Zum Hauptinhalt springen

Pensionszuschuss schießt um 5,6 Milliarden Euro nach oben

Von Karl Ettinger

Politik

Das neue Gutachten der Alterssicherungskommission prognostiziert, dass der Bundesbeitrag schon bis 2025 stark steigen wird. Bei den Beamtenpensionen kommen extra 1,27 Milliarden Euro dazu.


Es ist starker Tobak, und dieser wird die Debatte um die Finanzierung der Pensionen neu in Schwung bringen. Der Bund wird aus dem Budget schon in fünf Jahren, also 2025, insgesamt 15,2 Milliarden Euro für die gesetzliche Pensionsversicherung von Arbeitnehmern, Bauern und Gewerbetreibenden zur Abdeckung der Finanzlücke beisteuern müssen. Das treibt somit die zusätzlich notwendigen Bundesmittel zu den Pensionen inklusive der Ausgleichszulagen um immerhin 5,6 Milliarden Euro nach oben. Diese dramatische Entwicklung steht nach dem neuen, insgesamt rund 180 Seiten starken Doppelgutachten der Alterssicherungskommission bevor. Es wird kommende Woche präsentiert und liegt der Bundesregierung und der "Wiener Zeitung" bereits vor.

Erstmals umfasst das Gutachten auch die Beamtenpensionen. Bei diesen ist der Anstieg der Bundesmittel um 1,27 Milliarden Euro auf 13,88 Milliarden Euro im Jahr 2025 weniger dramatisch. Das liegt naturgemäß an dem viel kleineren Bezieherkreis, aber auch daran, dass die Beamtenpensionen vor allem ab 2005 reformiert wurden.

Heuer und im kommenden Jahr trägt laut Pensionsgutachten auch die Corona-Epidemie wie in der Krankenversicherung dazu bei, dass mehr Bundesmittel zu den Pensionen zugeschossen werden müssen. Das liegt daran, dass in der Pensionsversicherung aufgrund des Wirtschaftseinbruchs die Beitragseinnahmen niedriger als zunächst erwartet ausfallen werden.

In dem Gutachten wird gleichzeitig ausdrücklich hervorgestrichen, dass die Pensionsbeschlüsse vor der Nationalratswahl 2019 und die im November im Parlament beschlossene außertourliche Erhöhung der niedrigen und mittleren Pensionen für 2021 zu einer "höheren Einschätzung" des Zuschussbedarfs des Bundes führen. Schon heuer steige der Pensionsaufwand mit einem Plus von 5,9 Prozent und der Aufwand für die Ausgleichszulagen, das sind umgangsprachlich die Mindestpensionen, mit einer Zunahme um 7,3 Prozent "überdurchschnittlich stark" an. Diese Einschätzung sei durch die Corona-Epidemie nur mehr geringfügig höher ausgefallen, wird in dem Papier der Pensionskommission dargelegt.

Der Anstieg des Bundesbeitrags resultiert zum größten Teil aus der stark steigenden sogenannten Ausfallshaftung des Bundes, mit der aus dem Bundesbudget die Finanzierungslücke in der Pensionsversicherung gestopft wird. Diese steigt allein von 6,7 Milliarden Euro auf 12,1 Milliarden Euro im Jahr 2025. Für die Ausgleichszulagen wird im Jahr rund eine Milliarde Euro fällig. Für diese muss der Bund statt 980 Millionen Euro im Jahr 2019 dann um 98 Millionen Euro mehr und damit 1078 Euro im Jahr 2025 aufbringen. Dazu kommen noch Mittel etwa für Teilversicherte, darunter für die Kindererziehung bei Müttern.

Durchschnittspensionen steigen stärker

Zwar geht in den kommenden Jahren die Babyboomer-Generation der 1960er Jahre in Pension. Dieser Zuwachs an Pensionisten wird bei der Pensionsversicherung aber gar nicht einmal die größte Bewährungsprobe, es ist stärker der Umstand, dass die individuellen Pensionen höher ausfallen. Konkret wird das im neuen Pensionsgutachten so formuliert: "Eine Herausforderung für die Finanzierung wird vielmehr die Tatsache sein, dass die Beitragsgrundlage mit +13,2% weniger stark wächst als die Durchschnittspension mit +18,9%." Ursache für diese Steigerung der Durchschnittspension ist allerdings nicht so sehr die jährliche Pensionsanpassung, sondern ein "Struktureffekt". Vereinfacht ausgedrückt: Künftige Pensionisten haben bisher höhere Aktiveinkommen erhalten, das wirkt sich bei der Pensionsbemessung des Einzelnen aus.

