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Als sich die Terrassen leerten

Von Simon Rosner

Politik

Der Ischgl-Bericht dokumentiert etliche Verfehlungen von Politik und Behörden - eine Analyse der drei folgenschwersten.


Es war Freitag, der 13., als ein Wirt in St. Anton in den Keller seines Lokals ging. Die Terrasse war angesichts des schönen Wetters voll und das Bierfass leer. Deshalb musste der Wirt in den Keller. Gleichzeitig gab Bundeskanzler Sebastian Kurz in Wien eine Pressekonferenz. Er sagte wörtlich: "Es werden das Paznauntal und St. Anton am Arlberg unter Quarantäne gestellt. Diese Gebiete werden ab sofort isoliert." Als der Wirt vom Keller zurückkam, war die Terrasse leer.

Diese Schilderung des Chaos als unmittelbare Reaktion auf die Pressekonferenz findet sich, neben anderen, im Bericht der Ischgl-Kommission. Und sie illustriert die Dramatik jener Tage gut, als aus einer anfangs noch vagen Bedrohung plötzlich eine reale Gefahr wurde. Nur drei Tage später war Österreich im Shutdown.

Der Bericht der Kommission ist eine Ex-ante-Betrachtung, also der Versuch, die Entscheidungen mit dem Wissensstand von damals zu rekonstruieren. Er kann nur als Annäherung verstanden werden, denn zu schnell änderte sich die Wahrnehmung. Menschen, die am Freitag noch auf Lokalterrassen beisammensaßen, wichen einander ab Montag auf der Straße aus.

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) schloss nach dem Bericht Rücktritte aus. Zahlreiche Fehlverhalten, Irrtümer und Versäumnisse wurden im Bericht jedoch minutiös dokumentiert. Der Tiroler Landtag wird sich am Freitag damit befassen, auch im Nationalrat wollen SPÖ und Neos das Thema behandeln, die SPÖ denkt gar an einen Untersuchungsausschuss.

1. Altes Epidemiegesetz und späte Schließung

Das Epidemiegesetz stammt weitgehend aus 1913. Nach Aussagen mehrerer Auskunftspersonen wurde seit Jahren eine Überarbeitung eingemahnt, dazu kam es aber nie. Laut Ministerium wurde zwar 2018 mit einer Überarbeitung begonnen, dann kam jedoch der Regierungswechsel. Es sind vor allem zwei Aspekte, die sich in der Causa Ischgl als folgenschwer erwiesen haben.

Erstens, die Kompetenz für Betriebsschließungen und Verkehrsbeschränkungen liegt nur bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die nur aufgrund von Gesetzen tätig werden darf. Und sie muss stets die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen beachten. Mit der Frage der Verhältnismäßigkeit (auch wirtschaftlicher Natur) beschäftigt sich der Bericht ausführlich. Die Kommission kommt zum Schluss, dass der 9. März jener Tag ist, ab dem die Schließung des Skigebiets verhältnismäßig gewesen wäre (und vorgenommen hätte werden müssen). Es erscheint jedoch plausibel, dass die Beamten damals zu einer anderen Einschätzung kamen und vorerst auf gelindere Mittel wie die Schließung aller Après-Ski-Bars setzten. Als Italien die Skigebiete ab dem 8. März schloss, hatte das Land 5.000 Infizierte und mehr als 200 Tote, Österreich jedoch nur 150 Fälle und keine Toten. Auch wenn alle Beteiligten angaben, dass es keinen Druck der Tourismuswirtschaft auf die Behörden gab, erscheint es eher lebensfremd, von einer Behörde zu erwarten, ein Skigebiet bei 15 bestätigten Erkrankungen in einem Ort zu schließen - ohne Rückendeckung der Politik.

Das zweite Problem des Epidemiegesetzes betrifft den § 24, durch den "Bewohner" unter Quarantäne gestellt werden können. Die Tiroler Behörden sahen keine gesetzliche Grundlage, diesen Paragrafen auf Gäste anzuwenden. Das mag manchen juristisch spitzfindig erscheinen, aber Beamte müssen nun einmal sehr genau entlang der Gesetzeslinien arbeiten. Alternativ hätte es Weisungen vom Landeshauptmann oder dem Gesundheitsminister geben müssen. Doch die kamen nicht. Gesundheitsminister Anschober kündigte für die Zeit nach der Pandemie eine Neufassung an.

