Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hält die von der Regierung geplante Möglichkeit für zulässig, das Covid-Maßnahmengesetz durch eine Verordnung um bis zu sechs Monate zu verlängern. Die Verordnung sei durch das geplante Gesetz determiniert und die Verlängerung sei kurz befristet, sagte der frühere Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien auf APA-Anfrage.
FPÖ-Chef Norbert Hofer hatte zuvor vor einer Aushebelung des Parlaments gewarnt, wenn der Gesundheitsminister das Maßnahmengesetz per Verordnung verlängern kann.
"Unbefristet verlängern geht sicher nicht"
Mayer hält die Bestimmung aber nicht für verfassungswidrig. "Man kann durch eine Verordnungen Ausnahmen verfügen, man kann verfügen, dass bestimmte Bestimmungen nicht anwendbar sind", betont Mayer. Außerdem verweist er darauf, dass nur eine Verlängerung des Gesetzes um maximal ein halbes Jahr möglich sein soll. "Unbefristet verlängern geht sicher nicht. Wenn, dann muss das eng an die Gefahr geknüpft sein, die das Gesetz verhindern soll."
Ursprünglich wollte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) das Gesetz, das zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weitreichende Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bevölkerung bis hin zur Ausgangssperre erlaubt, bis Ende 2021 verlängern. Mit den am Montag vorgelegten Änderungen soll das Covid-Maßnahmengesetz nun schon Ende Juni 2021 auslaufen - mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis maximal 31. Dezember 2021 durch Verordnung der Bundesregierung, "sofern dies aufgrund der epidemiologischen Situation unbedingt erforderlich ist". (apa)