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Noch keine Strafen wegen Beherbergung

Von Martin Tschiderer

Politik

Die Regierung kündigte schärfere Kontrollen gegen Hotelbuchungen im Lockdown an. In der Wintersport-Hochburg Tirol wurden laut Polizei bisher noch keine Anzeigen gegen Betreiber oder Gäste ausgestellt.


An sich ist die Lage klar. Einen Winterurlaub in einem Hotel, einer Pension oder einem Appartement zu verbringen, ist seit dem Lockdown am 26. Dezember verboten. Trotzdem übernachten darf man nur im Rahmen bestimmter Ausnahmen, zu denen vor allem Geschäftsreisen gehören. In der Praxis ist die Einhaltung dieser Regeln allerdings nicht so klar, wie auch eine Recherche des ORF Tirol zeigte. Die Redaktion buchte auf Onlineplattformen acht Unterkünfte - sowohl Hotelzimmer als auch Ferienwohnungen und Appartements. Nur ein Betreiber lehnte die Buchung wegen des Lockdowns ab. In den anderen sieben Unterkünften war die Buchung kein Problem - auch unter klarem Verweis auf Wintersport-Pläne.

Die Regierung kündigte darauf schärfere Kontrollen des Beherbergungsverbotes und "harte Strafen bei Verstößen" an. Für Betriebe können laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bis zu 30.000 Euro Strafe fällig werden, für Gäste bis zu 1.450 Euro. Polizei und Gesundheitsbehörden würden "jedem Hinweis nachgehen, um Verstöße zu ahnden und schwarze Schafe aus dem Verkehr zu ziehen", so die Ministerin. Die bisherigen Kontrollen dürften indessen nicht allzu ergiebig gewesen sein, denn laut Landespolizeidirektion Tirol sind bislang noch keine Strafen wegen verbotener Beherbergung verhängt worden. "Wir sind zwar einigen Hinweisen nachgegangen, mussten bisher aber noch keine Anzeigen an Betreiber oder Gäste ausstellen", heißt es dort gegenüber der "Wiener Zeitung".

Hoteliers dürfen selbst Aufenthaltsgrund kontrollieren

Bundesweite Zahlen zu Strafen wegen verbotener Beherbergung sind laut Innenministerium nicht verfügbar, weil sie in der Anzeigenstatistik nicht gesondert aufgeschlüsselt werden. Insgesamt wurden seit Inkrafttreten des "harten" Lockdowns am 26. Dezember bis inklusive Dienstag 7.037 Anzeigen und Organstrafmandate nach Covid-Maßnahmengesetz beziehungsweise Epidemiegesetz ausgestellt. Zur Art der Delikte wird allerdings keine Statistik geführt.

Wie aber funktionieren die Kontrollen? In der Regel halten die Behörden aktiv Nachschau, wenn sie Hinweise auf Verstöße erhalten. Ein solcher Fall sei etwa die Häufung britischer Kennzeichen in einem Tiroler Wintersportort gewesen, heißt es von der Tiroler Landespolizeidirektion. In diesem Fall habe sich aber herausgestellt, dass es sich bei den Gästen um Profisportler gehandelt habe, die somit rechtmäßig in ihren Unterkünften übernachtet hätten. Denn das Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben weist als zentrale Ausnahme "unaufschiebbare berufliche Gründe" aus. Dienstlich darf also ebenso übernachtet werden wie zu Ausbildungszwecken oder zur Kur beziehungsweise in Rehabilitationseinrichtungen.

Die Verordnung hält dabei auch fest, dass ein Ausnahmegrund wie eine Dienstreise auf Verlangen nicht nur gegenüber den Behörden glaubhaft gemacht werden muss, sondern auch gegenüber den Inhabern von Betriebsstätten. Im Klartext: Hoteliers und Vermieter dürfen von Gästen laut Gesetz einen Nachweis wie etwa eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangen. Ob sie es in der Praxis auch tun, ist unterdessen eine andere Frage.

Elektronisches Meldesystem ist nicht verpflichtend

Tirol verfüge als eines der wenigen Bundesländer über ein elektronisches Meldesystem, das Gäste in Beherbergungseinrichtungen inklusive ihrer Nationalität automatisch erfasse, sagt Elmar Rizzoli, Leiter des Einsatzstabes des Landes Tirol, zur "Wiener Zeitung": "Dadurch haben wir einen Überblick, wo wie viele Leute aus welchen Ländern untergebracht sind." Auffälligkeiten könne man darüber schnell erkennen und gegebenenfalls Nachschau halten. Aktuell würden die Bezirkshauptmannschaften in diesen Fällen auch "sehr gezielt" kontrollieren. Derzeit seien in Tirol rund 1.400 Gäste untergebracht, Kuranstalten mit eingerechnet.

Verpflichtend ist das elektronische Meldesystem für Hoteliers und Vermieter allerdings nicht. "Die großen Betriebe sind dabei", sagt Rizzoli. Gerade kleinere Pensionen und Häuser, die privat Zimmer vermieten, benutzen das System aber in aller Regel nicht. "In solchen Zeiten passt die Konkurrenz am besten aufeinander auf", sagt Rizzoli dazu. Übertretungen würden daher rasch bei der Behörde landen, meint der Einsatzstab-Leiter.

Vier positive Tests in Jochberg

Die Frage nach der Wirksamkeit der Kontrollen war am Dienstag durch die 17 Verdachtsfälle auf die britische Virusmutation B.1.1.7. im Tiroler Jochberg ins Zentrum gerückt. Sie betreffen großteils britische Staatsbürger, die einen Skiausbildungskurs absolviert haben sollen. In der Gemeinde wurden daraufhin Tests durchgeführt, an denen rund 1.000 der 1.500 Jochberger teilnahmen. Von diesen rund 1.000 Tests waren vier positiv, teilte das Land am Donnerstag mit. Unterdessen breitet sich die Mutation in ganz Österreich weiter aus. Laut Angaben von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Mittwoch würden 70 Verdachtsfälle geprüft, wozu auch jene in einem Wiener Seniorenheim gehören.