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Neuer Corona-Alarm der Regierung

Von Karl Ettinger

Politik

Nach Anstieg der Neuinfektionen nehmen Spitalsaufenthalte zu. Vorerst keine Registrierpflicht in Gaststätten.


Neun Personen, noch dazu aus der bei einer Corona-Ansteckung besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppe älterer Menschen sind in Graz nach einem Corona-Cluster in einem Pflegeheim ins Landeskrankenhaus gebracht worden. Das liegt im Trend: 321 Personen wurden nach Covid-19-Erkrankungen mit Stand Mittwoch in Spitälern versorgt. Nach dem deutlichen Anstieg der Corona-Fälle in Österreich seit Anfang September nimmt jetzt auch die Zahl der Corona-Kranken in Spitälern zu.

Diese neue Entwicklung bereitet der türkis-grünen Bundesregierung, voran Gesundheitsminister Rudolf Anschober zunehmend Kopfzerbrechen. Denn bisher war von ÖVP und Grünen, aber auch von Experten der im Vergleich zum Corona-Lockdown im März niedrige Wert an Corona-Patienten im Spital als günstig hervorgehoben worden. Am 31. März ist mit 1.110 Corona-Fällen in Krankenhäusern der bisherige Höchststand verzeichnet worden. Anschober ließ nach dem Ministerrat mit dem Alarm aufhorchen, dass nun die Zahl der Spitalspatienten ebenfalls "spürbar zu steigen beginnt" und ihm diese Entwicklung Sorge bereite.

Anschober wendet sich gegen Registrierpflicht in Lokalen

Mit 768 Neuinfektionen binnen 24 Stunden, davon 344 in Wien, wurde auch da neuerlicher ein hoher Wert registriert. So gibt es unter anderem 15 positiv getestete Soldaten in der Kaserne Horn in Niederösterreich.

Die Österreicher sind seit Wochenbeginn durch das Umschalten beim Corona-Ampelsystem auf Orange in sieben Regionen, darunter Wien und Innsbruck, bereits aufgerüttelt und verwirrt, weil entgegen dem ursprünglichen System dort vorerst keine neuen Verschärfungen kommen. Eine erste Folge des Anstiegs an Corona-Spitalspatienten ist, dass vor allem in den sieben Regionen mit der Ampelfarbe die Schutz- und Hygienemaßnahmen in Pflegeheimen und in Krankenhäusern streng gehandhabt werden sollen. Was Regeln und Besuchszeiten betrifft, gibt es allerdings in den Bundesländern unterschiedliche Vorschriften.

Schon zuvor hat die Regierungsspitze mit Anschober mit Vertretern der orangen Regionen im Bundeskanzleramt und teils mit Videokonferenz über das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der Corona-Ausbreitung beraten. Der Wunsch Wiens, eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie einzuführen, wird vom Gesundheitsminister vorerst jedoch nicht unterstützt. Allerdings ist Anschober dafür, dass Länder und Bezirke notfalls eigene, strengere CoronaSchutzmaßnahmen umsetzen. Das Instrument dazu muss aber erst am 23. September mit dem neuen Corona-Gesetzespaket geliefert werden. So hat sich einer der betroffenen Bürgermeister, der Innsbrucker Stadtchef und Grünen-Politiker Georg Willi dafür ausgesprochen, dass auch regional unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Corona-Regeln zulässig werden.

Ganz anders äußerte sich einmal mehr Burgenlands Landeschef Hans Peter Doskozil (SPÖ) von Eisenstadt aus. Man solle die "Ampel-Diskussionen beenden", wichtig sei vielmehr, dass die Bundesregierung den Menschen endlich Perspektiven gebe.

Nächsten drei Wochenwerden entscheidend

Den Gesundheitsminister erfüllen auch seit Dienstagabend vorliegende, neue Prognosen der Experten mit Sorge. Denn diese drei Prognosen bis 29. September würden auffallend differieren. Für Anschober bedeutet das, dass den kommenden Wochen beim Kampf gegen eine Ausbreitung der Corona-Infektionen eine Schlüsselrolle zukomme. Damit bekräftigte er jüngste Appelle der Regierung, dass die Bevölkerung die Corona-Maßnahmen, etwa die nun wieder bundesweit geltenden Mund-Nasen-Schutzmasken in allen Geschäften, wieder ähnlich ernst wie heuer im Frühjahr nehmen solle.

Konkret rüstet sich die Regierung für eine deutliche Ausweitung der Corona-Fälle. Deswegen wurden im Ministerrat Vorkehrungen beschlossen, damit ausreichend Schutzausrüstung bereitliegt. Anschober nannte vor allem Schutzausrüstung für Ärzte. Deren Vertreter hatten im März beklagt, es sei nicht genügend Schutzausrüstung für niedergelassene Ärzte vorhanden.