Klar gestellt wird vom VfGH-Präsidenten auch, dass es rechtlich durchaus wieder zu drastischen Eingriffen kommen könne. Die Formulierungen müssten aber eben entsprechend sein. Der VfGH habe die drastische Ausgangebeschränkung aufgehoben, sie könnte wieder kommen, wenn die gesetzliche Basis geschaffen wird, so der Präsident der VfGH. "Aber wir haben betont, dass dieses Recht, sich frei zu bewegen, eine Grundbedingung der Autonomie des einzelnen Menschen ist", sagt er weiter. Das sei eine Kernaussage, die man nicht oft genug betonen könne.
Eher milde betrachtet er eine frühere Äußerung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), der im Zusammenhang mit rechtlichen Zweifeln an Corona-Maßnahmen von juristischen Spitzfindigkeiten gesprochen hatte. Dies sei eine Äußerung gewesen, wo er sich denke: "Ein Politiker war wohl unter Druck." Heute würde er sie vermutlich nicht mehr so treffen. (red,apa)