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Schichtbetrieb, Maske, Tests: Wie die Schulöffnung erfolgt

Von Karl Ettinger

Politik

Bildungsminister Faßmann möchte keine Rückkehr in die Klassen "mit Hurra und Blauäugigkeit", sondern Präsenzunterricht länger als zwei bis drei Wochen während der Corona-Epidemie.


"Wir öffnen die Schulen. Aber wir tun das mit größter Vorsicht." Das betonte Bildungsminister Heinz Faßmann am Dienstagvormittag bei einem Presseauftritt im Bundeskanzleramt, bei der er die Details zur Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Schulen nach den Semesterferien ab 8. Februar erklärte.

An den Volksschulen gibt es an fünf Schultagen Unterricht in den Klassen, wobei am Montag und Mittwoch in der Früh Corona-Selbsttests durchgeführt werden müssen. An den Mittelschulen, an Berufsschulen und an Gymnasien sowie an Höheren Schulen gibt es statt dem Heimunterricht nun Schichtunterricht in geteilten Klassen je zwei Tage pro Woche, am Freitag durchgehend Heimunterricht.

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Die Bundesregierung hat die Lockerung des noch bis 7. Februar geltenden Lockdowns am Montagabend verkündet. Für die Schulen bedeutet dies in Wien und Niederösterreich ab 8. Februar und in den anderen Bundesländern nach den Semesterferien ab 15. Februar statt Heimunterricht wieder Anwesenheit in den Klassen. Allerdings gibt es je nach Schultyp unterschiedliche Regeln. Zentraler Punkt sind vor allem Corona-Selbsttests für die 1,1 Millionen Schüler. Die Öffnung der Schulen erfolge nicht "mit Hurra und Blauäugigkeit, sondern mit Respekt und Vorsicht", sagte Faßmann. Man wolle damit verhindern, dass nach zwei, drei Wochen die Schulen schon wieder geschlossen werden müssen.

Montag und Mittwoch Selbsttests für Volksschüler

Was gilt nun? In den Volksschulen kehren alle Klassen an jedem der fünf Werktage in die Schulen zum Präsenzunterricht zurück. Fixpunkt sind aber am Montag und Mittwoch in der Früh Corona-Selbsttests, bei denen im vorderen Nasenbereich ein Abstrich ("Nasenbohrtest") durchgeführt wird. Diese könnten zu Beginn auch in Anwesenheit der Eltern vorgenommen werden. Das könne im Freien, im Eingangsbereich der Volksschulen oder in den Turnsälen erfolgen. Volksschüler müssen im Schulgebäude einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Selbsttests der Schüler sind grundsätzlich freiwillig. Allerdings dürfen jene Schüler, die auf Wunsch der Eltern nicht getestet werden, nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, sondern müssen im Heimunterricht bleiben. Laut Faßmann ist diese Vorgangsweise mit Verfassungsexperten abgeklärt, Sie sei zulässig wegen der Corona-Pandemie und weil sie zeitlich befristet sei.

Ab der Mittelschule Schichtbetrieb

An Mittelschulen sowie an Berufsschulen und an AHS-Unter- und Oberstufen sowie an Höheren Schulen ist verpflichtend ein Schichtbetrieb mit Klassenteilung geplant. Allerdings ist anders als in der Vergangenheit und wie dies vielfach an Wiener Schulen angewendet wurde, kein Reißverschlusssystem mit abwechselnder Anwesenheit zulässig, sondern blockweiser Unterricht.

Das bedeutet, die Gruppe A ist am Montag und Dienstag im Präsenzunterricht, die Gruppe B am Mittwoch und Donnerstag, am Freitag gilt allgemein Heimunterricht. Die Gruppe A muss verpflichtend am Montag Corona-Selbsttests in den Schulen durchführen, die Gruppe B am Mittwoch.

Für das Tragen der Masken gilt folgende Regelung. Schüler ab der Mittelschule beziehungsweise ab der AHS-Unterstufe müssen einen Mund-Nasenschutz auch im Unterricht tragen. Für Schüler ab 14 Jahren und älter gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

Die Oberstufenschüler waren bereits seit 3. November im digitalen Heimunterricht. Für Maturaklassen ist nicht nur der abwechselnde Schichtbetrieb vorgesehen. Die Direktoren haben auch die Möglichkeit, Maturaklassen in Kleingruppen öfter in die Schulen zu holen. Die Matura soll, wie berichtet, ab 20. Mann mit den schriftlichen Reifeprüfungen beginnen.