Mit einer kleinen Kundgebung hat am Mittwochnachmittag die Volkshilfe gegen die Abschiebung von Kindern und für entsprechende Gesetzesänderungen demonstriert. Wiens Alt-Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) forderte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auf: "Lassen sie uns helfen!". Der frühere Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad nannte Teile der Flüchtlingspolitik in Österreich "dumm".

Anlass für die Kundgebung, für die sich rund zwei Dutzend Menschen vor dem Innenministerium postierten, war die Abschiebung von Jugendlichen aus Georgien und Armenien, die als gut integriert galten, deren Asylanträge aber in allen Instanzen gescheitert waren.

Abschiebungen für Schulsprecher "unmenschlich"


Auch Vertreter der Schulen, die die Mädchen besucht hatten, kamen zu Wort. Die Klassensprecherin aus einer Bildungseinrichtung in Wien-Favoriten, die eines der Mädchen aus Armenien besucht hatte, sprach von Glück, dass die aktuellen Fälle Aufmerksamkeit bekommen hätte. Denn solche Schicksale gebe es ständig. Der Schulsprecher einer Schule in der Wiener Innenstadt, an der ein abgeschobenes georgisches Mädchen unterrichtet worden war, konstatierte, dass sich seit dem Fall Arigona Zogaj und damit seit 14 Jahren nichts geändert habe. Die Abschiebungen nannte er kalt und unmenschlich.

Dass die Kinder mit ihren Eltern des Nächtens von Spezialeinheiten zum Flug gebracht wurden, sorgte ebenfalls für Zorn: "Dem friedlichen Widerstand wird mit Gewalt geantwortet", meinte Tanja Wehsely von der Volkshilfe, die das Kindeswohl mit Füßen getreten sah. Eine freiwillige Ausreise hatten die Familien allerdings jeweils abgelehnt.

Forderung nach Adaptierung der Gesetze

Die allgemeine Stoßrichtung bei der Kundgebung ging aber in die Richtung, dass die Gesetze adaptiert werden müssten. Denn in den vergangenen Jahren seien scheibchenweise alle Möglichkeiten, mit Augenmaß vorzugehen, ausgeräumt worden, wie Ilkim Erdost von den Wiener Jugendzentren betonte. Häupl warb dafür, den Ländern wieder Mitspracherecht zu geben und die Abschiebung von Kindern auszusetzen. Der ehemalige Flüchtlingskoordinator Konrad findet es auch mit Blick auf die Lehrlingsdebatte "dumm und unwirtschaftlich", arbeitswillige und gut integrierte Menschen abzuschieben.

Schauspieler Cornelius Obonya meinte, eine gute Regierung ändere Gesetze zu Gunsten der Menschlichkeit: "Humanitas ist kein Schuhgeschäft." Für Volkshilfe-Geschäftsführer Erich Fenninger ist Humanismus ein nicht verhandelbarer Grundwert. Auch die Flüchtlingssituation in Griechenland ansprechend meinte der SP-Landtagsmandatar Christian Oxonitsch (SPÖ) von den Kinderfreunden, die Situation sei eine Schande. Wohl und Rechte der Kinder hätten immer im Mittelpunkt zu stehen.

Daten zum humanitären Bleiberecht

Mit der Abschiebung georgischer und armenischer Mädchen ist auch die Diskussion um ein humanitäres Bleiberecht wieder entflammt, die "Wiener Zeitung" berichtete. Die Zahlen des Innenministeriums würden vermuten lassen,  dass ein "humanitäre Aufenthaltstitel" zuletzt sogar häufiger war als in der Vergangenheit vergeben wurden. Seit 2014 ging die Anzahl in der Statistik des Innenministeriums gelisteten Personen von damals 184 schlagartig auf 2.112 Personen im Jahr 2015 nach oben. Nach einem leichten Rückgang im Jahr darauf waren es 2019 1.958 und bis November 2020 2.198 Menschen, denen einen "Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen" im Sinne des Asylgesetzes 2005 als "humanitärer Aufenthaltstitel" erteilt werden.

Die Zahlen umfassen allerdings nicht nur eine Aufenthaltsberechtigung aufgrund besonderem Schutzbedürfnis nach den Paragrafen 55 und 56 des Asylgesetzes sowie Opfer von Gewalt und Menschenhandel, sondern auch in Österreich geduldete Personen. Das Problem dabei ist, dass sogenannte "Geduldete" in diesen Gruppe dabei sind. Wie viele konnte das Innenministerium der "Wiener Zeitung" auf Nachfrage nicht konkretisieren.

Eine Duldung entspricht aber dezidiert keinem Aufenthaltsrecht in Österreich. "Duldung heißt, dass die Abschiebung eines Fremden im Moment nicht möglich oder nicht zulässig ist", lautet die Definition des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl. Sie könne bei einer Unzulässigkeit der Abschiebung genauso wie  wenn der Herkunftsland kein Reisedokument ausstellt erteilt werden. Geduldete sind keine Asylberechtigten, können dementsprechend auch keiner unselbstständigen Beschäftigung nachgehen.

Weniger Entscheidungen aus humanitären Gründen

Aus diesem Grund kommen auf Asylrecht spezialisierte Anwälte und Anwältinnen zu einer anderen Einschätzung als es die Daten vermuten lassen. Der Asylrechtsanwalt Christian Schmaus stellt etwa fest, dass "die Spruchpraxis der Höchstgerichte zum humanitären Bleiberecht restriktiver geworden ist in den letzten eineinhalb bis zwei Jahren".

Und Anwältin Eva Jana Messerschmidt sagt, "dass sich die Situation meiner Erfahrung in den letzten Jahren sehr wohl verändert hat": "Noch vor einigen Jahren haben die Betroffenen gute Chancen gehabt, nach einem circa fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich und bei guter Integration, einen Aufenthaltstitel auf Grundlage des Artikels 8 der EMRK zu erhalten". Mit einem solchen Titel ist auch eine Arbeitserlaubnis in Österreich möglich. Messerschmidt erscheinen die entsprechenden Voraussetzungen in manchen Fällen "als nahezu unerreichbar". Die Entscheidungen seien zwar immer eine Interessenabwägung und auf den Einzelfall bezogen, aber: "Es ist Betroffenen, die einen österreichischen Schulabschluss und eine Einstellungszusage vorweisen können, nur schwer zu vermitteln, warum das als nicht ausreichende Integration bewertet wird." Dem stünden auch positive Entscheidungen gegenüber bei niedrigerem Integrationsstatus. 

Der Anwalt der nun abgeschobenen georgischen Mädchen Wilfried Embacher sagte jedenfalls im Gespräch mit der "Wiener Zeitung": "Das Grundproblem ist, dass es keine objektiven Kriterien sind, so kommt es zu komplett unterschiedlichen Wertungen in der Interessensabwägung bei Gericht." Die Folge sind damit nicht nachvollziehbare Entscheidungen, wer als genügend integriert gilt und wer nicht. (apa, red)