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Wie Briten in Österreich bleiben können

Von Daniel Bischof

Politik

Seit Jahresbeginn brauchen in Österreich lebende Briten aufgrund des Brexit einen neuen Aufenthaltstitel. Erste Anträge flattern nun herein.


Es ist ein Behördenweg, der heuer keinem Briten in Österreich erspart bleibt: Will er weiter im Land bleiben, muss er um einen neuen Aufenthaltstitel ansuchen. Denn durch den mit Jahresbeginn erfolgten Brexit verloren die Briten ihre Unionsbürgerschaft und damit auch ihr bisheriges Aufenthaltsrecht in Österreich.

Die ersten Anträge flattern nun bei den österreichischen Behörden ein. 500 in Wien lebende Briten haben bereits einen Aufenthaltstitel beantragt, sagte Leigh Turner, britischer Botschafter in Wien, am Dienstag. Er besuchte mit dem Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) die für Einwanderung zuständige MA 35 in der Bundeshauptstadt.

In Wien leben laut Statistik Austria mit 4.458 Personen (Stand: 1. Jänner 2020) die mit Abstand meisten Briten in Österreich. Auf Platz zwei Platz rangiert Tirol mit 1.591, gefolgt von Niederösterreich mit 1.233 britischen Staatsbürgern. Die Schlusslichter sind Vorarlberg (341) und das Burgenland (143). Österreichweit haben sich insgesamt 11.177 Briten niedergelassen.

Sie können auch weiterhin in Österreich leben und arbeiten. Bis Jahresende müssen sie dafür aber einen Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" beantragen. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller erwerbstätig ist oder sich sein Leben in Österreich ohne Bezug von Sozialhilfeleistungen selbst finanzieren kann.

Wenige Einbürgerungen

"Es ist uns ein Anliegen, dass möglichst viele Briten und Britinnen in Wien bleiben", sagte Wiederkehr. Für die Anträge sei ein eigenes "Brexit-Referat" in der MA 35 geschaffen worden. Beim Einreichen der Dokumente erhalten die Briten eine Bestätigung, die es ihnen ermöglicht, sich frei im Schengen-Raum zu bewegen. "Mit Abgabe der Dokumente ist die Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union sichergestellt", so Wiederkehr.

Möglich wäre für die Briten auch, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Laut Botschafter Turner sind in den vergangenen Jahren seit dem Brexit-Votum "mehrere Dutzend" Briten Österreicher geworden. Ein sonderlich großer Andrang besteht also nicht. Der Grund dafür sei die restriktive Praxis Österreichs bei Doppelstaatsbürgerschaften, sagt Turner.

In den allermeisten Fällen müssten Briten nämlich ihre Staatsbürgerschaft aufgeben, falls sie die österreichische annehmen wollen. Hinzu kommt, dass Österreich bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften ohnehin als eher streng gilt. In den ersten neun Monaten 2020 wurden 6.336 Personen eingebürgert. Das sind um 16,7 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2019. Der Rückgang dürfte auch auf die Pandemie zurückzuführen sein.

Neue Regel für Verfolgte

In Deutschland war es bis Jahresende 2020 für Briten möglich, sich einbürgern zu lassen und zugleich die britische Staatsbürgerschaft zu behalten. Davon wurde auch rege Gebrauch gemacht: Im Jahr 2019 wurden in Deutschland etwa 14.600 Briten eingebürgert.

Auch in Österreich lässt sich ein Trend nach oben erkennen, wenn auch auf einer anderen Ebene. Im September 2020 trat eine Änderung im Staatsbürgerschaftsrecht (§ 58c Abs. 1a) in Kraft. Dadurch wird Nachkommen von ins Ausland geflüchteten Opfern der Nazi-Diktatur ermöglicht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Zugleich können sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Damit will Österreich das erlittene Unrecht der Verfolgten anerkennen und wiedergutmachen.

Diese Möglichkeit stößt laut einem Sprecher des Außenministeriums und einem Beamten der MA 35 auch auf großes Interesse. Das gilt insbesondere für die Länder, in die viele NS-Opfer geflohen sind. Dazu zählt auch Großbritannien. Für betroffene Briten ist diese Möglichkeit besonders vorteilhaft, da sie Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft und damit erneut zu einem EU-Pass erhalten, ohne die eigene Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Tausende Ansuchen

Mit Stand 11. Jänner 2021 wurden laut dem österreichischen Außenministerium weltweit bereits 3.550 Ansuchen nach § 58c Abs. 1a Staatsbürgerschaftsgesetz eingebracht, davon 1.096 bei der österreichischen Botschaft in London. Laut MA 35 wurden bereits 350 Anträge von britischen Staatsangehörigen positiv entschieden.

Zahlreiche weitere Anträge dürften folgen. Weltweit wurden bereits 12.286 Online-Fragebögen zur Vorbereitung eines Ansuchens ausgefüllt, davon 2.291 in Großbritannien.

Zudem müssen auch die in Großbritannien lebenden Österreicher nach einem neuen Aufenthaltstitel ansuchen. Laut Außenministerium leben derzeit rund 33.000 Österreicher im Vereinigten Königreich. Sie können bis 30. Juni 2021 über das "EU Settlement Scheme" einen Titel bekommen. EU-Bürger, die mit Jahresende 2020 seit fünf Jahren in Großbritannien leben, können unbefristet im Land bleiben. Diejenigen, die noch nicht fünf Jahre durchgängig im Land gelebt haben, bekommen einen befristeten Aufenthaltstitel. Damit können sie so lange im Land bleiben, bis sie die fünfjährige Schwelle erreicht haben und um einen unbefristeten Titel ansuchen können.