Dieser Effekt wird laut Gutachten noch durch die Möglichkeit der abschlagsfreien Frühpension nach 45 Jahren "verstärkt", wird in dem Expertenpapier angemerkt. Seit Beginn des heurigen Jahres können Männer nach 45 Arbeitsjahren mit 62 Jahren die Hacklerfrühpension ohne Abschläge und somit ohne dauerhafte Pensionskürzungen bis zum Lebensende nützen, was rund 8000 Personen auch bereits getan haben. Ende November hat die türkis-grüne Koalition dem einen Riegel vorgeschoben, die günstigere Hacklerregelung ab 2022 abgeschafft und als Ersatzlösung einen Frühstarterbonus eingeführt, der für Arbeitszeiten zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr bis zu 60 Euro mehr Pension pro Monat bringt.

Von guter Wirtschaftslage profitiert

Das neue Gutachten über die "voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung in den Jahren 2020 bis 2025" beinhaltet auch eine Rückschau auf die Entwicklung der Pensionsfinanzierung und der notwendigen Bundesmittel in den vergangenen Jahren seit 2014. Dabei wird deutlich, wie sehr die gute wirtschaftliche Lage zu einer günstigeren Entwicklung beigetragen hat. Das liest sich im den Papier so: "Eine hervorragende Beschäftigungsentwicklung, die ab 2016 einsetzte und 2018 ihren Höhepunkt erreichte, führte zu einem deutlichen Zuwachs an Beitragseinnahmen."

Günstig hat sich für den Bundeszuschuss aber auch ausgewirkt, dass die seinerzeitige SPÖ-ÖVP-Bundesregierung vor dem Amtsantritt der türkis-blauen Bundesregierung die Pensionen 2016 und 2017 gemäß Teuerung nur moderat angehoben hat, wie vermerkt wird. 2019 habe sich "dieser Trend umgekehrt", dazu kam die abflauende wirtschaftliche Entwicklung. 2017 kam als Einmaleffekt überdies dazu, dass die Bank Austria für die Übernahme der Pensionisten ins Allgemeine Pensionsversicherungssystem 768 Millionen Euro eingezahlt hat.

Premiere bei Beamtenpensionen

Dass nun auch die Beamtenpensionen in dem Doppel-Gutachten ebenfalls von der Alterssicherungskommission mit unter die Lupe genommen werden, stand erst nach jahrelangem Kampf und nach einem Beschluss der SPÖ-ÖVP-Bundesregierung 2016 fest. Früher haben die Gutachten der Pensionskommission nur den Bereich für Arbeitnehmer, Bauern und Gewerbetreibende umfasst. Das jetzige Gutachten bezieht nicht nur die Bundesbeamten ein, sondern auch jene der Länder und Gemeinden. Zu den Größenordnungen: In der gesetzlichen Pensionsversicherung geht es um mehr rund 2,5 Millionen Pensionen, bei Beamtenpensionen wird von 2020 bis 2025 noch ein Ansteigen in Bund, Ländern und Gemeinden um rund 11.400 Bezieher auf in Summe 314.800 Bezieher erwartet, wird im Gutachten angeführt.

Der Höchststand sei "bald" nach 2025 zu erwarten, weil die Zahl der aktiven Beamtinnen und Beamten wegen des in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes geltenden Pragmatisierungsstopps rückläufig sei. Für heuer wird laut Gutachten in Summe bei den Beamtenpensionen mit Ausgaben von insgesamt 12,6 Milliarden Euro gerechnet. Diese Summe werde sich bis 2025 um 10,1 Prozent auf 13,88 Milliarden Euro erhöhen, wird in dem Papier festgestellt.