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"Ohne politischen Einfluss geht es nicht"

Von Daniel Bischof und Petra Tempfer

Recht

Wiener Rechtsanwälte-Präsident Enzinger über Justizkonflikte, das Weisungsrecht und nicht Corona-konforme Prozesse.


Die Justiz ist neben dem Coronavirus zum bestimmenden Thema der Innenpolitik avanciert. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht neue Reformideen für Zündstoff sorgen, Politiker Justizbehörden angreifen oder verteidigen und neue Ermittlungen selbst zum Politikum werden. Die "Wiener Zeitung" sprach mit Michael Enzinger, dem Präsidenten der Wiener Rechtsanwaltskammer, über die jüngsten Reizthemen.

"Wiener Zeitung": Herr Enzinger, warum ist zuletzt ein derart heftiger Streit um die Justiz entbrannt?Michael Enzinger: In den vergangenen fünf bis zehn Jahren wurde das Demokratiebewusstsein enorm geschärft. Die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Compliance sind nun in aller Munde. Von der SPÖ über die ÖVP bis hin zu den Neos: Jede Partei schmückt sich heute damit, die Rechtsstaatlichkeit verbessern zu wollen. Dadurch bekommt die Justiz in der politischen Diskussion eine viel höhere Bedeutung.

Das ist ja erfreulich.

Ja. Auf einem anderen Papier steht aber, dass die Diskussionen ausufern. Wenn ich mir im Parlament manche Reden anhöre, wird mir übel. Da wird an der Justiz Kritik geübt, die ich für unangebracht halte. Wissenschafter oder Anwälte haben da schon eine ganz andere Wortwahl. Besonders problematisch ist dabei auch, dass sich Politiker vermehrt als Aufdecker profilieren wollen.

Dadurch helfen sie aber unter Umständen auch mit, Korruptionsfälle an die Öffentlichkeit zu bringen.

Vielleicht können sie dabei helfen, dass etwas publik wird. Aber das Aufdecken an sich ist nicht die Sache von Nationalrats- oder Bundesratsabgeordneten. Wenn sich Politiker als Aufdecker profilieren wollen, haben sie ihren Beruf verfehlt. Dann hätten sie zur Polizei gehen sollen.

Durch die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) ist vor allem das Weisungsrecht erneut in den Fokus gerückt. Was halten Sie von der Einführung eines Bundesstaatsanwaltes?

Ich sehe es problematisch, dass dieser Anlassfall zu einer Generaldebatte um die Weisungsspitze und Unabhängigkeit der Justiz generell geführt hat. Die Causa Blümel hat damit nichts zu tun.

Die Kritik geht dahin, dass die Politik bei Verfahren, die die Politik betreffen, nicht an der Weisungsspitze stehen sollte. Das ist bei der Causa Blümel wieder der Fall.

Ein dringender Änderungsbedarf besteht aber nicht. Das derzeitige Konzept mit dem Weisungsrat halte ich für durchdacht (Der Weisungsrat ist bei der Generalprokuratur angesiedelt und wird vom Justizministerium eingeschaltet, wenn es sich um Fälle von besonderem öffentlichen Interesse handelt oder die Ministerin den Staatsanwaltschaften eine Weisung erteilen will, Anm.). In Korruptionssachverhalten, welche die oberste Verwaltung betreffen, spricht der Weisungsrat Empfehlungen aus - und nur bei ein, zwei Fällen hat der Minister anders entschieden als der Weisungsrat. Außerdem ist mir schleierhaft, wie man einen Bundesstaatsanwalt verfassungsrechtlich sauber strukturiert.

Inwiefern?

Der Minister als Weisungsspitze ist dem Parlament gegenüber verantwortlich. Dass das funktioniert, wird derzeit vorexerziert, auch wenn es nicht direkt die Justiz betriff: So wird derzeit eine Ministerklage gegen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) beim Verfassungsgerichtshof vorbereitet. Eine ähnliche effektive demokratische Kontrolle für den Bundesstaatsanwalt zu konstruieren, wird dem Gesetzgeber schwerfallen.

Bei der Bestellung des Bundesstaatsanwalts soll der Nationalrat auch ein gewichtiges Wort mitzureden haben. Wie sehen Sie das?

