Laut Edtstadler dürfe es nicht allein im Ermessen der Internet-Plattformen liegen, welche Inhalte gelöscht werden. "Der Gesetzgeber muss hier klare Rahmenbedingungen vorgeben und bei Verstößen dagegen auch Sanktionen setzen – insbesondere, wenn es um strafrechtlich relevante Inhalte geht." Sie erinnerte daran, dass die Regierung im Sommer ein Gesetzespaket gegen Hass im Netz auf den Weg gebracht habe. "Ein großes Problem war bisher, dass es für Nutzerinnen und Nutzer oft kompliziert und schwierig ist, strafrechtlich relevante Postings löschen zu lassen. Zudem haben die Plattformen in den meisten Fällen keine Ansprechpartner für Betroffene und Behörden, und ihr Umgang mit Hasspostings ist oft sehr intransparent."
Mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz solle sich das ändern, so die Ministerin. Die Plattformen würden künftig einen verantwortlichen Ansprechpartner nominieren sowie regelmäßige Berichte über ihren Umgang mit Hass im Netz vorlegen müssen. "Wenn sich eine Plattform nicht daran hält, drohen Strafen bis zu 10 Millionen Euro." Österreich gehe hier in Europa voran, halte aber trotzdem an einer gemeinsamen europäischen Lösung fest. (apa)