Zum Hauptinhalt springen

Richterchefin: Bestellung muss "politischen Funktionär" ausschließen

Von Karl Ettinger

Politik

Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung, spricht sich für Kontinuität durch Bundesstaatsanwaltschaft aus.


"Eine langjährige Forderung sollte jetzt endlich umgesetzt werden." Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, verhehlt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" ihre Überraschung über den Vorstoß der ÖVP für einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt nicht. Deswegen solle jetzt die Zeit für die Einführung genützt werden. Sie tritt jedenfalls für eine mehrjährige Funktionsperiode eines Bundesstaatsanwalts ein, die genaue Dauer ist für sie noch offen. "In der politischen Realität haben wir alle zwei, drei Jahren einen neuen Justizminister", führt sie dafür als Begründung an, daher solle an der Spitze der Weisungskette jemand stehen, mit dem Kontinuität und Vertrauen gesichert werde.

Richtervereinigung für unabhängige Person

Grundsätzlich steht die Richtervereinigung ganz hinter dem Vorhaben eines unabhängigen Bundessstaatsanwalts, über den die ÖVP jetzt nicht nur mit dem grünen Koalitionspartner, sondern auch mit Vertreter aus dem Justizbereich wie Staatsanwälten und Rechtsanwälten reden möchte. "Wir unterstützen das sehr", versichert Matejka.

Für die Auswahl und die Entscheidung muss für die Richterchefin jedoch vor allem eine Voraussetzung gegeben sein, um unabhängig von politischen Einflüssen künftig vorgehen zu können. Für die Bestellung müsse daher gewährleistet sein, dass eine Person als Bundessstaatanwalt zum Zug kommt, die eine entsprechende Ausbildung und Voraussetzungen für ein Richteramt verfügt. "Damit ist sichergestellt, dass es kein politischer Funktionär ist", betont Matejka, der vor allem die Bedingung für die Besetzung des künftigen Spitzenamtes in der Justiz wichtig. Die eigentliche Bestellung müsse dann durch den Bundespräsidenten vorgenommen werden.

Politische Funktionäre ausgeschlossen

Damit sei sichergestellt, dass jemand mit entsprechenden beruflichen Voraussetzungen für die neue Funktion zum Zug komme. Wenn die Bedingung einer entsprechenden Ausbildung und Anforderungen für ein Richteramt erfüllt sei, wären für sie politische Funktionären als Bundesstaatsanwalt ausgeschlossen. Wenn diese politische Unabhängigkeit sichergestellt sei, sei die genaue Frage der Bestellung für sie daher dann auch zweitrangig.

Zuvor hatte bereits der Vorsitzende des Rechtanwaltskammertages, Rupert Wolff, erfreut auf die ÖVP-Ankündigung eines unabhängigen Bundesstaatsanwalts reagiert. Dieser meinte im Ö1-Mittagsjournal, man sei dafür, sich dieses Themas jetzt rasch anzunehmen. Wobei für Wolff allerdings für eine unabhängige Regelung noch offen ist, ob es sich dabei um einen Bundesstaatsanwalt oder eine andere Lösung", mit der das sichergestellt werde, handle.