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Parlamentsmarathon vor Weihnachten

Von Karl Ettinger

Politik

112 Tagesordnungspunkte stehen an den beiden Sitzungstagen in dieser Woche im Nationalrat auf der Tagesordnung. Dazu zählt das Gesetzespaket gegen Hass im Netz.


Es sind die beiden letzten regulären Sitzungsstage des Nationalrats im heurigen Jahr: Insgesamt 112 Tagesordnungspunkte warten am Donnerstag und Freitag dieser Woche auf die Parlamentarier. Darunter sind rund 50 Gesetzesbeschlüsse. Von diesen sticht der Beschluss jenes Gesetzespakets heraus, mit dem ab Beginn des kommenden Jahres härter gegen Hass im Internet und in sozialen Medien vorgegangen werden kann.

Einmal mehr sorgt die Corona-Epidemie für viel Arbeit für die Nationalratsabgeordneten. So wird unter anderem wegen der Corona-Krise die Investitionsprämie auf drei Milliarden Euro aufgestockt. Zur Unterstützung von Gastronomie und Hotelerie und für den Kulturbereich wird die Senkung der Mehrwertsteuer bis Ende kommenden Jahres verlängert.

Die Donnerstag-Sitzung wird jedoch vom Gesetzesbündel gegen Hass im Netz dominiert. Im Kern geht es dabei darum, dass Hass-Inhalte rascher aus den sozialen Netzen beseitigt werden müssen. Zu diesem Zweck werden Unterlassungsklagen von Opfern erleichtert. Im Strafrecht gibt es Verschärfungen, wenn der Bildschutz im Internet verletzt wird. Es wird ein neuer Straftatbestand für illegale Aufnahmen des Intimbereichs (Stichwort: Upskirting) geschaffen.

Raschere Löschung auf Online-Plattformen

Der zweite Teil des Gesetzespakets umfasst Verpflichtungen für Kommunikationsplattformen wie Facebook, gemeldete rechtswidrige Inhalte grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden zu löschen oder zu sperren. Dabei werden 18 konkrete Tatbestände aufgelistet. Ist eine ausführlichere Prüfung es Sachverhalts notwendig, erhält der Betreiber sieben Tage Zeit. Das Gesetz gilt für Kommunikationsplattformen, die mindestens 100.000 registrierte Personen aufweisen und einen jährlichen Umsatz von mehr als 500.000 Euro erreichen.

Beim Parlamentsmarathon vor Weihnachten werden auch Corona-Sonderregelungen für Verwaltungsverfahren, die bisher befristet waren, verlängert. Diese werden dann bis Mitte 2021 gelten.