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Umsatzersatz kann ab heute Nachmittag beantragt werden

Politik

Auch bei der Kurzarbeit kommt es zu Verbesserungen.


Der von der Bundesregierung angekündigte Umsatzersatz im Rahmen des zweiten Lockdowns, um wirtschaftliche Folgen abzufedern, kann ab heute Nachmittag beantragt werden. Unterstützt werden Unternehmen, die unmittelbar von den Einschränkungen der Verordnung betroffen sind, heißt es in einer Aussendung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Konkret betrifft dies Beherbungsbetriebe, Veranstalter, die Gastronomie und die Freizeitbranche.

Wie bereits angekündigt, wird der Umsatzausfall im November 2020 mit bis zu 80 Prozent kompensiert. Der Antrag dazu ist bis spätestens 15. Dezember einzubringen. Gegengerechnet werden nur 100 PRozent Garantien und Covid-Förderungen der Länder. Nicht gegengerechnet werden allerdings die Kurzarbeit und der Fixkostenzuschuss. Die derzeitige Grenze liegt bei 800.000 Euro pro Betrieb.

Weiters kommt es zu einer Verbesserung der Kurzarbeit. Demnach ist im November eine Arbeitszeitreduktion auf bis zu null Prozent möglich. Betroffene Mitarbeiter sollen weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. (gral)