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Wie ein inhaftierter Islamist die Justiz auf Trab hält

Von Karl Ettinger

Politik

Der verurteilte Lorenz K. wurde bereits in fünf Gefängnisse verlegt. Er soll auch in Kontakt mit dem Wiener Terrorattentäter gestanden sein.


Vor mehr als zwei Jahren, im Frühjahr 2018, ist Lorenz K. zu neun Jahren Haft verurteilt worden, weil er als Sympathisant des Islamischen Staates (IS) einen zwölfjährigen Buben dazu bringen wollte, einen Selbstmordanschlag auf einen Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen zu verüben. Heuer im Sommer wurden gegen den mittlerweile 21jährigen Lorenz K. wieder Terrorermittlungen aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft Graz nahm Ermittlungen auf, nachdem in seiner Gefängniszelle in der Justizanstalt Graz-Karlau ein Handy und belastendes Material gefunden worden sein soll, wobei es auch um Pläne für ein neues Komplott in Deutschland ging. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat jetzt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage dazu keine näheren Angaben gemacht, weil es sich bei dem Ermittlungsverfahren aufgrund der Sensibilität um eine Verschlusssache handelt und sie mit Detailauskünften laufende Ermittlungen nicht gefährden wolle.

Lorenz K. ist in der Vorwoche noch aus einem weiteren Grund wieder in den Mittelpunkt gerückt. Wie bekannt wurde, soll der Terrorattentäter in der Wiener Innenstadt und IS-Anhänger zu K. auch Kontakt gehabt haben.

Häftling wurde in fünf Justizanstalten verlegt

Die Ausführungen der Justizministerin zeigen jedenfalls exemplarisch, wie schwierig der Umgang der österreichischen Behörden und Justiz mit einem Inhaftierten mit extremistischem Gedankengut in der Realität ist, auch wenn dieser hinter Gefängnismauern in Verwahrung ist. So teilte die Justizministerin den freiheitlichen Abgeordneten, die an sie die Anfrage gerichtet haben, mit, dass Lorenz K. aus Sicherheitsgründen innerhalb von rund zwei Jahren in fünf verschiedenen Justizanstalten untergebracht worden ist. Auch dazu wollte die Ressortchefin keine genaueren Angaben machen, weil diese entweder sicherheitsrelevant sind oder aus Datenschutzgründen nicht zulässig sind.

Die FPÖ-Abgeordneten wollen darüber hinaus nähere Auskünfte zu den Haftbedingungen des inhaftierten Islamisten. Dazu teilte Zadic mit: "Der Insasse unterhält regelmäßigen Kontakt zu den Fachdiensten (vorrangig zum Psychologischen und Sozialen Dienst). Zudem hat er mit einer psychotherapeutischen Behandlung begonnen und wird regelmäßig vom Verein Derad besucht." Der Verein Derad, ein Netzwerk für sozialen Zusammenhalt, hat auch den vorzeitig im Dezember 2019 aus der Haft entlassenen Wien-Attentäter F. betreut und bietet Maßnahmen zur Extremismus-Prävention und Deradikalisierungsprogramme an. In den vergangenen Tagen ist eine intensive Debatte entstanden, inwieweit eine solche Deradikalisierung funktioniert.

Die Justizministerin wurde weiters befragt, wie ausgeschlossen werden könne, dass Lorenz K. wieder neue Kontakte herstellt und Anschlagspläne schmiedet. "Es wurde und wird der Haftraum des Lorenz K. vermehrt Visitierungen unterzogen, und es wurde der genannte Insasse bereits zweimal in andere Hafträume zugewiesen. Außerdem wurde, wie bereits erwähnt, der Genannte fünfmal in eine andere Justizanstalt verlegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ihm der Aufbau eines kriminellen Netzwerkes unmöglich gemacht wird", heißt es in der Antwort der Justizministerin, die zuletzt von der ÖVP wegen der vorzeitigen Entlassung des Wiener Terrorattentäters Kritik einstecken musste.

Keine Abkehr von extremistischer Haltung

Zadic weist weiters darauf hin, dass der Verein Derad mit den Deradikalsierungsprogrammen seit 1. Februar in Zusammenarbeit mit Justizanstalten tätig sei. Grundsätzlich führt sie zur Tätigkeit von Derad an: "Mit speziell entwickelten Gesprächsformaten werden gezielt jene Insassen erreicht, die von einer religiös begründeten extremistischen, gewalt-bejahenden Ideologie überzeugt sind und/oder bereit waren, für diese zu werben. Dabei werden die weltanschaulichen Ziele, konstruierte Feindbilder und die Gewaltbefürwortung kritisch reflektiert. In der Regel ist ein Abklärungsgespräch verpflichtend zu führen, weitere Interventionsgespräche folgen je nach Bedarf."

Im Fall von Lorenz K. werde dieser seit seiner Untersuchungshaft im Jahr 2017 bis heute durchgehend von Derad betreut. Seither seien von Derad laufend Berichte erstellt worden, "in denen eine ideologisch extremistische Weltanschauung beim Klienten auch weiterhin festgestellt wurde", betont die Justizministerin ausdrücklich in ihrer Antwort. Derad stehe laufend in Kontakt mit dem Personal und Leitungen der Justizanstalten.

457 Handys in Gefängnissen gefunden

Für die Justizwachebeamte stellt sich generell das Problem, dass Häftlinge in ihren Zellen immer wieder Zugang zu Handys erhalten. Allein im ersten Halbjahr 2020 wurden demnach 457 Mobiltelefone bei Häftlingen in heimischen Gefägnissen gefunden, geht ebenfalls aus der Antwort der Justizministerin hervor.