Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Christoph Grabenwarter zeigt ein gewisses Verständnis dafür, dass Gesetze und Verordnungen in der Coronakrise so mangelhaft gestaltet waren, dass sie vom Höchstgericht aufgehoben werden mussten. In der Ö1-Reihe "Im Journal zu Gast" sprach er von einer speziellen Situation, in der sich die Regierung befunden habe, auch da etwa der Gesundheitsminister erst kurz im Amt war. Dass man auf sonst übliche Begutachtungsverfahren verzichtet hatte, scheint Grabenwarter angesichts der Dimension der Krise nicht ungewöhnlich. Es habe dafür gute Gründe gegeben. Aber abgesehen vom Zeitdruck schließt er auch strukturelle Mängel als Ursache nicht aus und fordert, in den Ministerien nicht beim Fachpersonal zu sparen.

Klar gestellt wird vom VfGH-Präsidenten auch, dass es rechtlich durchaus wieder zu drastischen Eingriffen kommen könne. Die Formulierungen müssten aber eben entsprechend sein. Der VfGH habe die drastische   Ausgangebeschränkung aufgehoben, sie könnte wieder kommen, wenn die gesetzliche Basis geschaffen wird, so der Präsident der VfGH. "Aber wir haben betont, dass dieses Recht, sich frei zu bewegen, eine Grundbedingung der Autonomie des einzelnen Menschen ist", sagt er weiter. Das sei eine Kernaussage, die man nicht oft genug betonen könne.

Eher milde betrachtet er eine frühere Äußerung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der im Zusammenhang mit rechtlichen Zweifeln an Corona-Maßnahmen von juristischen Spitzfindigkeiten gesprochen hatte. Dies sei eine Äußerung gewesen, wo er sich denke: "Ein Politiker war wohl unter Druck." Heute würde er sie vermutlich nicht mehr so treffen. (red,apa)


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