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Faßmann hält an Maskenpflicht im Jänner fest

Von Karl Ettinger

Politik

Der Bildungsminister lässt sich durch die Aufhebung der Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof für die Schulöffnung nach dem jetzigen Lockdown nicht beirren.


Zwar ist die Rückkehr in die Schulklassen erst nach dem Lockdown ab 18. Jänner geplant. Bildungsminister Heinz Faßmann ist dennoch bereits mit einer weiteren Herausforderung konfrontiert, nachdem der Verfassungsgerichtshof unmittelbar vor Weihnachten Maskenpflicht und Schichtbetrieb sowie Klassenteilungen in Schulen im Frühjahr nachträglich aufgehoben hat. Im Bildungsministerium sieht man dennoch keinen Handlungsbedarf. Denn das Höchstgericht habe die Verordnung "nicht inhaltlich geprüft", wurde der "Wiener Zeitung" im Büro Faßmanns erklärt. Auf weitere Nachfrage dazu gab es am Samstag bis zum Abend aus dem Bildungsressort keine Reaktion mehr.

Unmittelbar nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshof war im Bildungsministerium betont worden, man habe eine ausführliche Stellungnahme an das Höchstgericht bermittelt. Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis und werde sich diese genau anschauen. Mit der Corona-Kommission sei es jedoch einfacher geworden, "eine Grundlage für die Bestimmungen zu liefern".

Zunächst Heimunterricht ab 7. Jänner

Für die Schüler enden die Weihnachtsferien am 7. Jänner mit der Rückkehr der Pfllichtschüler in Volks- und Mittelschulen zum Heimunterricht. Für Oberstufenschüler wird dieser noch einmal fortgesetzt, für diese gilt - außer für die Maturaklassen - wegen der Corona-Gefährdung bereits seit Anfang November Heimunterricht. Für die letzten Schulwochen im ersten Semester des Schuljahres 2020/21 ist dann ab 18. Jänner die Rückkehr in die Klassen in den Schulen geplant.

Nach den bisherigen Regeln der türkis-grünen Bundesregierung gilt dann für Schüler ab dem 10. Lebensjahr auch während des Unterrichts in den Klassen Maskenpflicht zum Schutz vor Ansteckungen. lm Bildungsministerium wird die Aufhebung der Maskenpflicht im Frühjahr nun offensichtlich nicht als Hindernis gesehen, dass es ab 18. Jänner wieder zur Maskenpflicht kommt. Es wurde auf die Reaktion vom 23. Dezember auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verwiesen. Die Verordnung sei nicht inhaltlich geprüft worden und sei schon im Juli ausgelaufen, hieß es.

Weitere Klagen beim Höchstgericht angekündigt

Allerdings ist die Entscheidung des Höchstgerichts höchst blamabel für das Bildungsministerium und wirft ein bezeichnendes Licht darauf, wie chaotisch es in der Bundesregierung im Umgang mit den Corona-Schutzmaßnahmen offenbar zugegangen ist. Faßmanns Ressort konnte nämlich, wie der Verfassungsgerichtshof beklagte, keine Entscheidungsgrundlage für die Klassenteilungen und die Maskenpflicht liefern. Allerdings lag es damit ganz auf der Linie von Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der Regierungschef hatte im Frühjahr Kritik von Experten als "juristische Spitzfindigkeiten" abqualifiziert.

Außerdem droht Bildungsminister Faßmann bereits neues Ungemach. Denn wegen des Lockdowns in den Schulen von Mitte November bis 6. Dezember haben mehrere Eltern bereits neue Klagen beim Verfassungsgerichtshof wegen der Einschränkungen des Unterrichts für ihre Schulkinder angekündigt. Deren Argumentation lief darauf hinaus, dass von der Bundesregierung und vom Bildungsminister auch gelindere Mittel im Kampf gegen die Corona-Epidemie in Schulen eingesetzt hätten werden können.