Schon bisher war bekannt, dass die Möglichkeit zu Stundungen von Mitte Jänner bis 31. März verlängert wird. Nunmehr werden auch die Rückzahlungsmöglichkeiten neu definiert.
Aktuell wäre es so, dass es nur eine einjährige Rückzahlungsfrist gäbe mit einem Zinssatz von 4,5 Prozent über dem Basiszins. Nun soll es laut Blümel flexiblere Möglichkeiten geben. Konkret vorgesehen ist eine Frist von bis zu drei Jahren mit einem Zinssatz von zwei Prozent über dem Basiszins. (apa)