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Förderung gehobener Pflege fehlt

Von Martina Madner

Politik

Mit der Fachhochschulausbildung gibt es kein Fachkräftestipendium. | Auch während Praktika in der Pflege wurde auf das frühere Taschengeld bislang "vergessen".


Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) will die Pflege reformieren. Zum Start der nächsten Phase dieser "Herkulesaufgabe" betonte er, dass auch die Pflegenden gestärkt und die Ausbildung attraktiviert werden sollen. Denn bis 2030 werden rund 100.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) will mit der "Corona-Arbeitsstiftung" die berufliche "Umorientierung in Zukunftsbranchen" erleichtern, auch Pflege sei eine solche. Rund 10.000 bis 15.000 Personen in allen Branchen sollen heuer noch mit Weiterbildungen oder Umschulungen starten, unter anderem auch mit Fachkräftestipendien des AMS.

Es zeigt sich allerdings, dass genau dieses Förderinstrument bei Pflege nur zum Teil greift, und zwar bei Assistenzberufen und der alten dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflege-Schule. Jene, die aber das Bachelor-Studium an der Fachhochschule, also die gehobene Pflegeausbildung machen, fallen raus. Außerdem gibt es - anders als früher - während der neuen Pflegeausbildungen keine finanzielle Unterstützung mehr.

Arbeitsmarktgesetz wurde bislang nicht adaptiert

Laut Bedarfserhebung der Gesundheitsökonomie der Sozialversicherung werden im Jahr 2030 75.600 zusätzliche Vollzeit-Arbeitsstellen in der Pflege benötigt, 19.100 davon mit einem Diplom oder Bachelorstudienabschluss. Die Zahl weicht von jener Anschobers ab, weil in der Pflege viele Teilzeit arbeiten, es also in der Praxis mehr sein müssen.

Nach einer Novelle des Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetzes im Jahr 2016 läuft die Schulausbildung, die mit Diplom endet, 2024 aus und wird vollständig durch die tertiäre Ausbildung ersetzt, die es seit damals gibt. Die meisten Interessierten wählen bereits das Studium.

Das Fachkräftestipendium als mehrjährige AMS-Unterstützung wurde für Branchen entwickelt, in denen es einen Mangel gibt, für naturwissenschaftliche und technische genauso wie Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe. Den bundesweiten Mangel im gehobenen Dienst bestätigt auch die sogenannte Mangelberufsliste in der Fachkräfteverordnung des Sozialministeriums. Warum die Bachelor-Ausbildung nicht gefördert wird, ist im Arbeitmarktservicegesetz zu finden. In Paragraf 34b heißt es da dezidiert zum Fachkräftestipendium: nur für eine "Qualifikation unter dem Fachhochschulniveau".

Vom Arbeitsministerium wird auf bestehende AMS-Förderungen unter anderem die Implacement-stiftung, bei der sich ein künftiger Arbeitgeber, das AMS und das Bundesland die Kosten teilen, verwiesen. Auch der Bildungsbonus von 180 Euro pro Monat erhöhe das Arbeitslosengeld bei Schulungen, die spätestens Ende 2021 begonnen werden.

Eine Änderung beim Fachkräftestipendium ist aber nicht geplant: "Das Pendant zum Fachkräftestipendium im Rahmen des AMS ist das Selbsterhalterstipendium." Dafür müssen sich jene, die es beziehen wollen, vier Jahre davor durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten haben, zudem jünger als 35 Jahre alt sein, und es gibt maximal 801 Euro pro Monat. "Für eine 40-jährige Flugbegleiterin, die schon arbeitslos ist und Familie hat, ist das wohl nichts", sagt Silvia Rosoli, Pflegeexpertin der Arbeiterkammer.

Kein Geld während der Pflegepraktika

Auszubildende an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen haben laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz Anspruch auf ein "monatliches Taschengeld". Das Gesetz schreibt zwar die Höhe nicht konkret vor, an einer Vorarlberger Krankenpflegeschule sind es aber je nach Ausbildungsjahr immerhin 350 bis knapp über 600 Euro.

Auf die mit der Novelle 2016 neu geschaffenen Pflegeassistenzberufe und für Praktika während des Studiums wurde aber "vergessen", sagt Rosoli. Sie erhalten genauso wenig Geld wie jene, die die neue Pflege-HTL besuchen während der Praxis: "Das zu verändern wäre einfach. Das könnte die Regierung schon im nächsten Gesundheitsausschuss im Parlament angehen."

Für eine "echte" Attraktivierung der Ausbildung schlägt Rosoli wie Hilfswerk-Geschäftsführerin Elisabeth Anselm mehr vor: ein Einkommen während der Ausbildung wie an Polizei-Schulen. Polizeischüler erhalten im ersten Ausbildungsjahr brutto 1.740 Euro, im zweiten 2.194 Euro und während der Praxis 2.335 Euro. Dazu äußern sich weder Arbeits- noch Sozialministerium: "Es scheint so zu sein, dass typische Frauenberufe nicht dieselbe Anerkennung erhalten wie typische Männerberufe. Zumal Gesundheit und Sicherheit gesellschaftlich beide enorm wichtig sind", sagt Rosoli.