2. Falsche Presseaussendungen

Vier Tage vor Erkrankung des "Kitzloch"-Kellners wurden die Behörden informiert, dass es mehrere infizierte Isländer mit Bezug zu Ischgl gibt. Beide Fälle, also "Island" und "Kitzloch", führten zu Presseaussendungen des Landes, die von der Kommission als "falsch und irreführend" bezeichnet wurden. Im ersten Fall wurde eine Infektion der Isländer beim Rückflug als wahrscheinlich beschrieben, beim "Kitzloch" eine Ansteckung von Gästen als unwahrscheinlich. Die darin zitierten Mitglieder der Landessanitätsdirektion gaben zwar, freundlich interpretiert, einigermaßen plausibel Begründungen für ihre damalige Einschätzung, so existierte tatsächlich ein E-Mail aus Island, in der von einer infizierten Person in einem Flugzeug zu lesen war.

Doch beide Meldungen hätten zumindest einen Tag danach, als in beiden Fällen neue Informationen auftauchten, korrigiert werden müssen. Nach innen hatten die Aussendungen zwar keinen Einfluss, denn es wurde sehr wohl mit einem Contact Tracing zu den Isländern begonnen und das "Kitzloch" temporär geschlossen. Auf die Gäste und Touristiker hatten die Meldungen aber schon Einfluss, sie nahmen sie als Entwarnung wahr. Die Aussendungen seien, so die Kommission, "ein Indiz für das Bemühen, einen von der Realität abweichenden Sachverhalt zu konstruieren, um die Lage in Ischgl in einem milderen Licht erscheinen zu lassen". Das ist doch ein schwerer Vorwurf der Kommission.

3. Die verhängnisvolle Pressekonferenz

Was die Pressekonferenz der Bundesregierung am 13. März betrifft, gibt es Widersprüche. So gab Platter gegenüber der Kommission an, dass sich Bundeskanzler Kurz in Fragen der Quarantäne der Skiorte als "zuständig erklärte" und er auch die Kommunikation übernehmen werde. Zuständig war er jedenfalls nicht, es hätte nur Anschober eine Weisung erteilen können. Platter verwies auch darauf, dass die Details von den Stäben ausgearbeitet werden müssen, sich selbst erachtete der Landeshauptmann nicht mehr als eingebunden. Von Bundesseite kam jedoch keine Information an die lokalen Behörden, die völlig überrascht wurden. Am Dienstag sagte Kurz am Rande einer Pressekonferenz in Linz, dass alle Entscheidungen "immer abgestimmt" waren, und zwar "zwischen den Gesundheitsbehörden und der Regierung aber auch mit den Bundesländern".

Ob Kurz mit "Gesundheitsbehörden" die regionalen Gesundheitsämter meinte oder das ebenfalls eingebundene Gesundheitsministerium, konnte nicht verifiziert werden. Eine Anfrage im Büro des Kanzlers blieb ebenso unbeantwortet wie eine Anfrage an Platter zu dem Widerspruch seiner Angabe und jener des Kanzlers. Dass hier zumindest ein schweres Kommunikationsdefizit zwischen Politik und Verwaltung vorlag, ist offenkundig. Gegenüber der Ischgl-Kommission erklärte Kurz, dass es für ihn klar gewesen sei, dass die "zuständigen Verantwortlichen das auf dem Verordnungsweg vorbereiten", zumal die Initiative für die Quarantäne von den Experten aus den Krisenstäben (Tirol, Innen- und Gesundheitsministerium) gekommen sei.

Platter hatte mit Kurz vorab telefoniert und die lokalen Behörden informiert, dass etwas in Richtung Quarantäne kommen werde. Doch in Ischgl und St. Anton dachten alle an eine geordnete Abreise der Gäste am Wochenende. Diesen Satz sagte Kurz aber nicht, nur "sofortige Isolation". Daraufhin leerte sich in St. Anton die Terrasse des Gasthauses, als der Wirt gerade ein neues Bierfass anstach.