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Rechtsanwältechef zu Buwog-Urteil: "Kritik ist zulässig"

Von Karl Ettinger

Politik

Rupert Wolff, der Präsident der Rechtsanwaltskammer, tritt Richterchefin Matejka entgegen und verteidigt die "freie Meinungsäußerung" der Verurteilten nach dem Buwog-Prozess.


Die Position der Richtervereinigung möchte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages nicht einfach so stehen lassen. "Ich finde, es muss in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie auch Kritik zulässig sein", betont Rupert Wolff im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Er bezieht sich darauf, dass Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger nach dem - nicht rechtskräftigen - Schuldspruch zu mehrjährigen Haftstrafen im Prozess um den Verkauf der Bundeswohnungen (Buwog) harte Kritik am Urteil geübt haben. Zugleich stellt sich Wolff damit gegen die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, die die Äußerungen nach der Verurteilung als "nicht in Ordnung" bezeichnet hat.

Der am vergangenen Freitag durch die vorsitzende Richterin Marion Hohenecker verkündete Urteilsspruch nach dem dreijährigen Buwog-Marathonprozess sorgt damit auch innerhalb des Justizwesens für weiteren Diskussionsstoff. Der Präsident des Rechtsanwaltskammertages verweist auf die verhängten, mehrjährigen, nicht rechtskräftigen Haftstrafen, die von den Verteidigern beeinsprucht werden. "Das ist für die Betrofffenen ein schwerer Eingriff in ihr Leben und ihre Zukunft", unterstreicht Wolff: "Das rechtfertigt auch Kritik." Allerdings dürfe diese "nicht unsachlich, beleidigend, falsch oder verleumderisch sein". Man müsse hier von Richterseite jedoch  "ein bisschen mehr Toleranz" zeigen.

Richterchefin Matejka hat sich diese Woche ebenfalls im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" gegen Vorwürfe von Grasser und Meischberger unterstützt von ihren Verteidigern verwahrt, weil es sich um eine Entscheidungsfindung eines vierköpfigen Schöffensenats gehandelt habe und damit das gesamte Gerichtssystem in Frage gestellt werde. Wolff hält dem entgegen: "Es muss in einer Demokratie, die wirklich Wert auf die freie Meinungsäußerung legt, möglich sein, die eigene Meinung als Bürger oder Verurteilter auszudrücken."

Den Vorwurf, es handle sich um ein Fehlurteil, halte er daher für absolut zulässig, meint Wolff, zumal diese Kritik von Angeklagten komme. Es handle sich um ein "politisches Urteil" sei "vielleicht übertrieben".

Mehr "Waffen" bei der Staatsanwaltschaft

Matejka hatte auch "Waffengleichheit" der Gerichte, was die Öffentlichkeitsarbeit betrifft, gefordert. "Mit der Waffengleichheit in einem Strafverfahren ist das so eine Sache", sagt demgegenüber der Präsident der Rechtsanwaltskammer: "Da hat die Staatsanwaltschaft alle Macht der Welt." So könne die Staatswaltschaft beispielsweise Hausdurchsuchungen anordnen. Dagegen könnten sich Betroffene und ihre Verteidiger nicht wehren. "Die Waffen im Ermittlungsverfahren sind ungleich größer bei der Staatsanwaltschaft als beim Beschuldigten", resümmiert Wolff.

Die Staatsanwälte haben nach dem Buwog-Urteil anders als die Verteidiger auf eine Berufung verzichtet. Grasser, der von 2000 bis Jänner 2007 Finanzminister in der Ära von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel gewesen ist, ist im Prozess um den Buwog-Verkauf im Jahr 2004 am 4. Dezember nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden, Meischberger zu sieben Jahren Haft.