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Ermittlungspanne als "intolerabler Fehler"

Von Daniel Bischof

Politik

Der Wien-Attentäter traf deutsche Islamisten, die Behörden reagierten darauf nicht. Die Regierung schließt zwei Moscheen. Eine Analyse.


Hätte der Terroranschlag in Wien verhindert werden können? Oder braucht es neue rechtliche Möglichkeiten, um einen weiteren Anschlag zu verhindern? Angeheizt wird diese Debatte durch eine weitere Ermittlungspanne im Vorfeld des Anschlags, die am Freitag bekannt wurde.

Der spätere Wien-Attentäter F. hat sich im Juli mit zwei Islamisten getroffen, die unter Beobachtung des deutschen Verfassungsschutzes standen und sich in Österreich aufgehalten haben. Das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT), das diese Personen im Auftrag der deutschen Behörden in Österreich überwachte, zog daraus keine Konsequenzen.

Von "offensichtlichen und aus unserer Sicht nicht tolerierbaren Fehlern" sprach Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Laut dem Wiener Polizeichef Gerhard Pürstl hätten das Treffen des späteren Attentäters mit diesen Personen und der später in der Slowakei gescheiterte Waffenkauf "bei der Einschätzung der Gefährlichkeit des Täters zu einem anderen Ergebnis führen können".

Erste personelle Folgen gibt es nun bereits: Der Leiter des Wiener LVT wurde laut Pürstl auf eigenen Wunsch abgezogen. Die interimistische Führung der Wiener Behörde übernimmt nun der Leiter des steirischen LVT.

Debatte um U-Haft

Die Pannen geben den Stimmen Aufwind, welche die rechtlichen Instrumente im Kampf gegen den Terror für ausreichend halten und die Probleme in der polizeilichen Ermittlungsarbeit sehen. Es stellt sich die Frage, ob F. sich nicht bereits vor dem Attentat strafbar gemacht hat und damit auch die Verhängung der Untersuchungshaft möglich gewesen wäre.

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Diese Frage will Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts, gegenüber der "Wiener Zeitung" nicht beantworten: "Das wäre spekulativ." Er sieht aber mehrere Punkte, die näher zu beleuchten sind.

Neben dem sommerlichen Treffen mit den unter Beobachtung stehenden Männern ist auch bekannt: Der verurteilte Terrorist und spätere Wien-Attentäter F. und ein weiterer Mann wollten am 21. Juli in Bratislava in einem Waffengeschäft Munition kaufen. Die slowakischen Behörden warnten am 23. Juli ihre Kollegen in Wien. Offen ist, inwieweit hier Fehler seitens der Österreicher oder Slowaken passiert sind.

Warnung im Fokus

Die österreichischen Behörden nahmen ihre slowakischen Kollegen in die Pflicht. Diese hätten unklare Angaben gemacht, auch nach einigen Nachfragen sei nicht klar gewesen, dass es sich bei einem der Waffenkäufer um F. gehandelt habe. Die slowakischen Behörden schildern das anders. Sie meinen, dass bereits am 10.9 die Identität der Waffenkäufer abschließend geklärt worden sei. Eine Untersuchungskommission soll die genauen Umstände und Abläufe klären.

Fest steht, dass die Justiz von den polizeilichen Behörden nicht über die Vorfälle verständigt wurde. Es obliege der Polizei, ob sie genügend Anhaltspunkte für eine gerichtliche Straftat sehe und die Staatsanwaltschaft einschalte, sagt Forsthuber. Ob sie das im gegenständlichen Fall zu Recht unterlasse habe, sei im Nachhinein schwer zu beurteilen: "Der springende Punkt ist: Was wusste die Polizei damals konkret?"

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Wäre die Staatsanwaltschaft verständigt worden, so hätte diese prüfen müssen, ob der Sachverhalt einem Straftatbestand zuordenbar ist, so Forsthuber. In Frage kommen etwa die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung terroristischer Straftaten. "Der Munitionskauf könnte als Vorbereitungshandlung für eine terroristische Tat qualifiziert werden", sagt Forsthuber. Möglicherweise liege auch ein Verstoß gegen das Kriegsmaterialgesetz vor: "Dazu müsste man wissen, um was für Munition es sich genau gehandelt hat." Auch das Treffen zwischen F. und den anderen Verdächtigen könnte strafrechtlich relevant sein, sagt Forsthuber: "Das hängt natürlich davon ab, was dort besprochen wurde."

ÖVP fordert Präventivhaft

Die Volkspartei sieht das rechtliche Instrumentarium im Kampf gegen den Terror als unzureichend an. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) will die Sicherheitshaft für "verurteilte Gefährder, Mörder oder Terroristen" einführen, die sich "unter Einbringung von persönlichen Sicherheitsargumenten einer Abschiebung widersetzen".

"In Österreich darf eine Schubhaft nur verhängt werden, um eine Abschiebung zu sichern", sagt Verfassungsrechtler Karl Stöger. Das ist etwa bei einem Afghanen der Fall, bei dem der Abschiebetermin feststeht und bei dem zu befürchten ist, dass er untertaucht. Anders ist die Lage aber bei einer Person, bei der unklar ist, aus welchem Staat sie kommt und daher nicht abgeschoben werden kann. "Solange diese Person nicht in U-Haft genommen werden kann, solange ist die Person bei uns nicht festzusetzen."

Die Europäische Menschenrechtskonvention gehe aber aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs weiter als die Vorgaben in Österreich, so Stöger. So kennt man in den Niederlanden und Belgien eine befristete Inhaftierung eines rechtswidrig im Staat befindlichen, "gefährlichen" Menschen bei nicht ganz klarer Abschiebungsperspektive: "Die Gegenfrage ist: Was mache ich dann langfristig mit der Person? Solche Regeln sind in anderen europäischen Staaten mit gutem Grund mit sechs Monaten befristet."

Hätte es beim Wien-Attentäter schon diese Möglichkeit der Inhaftierung gegeben, so wäre man aber auf ein Hindernis gestoßen: Der Mann war österreichischer und nordmazedonischer Staatsbürger. Daher hätte man ihm vor der Inhaftierung zur Abschiebung die österreichische Staatsbürgerschaft aberkennen müssen. Das wurde von den Behörden auch probiert, scheiterte aber.

In Moscheen radikalisiert

Bekannt wurde am Freitag auch, dass der Attentäter in zwei Wiener Moscheen aktiv war und sich dort radikalisiert haben dürfte. Eine davon unterstand der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), so Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP). Sie wurde auf Grundlage des Islamgesetzes geschlossen. Eine weitere, von der IGGÖ unabhängige, Einrichtung wird auf Grundlage des Vereinsgesetzes aufgelöst.

Über acht der 15 nach dem Anschlag festgenommenen Männer ist am Freitag die U-Haft verhängt worden. Sie stehen im dringenden Verdacht, durch Unterstützung des Attentäters im Vorfeld des Anschlages einen Beitrag zur Straftat geleistet zu haben.

Fest steht laut der Wiener Polizei, dass der Attentäter beim Anschlag am Montagabend in Wien in einem Radius von 75 Metern im Bermudadreieck am Schwedenplatz agiert hatte. Erschossen wurde er am Ruprechtsplatz.