, aber hier kontrollieren sich die Staatsanwälte gegenseitig. Die Polizei wird auch nicht nur durch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung überprüft. Vielmehr gibt es bei der Polizei auch eine parlamentarische Kontrolle und einen Rechtschutzbeauftragten im Innenministerium.



Während die Staatsanwälte das Ermittlungsverfahren leiten, arbeitet die Polizei aber "nur" die an sie erteilten Ermittlungsaufträge ab. Braucht es da nicht ein besonderes Maß an Unabhängigkeit?

Es ist eigenartig, dass die gesamte polizeiliche Arbeit selbstverständlich kontrolliert werden darf, aber derjenige, der den Auftrag zu dieser Arbeit erteilt, nicht überprüft wird. Das ist in der Systematik nicht gut.

Was stellen Sie sich denn konkret vor? Sollen Parlamentarier Staatsanwälte rügen, wenn Verfahren länger dauern?

Ich will der parlamentarischen Arbeit nicht vorgreifen. Es wäre aber etwa möglich, im Parlament einen Unterausschuss einzurichten oder einen Rechtsschutzbeauftragen zu bestellen, der sich mit solchen Fragen beschäftigt. An der Spitze der Staatsanwälte könnte eine Bundesstaatsanwältin oder ein Bundesstaatsanwalt stehen: Diese oder dieser wird durch einen parlamentarischen Prozess auf mehrere Jahre bestellt und ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.

Die Vereinigung der Staatsanwälte und die Gewerkschaftsvertretung der Richter und Staatsanwälte hat "massive Bedenken" gegen diese Konstruktion angemeldet. Sie orten einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung.

Dieser Ansatz ist meines Erachtens nicht korrekt. Die Staatsanwälte sehen sich gerne als Teil der Gerichtsbarkeit. Sie sind aber Teil der exekutiven Gewalt. Und diese muss sich selbstverständlich der Kontrolle der Legislative unterziehen.

Öffnet das nicht Tür und Tor für politische Einflussnahmen durch das Parlament - etwa dann, wenn gegen Politiker ermittelt wird?

So plump wird man diese Kontrolle nicht aufsetzen. Welche Form der Konstruktion man genau wählt, darüber kann man diskutieren. Mir geht es letztlich darum, dass man überhaupt eine Kontrollmöglichkeit schafft. Denn wenn Verfahren zu lange dauern, betrifft das die Grundrechte der Bürger.

Werner Amon ist seit Juli 2019 Volksanwalt und Vorsitzender der Volksanwaltschaft. Er ist unter anderem für die Bereiche Strafvollzug, Steuern und Gebühren zuständig. Der ÖVP-Politiker war von September 2016 bis Mai 2017 Generalsekretär der Volkspartei.