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Beschwerden über Diskriminierung Älterer durch Banken

Von Karl Ettinger

Politik

Minister Anschober bestätigt Klagen älterer Bankkunden. Er sieht aber wegen des Widerstandes der Wirtschaft keine Möglichkeit, mit eine Gesetzesänderung gegen Benachteiligung Älterer bei Geldgeschäften vorzugehen.


Es geht um die die Verlängerung von Kreditkarten, um Überziehungskredite oder auch Konsumkredite: Der für den Konsumentenschutz zuständige Sozialminister Rudi Anschober (Grüne) betont in der aktuellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ, dass "tatsächlich immer wieder" Beschwerden älterer Menschen, die sich wegen ihres Alters von Banken diskriminiert fühlen, bei Konsumentenschutzeinrichtungen eingingen. Abhilfe könnte eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes schaffen, erläutert der Minister. Diese habe aber derzeit "keine Aussicht auf Erfolg", räumt er ein.

Auch den Chefs der Pensionistenorganisationen, ÖVP-Seniorenbundchefin Ingrid Korosec und dem SPÖ-Pensionisternverbandspräsidenten Peter Kostelka, ist die Diskriminierung älterer Bankkunden ein Dorn im Auge. Allein bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark liegen laut FPÖ-Anfrage mehr als hundert derartige Fälle mit Beschwerden vor. Der für den Konsumentenschutz zuständige Minister bestätigt, dass es derartige Beschwerden bei Problemen um die Verlängerung von Kreditkarten oder auch bei Bankkrediten gebe. Allerdings weist er zugleich darauf hin, dass bei derartigen Klagen unterschieden werden müsse. Gerechtfertigt seien diese dann, wenn nur das Alter als Ausschlussgrund für ein Bankgeschäft herangezogen werde. Anders sei das hingegen, wenn "das Alter bei der Risikobewertung als ein Faktor von mehreren herangezogen wird", erläutert er in seiner Antwort an die FPÖ. Denn aufgrund statistischer Daten sei das Alter neben anderen Faktoren tatsächlich für die Höhe des Ausfallsrisikos relevant.

Anschober verweist darauf, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten zur Grundrechtscharta der Europäischen Union bekennen, wonach niemand aufgrund seines Alters diskriminiert werden solle. Das hat aber einen Haken: denn für den einzelnen Betroffenen gebe es damit noch keine subjektiven Rechte und damit keine rechtliche Handhabe gegen Altersdiskriminierung. Der Sozialminister macht kein Hehl daraus, dass dies für ihn ein "unbefriedigender Zustand" sei. Er zeigt auch einen Ausweg auf, weil dieser Zustand durch eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes beendet werden könnte. Darin müsste der Diskriminierungsschutz für das Merkmal Alter auch auf den gleichen Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden, weil dieser Schutz nur bei Arbeitsverhältnissen gelte.

Keine Chance auf notwendige Gesetzesänderung

Allerdings weist der für den Konsumentenschutz zuständige Minister sofort darauf hin, dass eine solche Gesetzesvorlagen schon im Jahr 2015 unter der seinerzeitigen SPÖ-ÖVP-Bundesregierung "am Widerstand der Wirtschaft gescheitert" sei, stellt Anschober in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage unmissverständlich klar. Daran schließt der wichtige Nachsatz: "Sie hätte leider auch derzeit keine Aussicht auf Erfolg".  Ohne Änderung der Gesetzeslage habe der Verein für Konsumenteninformation jedoch "keine Möglichkeit", rechtliche Maßnahmen gegen die Altersdiskriminierung zum Schutz betroffener Konsumenten, also von Bankkunden, einzugreifen.

Seines Erachtens könne das Problem nur durch eine Änderung des Gesetzes gelöst werden, "die jedoch von der Wirtschaft derzeit abgelehnt wird", bedauert der Sozialminister. Ältere Menschen müssten notfalls ein auch durchsetzbares Recht darauf haben, vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Allfällige in Gesprächen erwirkte unverbindliche Zusagen der Bankenseite wären keinesfalls ausreichend. Älteren Menschen statt einem ihnen zustehenden Grundrecht Kulanz in Aussicht zu stellen, wäre der Sache nicht angemessen, meint der Ressortchef. Statistische Daten zur Altersdiskriminierung liegen bei österreichischen Konsumentenschutzeinrichtungen übrigens nicht vor, weil das nicht erfasst werden, teilte Anschober ebenfalls mit.