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Experten kritisieren lange Fristen in Transparenzpaket

Von Martin Tschiderer

Politik

Vier bis acht Wochen im internationalen Vergleich überdurchschnittlich. Anfragen dürften "nicht im bürokratischen Dickicht landen".


Was Transparenz-NGOs seit Jahren fordern, ist nun nach langem Ringen tatsächlich da - zumindest einmal als Entwurf der türkis-grünen Bundesregierung: ein neues Transparenzpaket. Weil für das Gesetz auch die Bundesverfassung geändert werden muss, braucht es zum Beschluss eine Zweidrittel-Mehrheit - die Regierung also die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Zunächst geht der Gesetzesentwurf aber in eine achtwöchige Begutachtung.

Die wichtigsten Punkte: Das Amtsgeheimnis soll aus der Verfassung gestrichen, dort stattdessen ein Grundrecht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten verankert werden. Auskunftspflichtig sollen damit künftig alle staatlichen Stellen sein. Von der Verwaltung über die gesetzgebenden Organe und den Rechnungshof, bis zur Volksanwaltschaft und staatsnahe Unternehmen, die vom Rechnungshof kontrolliert werden. Börsennotierte Unternehmen sind zwar ausgenommen. Dafür sinkt die Grenze für den Wert an staatlicher Beteiligung, ab dem der Rechnungshof die Unternehmen prüft, von 50 auf 25 Prozent.

Hohe Schwelle bei Verträgen

Die Anfragen werden für Bürgerinnen und Bürger künftig gebührenfrei sein - bisher kosteten sie 15 bis 30 Euro. Die jeweilige Stelle hat dann vier Wochen Zeit, um die Anfrage zu beantworten, bei besonders schwierigen Auskünften acht Wochen. Für die Öffentlichkeit relevante Informationen müssen außerdem aktiv veröffentlicht werden. Dazu gehören Studien und Gutachten, aber auch Verträge - etwa bei Bundesbeschaffungen - ab einem Wert von 100.000 Euro.

Allerdings: Es wird auch einige Ausnahmen vom Informationsrecht geben. Etwa wenn die nationale Sicherheit oder Datenschutzansprüche berührt werden, beziehungsweise zur "Vorbereitung von Entscheidungen". "Die ganze Tätigkeit der Verwaltung ist darauf ausgerichtet, irgendeine Entscheidung zu treffen", sagt der frühere Oberstaatsanwalt Georg Krakow, auch im Vorstand von Transparency International Österreich, zur "Wiener Zeitung". "Ob das ein Bescheid, eine Beschaffung oder ein Vertragsabschluss ist." Grenze man die Ausnahme im Gesetz daher nicht sehr deutlich ein, würde das dazu führen, dass Behörden "praktisch gar nichts sagen" müssten.

Die Schwelle von 100.000 Euro für Vertragsveröffentlichungen hält Krakow für zu hoch. Es sei sinnvoll, dass nicht jeder Bagatellbetrag veröffentlicht werden müsse. Gerade bei kleineren Gemeinden seien aber Investitionen von 100.000 Euro bereits durchaus stattliche Ausgaben. Die Frist von vier bis acht Wochen zur Anfrage-Beantwortung ist im internationalen Vergleich zudem lange ausgefallen. Zwei bis drei Wochen, maximal vier in komplexen Fällen, hielte Krakow "eher für State of the Art". Informationsansuchen dürften nicht "im bürokratischen Dickicht landen". Andernfalls werde die Transparenz-Idee nicht wirklich mit Leben erfüllt.

Verfahrensdauer reduzieren

Das sieht auch Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit so. Eine vier- bis achtwöchige Frist würde etwa auch Medien effiziente Recherchen zu Transparenzthemen verunmöglichen, sagt er zu dieser Zeitung. Huter kritisiert zudem, dass zur Durchsetzung der Transparenzregeln nur die Verwaltungsgerichte vorgesehen sind, nicht etwa ein unabhängiger Informationsbeauftragter. Verfahren würden oft Jahre dauern, was Bürger abschrecke. Krakow schlägt daher vor, die Verfahrensdauer in diesem Fall mit einer Frist von maximal acht Wochen zu beschränken.