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Pensionisten müssen auf Steuerentlastung warten

Von Karl Ettinger

Politik

Die rückwirkende Auszahlung der Senkung der Steuertarife für Bezieher niedriger Pensionen verzögert sich. Der SPÖ-Pensionistenverband kritisiert die Pensionsversicherungsanstalt. Ein Auszahlungstermin ist offen.


Für Bezieher niedriger Einkommen hat die türkis-grüne Bundesregierung die erste Etappe der Steuerreform vorgezogen. Bis Ende September muss die Steuerentlastung, die rückwirkend ab 1. Jänner dieses Jahres gilt, ausgezahlt werden. Bezieher von Pensionen ab 1111 Euro brutto im Monat schauen bei der Maßnahme allerdings vorerst durch die Finger, denn für diese Bevölkerungsgruppe heißt es vorerst noch warten. Der SPÖ-Pensionistenverband schießt sich auf die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wegen der Verzögerung ein. "Bei allem Verständnis für den hohen administrativen Aufwand, aber die Pensionisten dürfen nicht Steuerzahler zweiter Klasse sein", kritisiert der Generalsekretär des Pensionistenverbandes, Andreas Wohlmuth.

Nachrechnungen müssen durchgeführt werden

In der Pensionsversicherungsanstalt wollte man am Montag auf Anfrage der "Wiener Zeitung" ausdrücklich keinen Termin für eine Auszahlung nennen, damit niemand enttäuscht werde, wenn dies nicht eingehalten werden könne. Derzeit arbeite die PVA "mit Hochdruck" an der technischen Umsetzung der nachträglichen Aufrollung der Lohnsteuer für das heurige Jahr, wurde in einer Stellungnahme betont. "Ein genauer Zeitpunkt
für die Durchführung kann aber derzeit auf Grund des hohen technischen
Aufwandes noch nicht angegeben werden. Dies hängt auch von der Komplexität der
Fälle ab. So müssen wir davon ausgehen, dass ein Großteil der Fälle händisch
nachbearbeitet werden muss", wird als Erklärung für die Verzögerung angeführt.

Mit der Steuerreform wird der Einstiegstarif rückwirkend ab Jänner 2020 von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Lohnbüros für Arbeitnehmer bis Ende September die Neuregelung umsetzen und die Auszahlung der Steuerentlastung erfolgt. Bei den Pensionisten kommen Bezieher ab einer Pension von monatlich 1111 Euro brutto in den Genuß der Steuerreform. Das betrifft immerhin schätzungsweise 1,3 bis 1,4 Millionen Pensionisten. Die PVA spricht von rund einer Million Betroffenen. Wer weniger als 1111 Euro brutto im Monat Pension bezogen hat, musste keine Steuer zahlen und profitiert daher auch nicht von dieser Regelung. Die Bundesregierung wollte mit dem Vorziehen der Maßnahme auch auf die Corona-Krise reagieren.

Klarheit um Auszahlungstermin gefordert

Der SPÖ-Pensionistenverband verstärkt jetzt den Druck auf die Pensionsversicherungsanstalt, die Auszahlung des Geldes rasch vorzunehmen. Auch die Pensionisten bräuchten diese steuerliche Entlastung dringend, weil die Lebenshaltungskosten coronabedingt gestiegen seien, macht Generalsekretär Wohlmuth geltend. Daher wird von der PVA Klarheit gefordert, wann mit einer Auszahlung zu rechnen sei.

Es sind zwar keine Eckhäuser, die sich aus der Steuerentlastung ergeben, für Pensionisten handelt es sich aber dennoch um eine wichtige Maßnahme. So rechnet der SPÖ-Pensionistenverband vor, dass die Entlastung bei einer Monatspension von 1250 Euro brutto bei 13 Euro im Monat liegt, im Jahr sind es knapp 160 Euro. Wer monatlich 1400 Euro brutto Pension bezieht, kann mit einer monatlichen Entastung von 20 Euro rechnen, jährlich sind es nach diesen Berechnungen 244 Euro mehr.