Zum Hauptinhalt springen

Aufgeheizte Demos als schmaler Grat für Rechtsstaat

Von Daniel Bischof

Politik

Nach den Corona-Demos vom Wochenende liefern sich FPÖ und ÖVP einen Schlagabtausch. Die Polizei muss bei Demo-Untersagungen heikle Abwägung treffen. Eine rechtliche Analyse.


Auf die rauen Corona-Proteste vom Wochenende folgten am Montag wüste Wortgefechte. Die FPÖ bezeichnete Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) als "Lachnummer", die "Kurz-Truppe" sei rücktrittsreif. Die ÖVP wiederum forderte den Rücktritt von drei freiheitlichen Nationalratsabgeordneten, die bei den Demos mitmarschiert waren. Das "Corona-Leugner-Trio", habe sich offensichtlich bewusst zu "Gehilfen" der rechtsextremen Szene gemacht, so ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer.

Die scharfen Töne und die Demos zeigen, dass sich die Stimmung in Österreich wie auch in anderen Ländern aufheizt. Bei den Protesten in Wien nahmen am Sonntag rund 10.000 Demonstranten teil. Vier Polizisten wurden verletzt, 13 Personen vorläufig festgenommen, von Übergriffen auf Journalisten wurde berichtet. Rund 1.800 Anzeigen wurden am Sonntag ausgestellt, der Großteil wegen Verletzung der Corona-Maßnahmen. Größere Proteste gab es auch in Innsbruck.

Abwägung der Grundrechte

Nach Polizeiangaben handelte es sich bei den Teilnehmern in Wien um eine heterogene Gruppe: An den Demos beteiligten sich Familien, Mütter mit Kindern im Kinderwagen, aber auch Hooligans und Rechtsextreme. So zeigte sich der Neonazi Gottfried Küssel samt Mitstreitern bei den Protesten.

Es werden nicht die letzten Demos in Österreich gewesen sein, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richten. Die aufgeheizte Stimmung bringt den Rechtsstaat in eine heikle Lage: Inwieweit schränkt er das Versammlungsrecht in Zeiten der Pandemie ein? Wie wägt er das Recht auf freie Meinungsäußerung mit dem Gesundheitsschutz ab?

Darüber war bereits im Vorfeld der Demos in Wien gestritten worden. Die Polizei hatte am Freitag 15 der 17 für das Wochenende angemeldeten Corona-Demos untersagt. Die FPÖ meldete daraufhin eine Demonstration gegen die Demo-Verbote an, die ebenfalls untersagt wurde.

Kritik der SPÖ und FPÖ

Die Polizei begründete das mit den Erfahrungen, welche sie bei derartigen Versammlungen in den letzten Wochen gesammelt habe. Dort habe sich gezeigt, "dass weite Teile von Versammlungsteilnehmern das Gebot des Tragens eines eng anliegenden Mund- und Nasenschutzes sowie die Einhaltung des Mindestabstandes schlichtweg ignorieren".

Der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), sprach von einer "dunklen Stunde" für Österreichs Rechtsstaat. Die Freiheitlichen beantragten am Montag eine Sondersitzung des Nationalrates wegen der Demo-Verbote. Sie muss innerhalb der nächsten acht Werktage stattfinden. Und auch SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner bezeichnete die Untersagungen als "falsche Entscheidung".

Demonstrationen dürfen nach dem Versammlungsgesetz nur untersagt werden, wenn ihr Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sie die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährden. Was unter diese Gründe fällt, wird in Art 11 Abs 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention präzisiert. Dazu zählen etwa die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Verbrechensverhütung, aber auch der Schutz der Gesundheit.

Bei der Untersagung muss die Polizei dann bewerten, ob eine Untersagung wegen dieser Gründe gerechtfertigt ist und die Grundrechte abwägen. Im konkreten Fall also die Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit mit dem Schutz der Gesundheit.

Allgemeine, nicht näher ausgeführte Befürchtungen reichen für eine Untersagung nicht aus. "Die Polizei braucht handfeste Daten und konkrete Hinweise. Sie kann etwa Berichte zu den Wahrnehmungen vorlegen, die sie bei den vorherigen Demos gemacht hat", sagt der Verfassungsrechtler Karl Stöger von der Universität Wien.

Größerer Spielraum

So habe sich bei den letzten Versammlungen gezeigt, "dass Personen, die gegen die Covid-19-Maßnahmen demonstrieren, sich auch nicht an diese halten", sagt Stöger. Auch sei eine ansteckendere Virusmutation im Umlauf, der Mindestabstand von einem auf zwei Metern erhöht und die Maskenpflicht verschärft worden.

"Das rechtfertigt es, bei Versammlungen im Zweifel strenger zu sein", so Stöger. Das gelte auch für andere Demos, wie etwa die "Black-Lives-Matter"-Bewegung. In Wien nahmen hier im Sommer 2020 bis zu 50.000 Menschen an Demos teil. "Solche Proteste müssten von der Polizei nun kritischer bewertet werden."

Wenn die Polizei die Untersagung ausreichend begründe, sieht Stöger "die faire Chance, dass das vor dem Verfassungsgerichtshof hält". "Die Versammlungen wurden nicht untersagt, weil sie sich gegen die Covid-19-Maßnahmen richten, sondern weil gegen diese Maßnahmen verstoßen wird", so Stöger. Die Freiheit auf Meinungsäußerung umfasse zwar das Recht, gegen staatliche Maßnahmen zu protestieren: "Nicht aber, gegen sie zu verstoßen, solange sie geltendes Recht sind."

Auch der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger geht davon aus, dass die "Polizei mit einem großen Verständnis des Verfassungsgerichtshofes rechnen kann". Aufgrund des Coronavirus bestehe für die Polizei "ein größerer Spielraum als in normalen Zeiten". Das gelte auch für Veranstaltungen politischer Parteien, bei denen man aus demokratiepolitischen Gründen bei der Abwägung zwar strenger sein könne: "Aber an sich haben politische Parteien hier keine privilegierte Stellung."

Laut Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk wird bei einer möglichen Prüfung zu differenzieren sein: Bei den Versammlungen, bei denen der Veranstalter ankündigt, sich nicht an die Corona-Regeln zu halten, werde eine Untersagung wohl rechtmäßig sein. Anders sei die Lage, wenn der Veranstalter erkläre, dass man sich an die Regeln halten werde: "Die zu untersagen scheint mir problematisch", so Funk.

Auflösung bei Verstößen

Am Sonntag wurden die Demos in Wien trotz der Untersagung nicht sofort aufgelöst. Denn "die Untersagung alleine reicht nicht für die Auflösung einer Veranstaltung aus", erklärt Stöger. Vielmehr muss es auch bei der Versammlung selbst zu Verstößen gegen die Maskenpflicht und Abstandsregel kommen.

Anfangs verliefen die Proteste auch friedlich. Anschließend heizte sich die Stimmung laut Polizei aber auf, weshalb sie die Versammlungen auflöste.