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Richterliche Gegenmeinung als Polit-Zündstoff

Von Daniel Bischof

Politik
Sollen einzelne Richter am Verfassungsgerichtshof künftig Gegenmeinungen veröffentlichen dürfen?
© adobe stock / Worawut

Der Verfassungsgerichtshof spricht sich gegen die Einführung eines Sondervotums aus, die ÖVP beharrt auf den Reformplänen. Details zum Bundesstaatsanwalt lassen auf sich warten.


Zwischen der ÖVP und dem Verfassungsgerichtshof bahnt sich ein Konflikt an. Das Höchstgericht lehnt die geplante Einführung eines Sondervotums ab, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) beharrt hingegen auf der Reform. Es gehe um Transparenz, die Öffentlichkeit solle abweichende Meinungen erfahren können, sagte sie am Mittwoch nach dem Ministerrat.

Das Sondervotum ist Teil des Pakets zur Informationsfreiheit. Es soll den Richtern ermöglichen, abweichende Stellungnahmen gegen die Mehrheitsentscheidung abzugeben. Gegner der Reform befürchten dadurch politischen Druck und eine Spaltung des Gerichtshofes.

"Ich war immer schon skeptisch, und die Skepsis hat zugenommen", sagte Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, am Dienstagabend in der "ZiB 2". Die 14 Richter "arbeiten als Kollegium unabhängiger Juristen mit dem Ziel, gemeinsame, einheitliche Entscheidungen zu treffen, an denen sich die Bürger orientieren können".

Unterstützung erhielt Grabenwarter am Mittwoch von Ludwig Adamovich, VfGH-Präsident von 1984 bis 2002. Adamovich spricht sich gegenüber der "Wiener Zeitung" ebenfalls gegen das Sondervotum aus. Präsident Grabenwarter habe "das Notwendige dazu gesagt". "Es gibt Pro und Contra, hier scheinen mir die Gegenargumente aber zu überwiegen", sagte Adamovich. Er verwies darauf, dass der "Gerichtshof mit einer Zunge sprechen sollte und nicht auf eine zersplitterte Weise". Er warnte davor, das Sondervotum "einem Gerichtshof, der es nicht will, überzustülpen".

"Zeitpunkt bemerkenswert"

Auch Ex-VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hatte sich vor seinem Ausscheiden 2017 gegen Sondervoten gestellt. Die kollegiale Entscheidungsfindung und Autorität des VfGH würden dadurch beeinträchtigt werden, warnte Holzinger. Vor allem sei zu befürchten, dass die Veröffentlichung von Sondervoten "das Verhalten der Mitglieder und damit ihre Unabhängigkeit, verstanden als ‚innere Freiheit‘, nachteilig beeinflussen könnte". Das gelte "gerade bei einem Gericht, das vielfach gesellschafts- und damit auch parteipolitisch kontroversielle Fragen zu entscheiden hat".

Verfassungsrechtler Karl Stöger von der Uni Wien findet den Zeitpunkt und den Hintergrund der Diskussion "bemerkenswert": "Darüber wird seit zwanzig, dreißig Jahren ohne Einigung diskutiert. Und plötzlich ist es zu einem Zeitpunkt auf dem Tisch, wo man sich des Eindrucks nicht verwehren kann, dass das auch einen politischen Hintergrund hat."

Das Sondervotum selbst hält Stöger aber für zielführend. "Ich glaube nicht, dass das der Autorität eines Gerichtshofes schaden muss. Das hält man schon aus." Es habe sich bereits gezeigt, dass der Gerichtshof nicht anhand parteipolitischer Linien entscheide: "Sonst wäre sich manche Entscheidung nicht ausgegangen."

Die VfGH-Richter sind unabhängig und unversetzbar. Ihr Amt endet am 31. Dezember des Jahres, in dem sie das siebzigste Lebensjahr vollendet haben. "Die haben nichts mehr zu verlieren", sagt Stöger. Ein Sondervotum würde ein Richter also nur abgegeben, "wenn ihm etwas am Herzen liegt und er sich einen wertvollen Beitrag zur Diskussion verspricht". Über die Reformidee sollte man aber erst wieder reden, "wenn sich alles etwas abgekühlt hat": "Der Zeitpunkt ist unglücklich gewählt, das Anliegen als solches ist durchaus vernünftig."

Die Opposition zeigte sich skeptisch bis ablehnend. Ihre Zustimmung ist nicht erforderlich, da keine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist.

In der SPÖ habe es zwar positive Stimmen für die Möglichkeit eines Sondervotums gegeben, sagte SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried. "Wenn man aber sieht, wie eine ehemals staatstragende Partei wie die ÖVP die Justiz attackiert, habe ich kein gutes Gefühl dabei."

"Wir stehen da eher auf der Bremse. Aber natürlich kann man darüber diskutieren, das ist für uns keine Fahnenfrage", so Neos-Justizsprecher Johannes Margreiter. Die FPÖ lehnt die Pläne hingegen ab: "Es sollte nach außen hin eine einheitliche Entscheidung des Gerichts geben", sagte Justizsprecher Harald Stefan.

Grüne lehnen ÖVP-Plan ab

Auch bei anderen Justizdiskursen herrscht Uneinigkeit - vor allem auch zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und Grünen. Zahlreiche Details rund um den geplanten Bundesstaatsanwalt sind noch offen - darunter dessen Bestellung und Abberufung und seine genauen Aufgaben. Auch ein Zeitplan für die Reform steht noch nicht fest.

Eine Absage hat die ÖVP vom grünen Koalitionspartner am Mittwoch bei einem anderen Plan bekommen. Die Volkspartei will die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren erschweren. Sie fordert ein Verbot der "überschießenden Auswertung von privater und geschäftlicher Kommunikation" durch die Staatsanwaltschaften. Wie in Deutschland soll es den Medien zudem auch verboten werden, Ermittlungsakten zu veröffentlichen.

Die Grünen lehnen den Vorstoß ab. "Einschränkungen der Pressefreiheit waren und sind nicht Gegenstand der Verhandlungen", sagte Sigrid Mauer, Klubobfrau der Grünen. "Bereits jetzt gibt es ein Verbot der Veröffentlichung besonders grundrechtssensibler Überwachungsergebnisse." Das sei "aus Sicht der Grünen ausreichend" und stelle sicher, dass Pressefreiheit und die Einhaltung der Beschuldigtenrechte gewahrt seien.