Karl-Heinz Grasser, Peter Hochegger und Walter Meischberger sind im  Buwog-Prozess schuldig gesprochen worden. Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Meischberger fasste sieben Jahre aus, Hochegger sechs Jahre. Meischberger verließ nach der Verkündung der Haftstrafe den Saal. Ihre Verteidiger werden das Urteil bekämpfen und haben bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung angemeldet. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Grasser habe ab Ende 2003 Untreue begangen, erklärte Richterin Marion Hohenecker, vorsitzende Richterin des Schöffensenats. Er habe der Republik Österreich einen Millionenschaden zugefügt und bei der Buwog-Privatisierung 2004 mitgeschnitten. Der Ex-Finanzminister habe seine politische Funktion missbraucht, gegen Vermögensinteressen verstoßen und seine aufertragenen Verpflichtungen nicht erfüllt, sagte die Richterin. Denn bei der Buwog-Privatisierung seien Schmiergelder das entscheidende Kriterium für die Vergabe gewesen.

Grasser wurde vom Schöffensenat wegen Untreue, Fälschung von Beweismitteln und Geschenkannahme durch Beamte verurteilt. Bei Meischberger kommt zu diesem Vorwürfen noch Bestechung dazu. Hochegger fasste trotz Teilgeständnisses ebenfalls eine lange Haftstrafe aus, er wurde neben Untreue auch wegen Unterschlagung verurteilt.

Für Grasser "politisches Urteil"

Für Grasser selbst ist seine Verurteilung ein "Fehlurteil" und ein "politisches Urteil". In einem 12-minütigen Statement vor Journalisten hielt Grasser nach der Urteilsverkündung fest, dass er unschuldig sei: "Ich weiß, dass ich unschuldig bin", so Grasser. Es sei selbstverständlich, in Berufung zu gehen.

Heute in der Früh habe er mit einem Freispruch gerechnet, entsprechend sei er jetzt "traurig, schockiert und erschrocken", sagte Grasser. Auch wenn die Richterin bei der Urteilsverkündung von "erdrückenden Beweisen" gegen ihn gesprochen habe, "gibt es in über elf Jahren keinen Beweis für ein unrechtes Handeln meiner Person", so Grasser. 150 Zeugen hätten ihn im Verfahren entlastet. "Dieses Urteil hat nichts mit Fairness und Gerechtigkeit zu tun", er sei zuversichtlich, dass das Urteil vor dem Höchstgericht nicht standhalten wird.

Grasser will nun, wie von seinem Anwalt angekündigt, hinterfragen, ob die Richterin Marion Hohenecker unparteiisch war. Schon zu Beginn des Prozesses hatten die Angeklagten darauf hingewiesen, das Hoheneckers Ehemann auf Twitter Grasser verurteilt habe und daher die Unabhängigkeit der Richterin in Zweifel gezogen.

Diese "Anscheinsbefangenheit" werde nun vor den Verfassungsgericht gebracht. Außerdem erinnerte Grasser daran, dass während Prozesspausen sowie vor und nach Verhandlungsbeginn Mikrofone eingeschaltet waren, das habe den Vertrauensgrundsatz verletzt. Außerdem verwies Grasser auf ein Gutachtern zweier Juristen, wonach die mediale Vorverurteilung Grassers einen fairen Prozess sowieso unmöglich gemacht habe. Die Juristen hätten recht behalten.

Ainedter: "Glattes Fehlurteil"

Noch während der Urteilsbegründung schrieb Ainedter in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein "glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben". Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat "dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt". Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen.

Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (Causa Telekom-Valora-Parteienfinanzierung) zu einem Jahr, Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zu zwei Jahren, Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer zu 3 Jahren und der Anwalt Gerald Toifl zu 2 Jahren sowie der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki zu 20 Monaten Haft verurteilt. Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower wurden freigesprochen. Meischberger wurde vom Betrugsvorwurf rund um seine Villa in Wien-Döbling freigesprochen.

Die Anklage lautet auf Korruption bei der Bundeswohnungsprivatisierung und beim Linzer Bürohaus Terminal Tower. Es geht um Provisionen, die bei beiden Geschäften geflossen sind. Bei der Bundeswohnungsprivatisierung (Buwog und andere Wohnbaugesellschaften) im Jahr 2004 zahlte der siegreiche Bieter Immofinanz ein Prozent des Kaufpreises, also 9,6 Millionen Euro, an Meischberger und Hochegger. Bei der Einmietung der Finanzbehörden in das Linzer Bürohaus Terminal Tower flossen laut Anklage 200.000 Euro als Provision. Beides soll laut Anklage Schmiergeld für Grasser und seine Partner gewesen sein.

Grasser, Meischberger und Plech haben alle Anklagevorwürfe zurückgewiesen. Hochegger hat zu Prozessbeginn überraschend ein Teilgeständnis abgelegt und damit die Mitangeklagten belastet. Die Hauptverhandlung startete vor knapp drei Jahren am 12. Dezember 2017.