Damit ist wieder sehr zweifelhaft, ob die politisch so heftig diskutierte Unabhängigkeit überhaupt umsetzbar ist, sofern sie denn überhaupt gewünscht ist. Das gilt für jede Art der Bestellung, egal ob sie nun durch den Bundespräsidenten mit Beratergremium, den Nationalrat oder honorige Vertreter der Rechtsberufe erfolgt: Ohne politische Einflussnahme kann das gar nicht gehen. Das ist schon allein aufgrund der österreichischen Realverfassung undenkbar. Daher bin ich hier sehr skeptisch.

Wie sollte die Weisungsspitze Ihrer Ansicht nach ausgestaltet sein?

Die Staatsanwaltschaft ist eine Behörde wie viele andere auch. Daher macht es Sinn, dass es eine Hierarchie gibt. Dass sich die Staatsanwaltschaften am liebsten selbst kontrollieren möchten, ist verständlich, aber aus rechtsstaatlichen und demokratischen Gesichtspunkten eben problematisch. Ich glaube, dass der Weisungsrat genau das Mittel ist, mit dem man transparent und nach außen hin vorzeigbar verhindern kann, dass politisch hineinregiert wird.

Eine weitere Idee ist, die Fachaufsicht durch ein Gremium emeritierter Höchstrichter sicherzustellen. Diese hätten nämlich beruflich nichts mehr zu verlieren und seien daher vor Einflussnahmen geschützt.

Auch das ist rechtspolitisch nicht zu befürworten. Dass Richter in der Pension noch derart wichtige Funktionen wahrnehmen, halte ich für verfehlt. Mit Antritt der Pension oder ab einem gewissen Alter gibt es im Berufsleben einfach einen Endpunkt.

Wie alle anderen Bereiche war und ist die Justiz auch von der Corona-Krise geprägt. Wie ist der Gerichtsbetrieb denn aus Sicht der Anwälte nach den Lockdowns und damit verbundenen Einschränkungen wieder angelaufen?

Für Richter ist es mühsam, in kleinen Verhandlungssälen zu verhandeln, mit einer Maske oder bei geöffneten Fenstern. Ich weiß aber auch, dass sich Richter und Richterinnen nicht immer an die justizintern auferlegten Empfehlungen oder Vorgaben halten - die Unabhängigkeit des Richters, die in der Verfassung steht, hindert den Oberlandesgericht-Präsidenten, dass er hier Fehlentwicklungen verhindert. Summa summarum glaube ich aber, dass wir das Vorkrisenniveau erreicht haben.

War dieses eine Jahr somit ein verlorenes Jahr für die Rechtsanwaltschaft?

Nein. Es ist beschwerlicher geworden, wir haben aber auch vieles professionalisiert, was ohne die Corona-Krise nicht stattgefunden hätte. Der Gerichtsbetrieb hat sich weiterentwickelt, etwa durch die Digitalisierung und den Online-Auftritt. Ab 1. März wird die Erste anwaltliche Auskunft telefonisch angeboten, sie war seit November ausgesetzt. Das ist sicher etwas, das auch nach der Krise bleiben wird.

Coronabedingt ist auch die Online-Beglaubigung durch Notare von der Ausnahme zum Standard avanciert: Wie stehen die Anwälte dieser gegenüber?

Auch wir sind in den vergangenen Jahren bei Identitätsprüfungen große Schritte gegangen. Das betrifft sogar vor allem die Anwaltschaft, weil wir durch die Geldwäschebestimmungen verpflichtet sind, bei allen Geldwäsche geneigten Geschäften Identitätsnachweise abzuverlangen, diese zu prüfen und zu archivieren, damit sie bei Prüfungen vorgewiesen werden können. Das ist eine Art der Identitätsprüfung, die dieselben Kriterien erfüllen muss wie der Beglaubigungsbereich, der bisher ein Vorrecht des Notariats gewesen ist. Ich sehe keine sachlichen Gründe dafür, warum hier zwischen den beiden Berufen differenziert wird. Auch die Anwaltschaft sollte Beglaubigungen durchführen dürfen.

Zur Person~ Ab 1. März wird die Erste anwaltliche Auskunft telefonisch angeboten. Sie ist kostenlos und findet jede Woche dreimal statt, eine Anmeldung über die Webseite der Rechtsanwaltskammer Wien oder per Telefon ist erforderlich.
Tel.: 01/533 27 18/46