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Sorge um Korruptionsverfolgung

Politik

Einschränkung von Razzien bei Behörden: Gesetzesplan bei Strafermittlungen stößt bei Experten auf massive Kritik.


"Sie können die Ermittlungen vergessen." Anti-Korruptionsexperte Martin Kreutner befürchtet drastische Auswirkungen für die Verfolgung bei Verdacht auf Korruption oder Missbrauch in Ämtern und Behörden, wenn Gesetzespläne des Innenministeriums für eine Änderung der Strafprozessordnung umgesetzt werden. Für die Justiz wird eine Hürde bei Razzien und Beschlagnahmen eingebaut. Die Sicherstellung von Unterlagen und Datenträgern wäre nur mehr mit Einschränkungen möglich und würde zum Ausnahmefall. Die Justiz müsste im Regelfall Unterlagen per Amtshilfe anfordern. Kreutner sieht darin eine De-facto-Immunisierung öffentlicher Stellen, wie er im ORF-Radio betonte.

Mit dem Gesetzesvorhaben, das das Innenministerium mit der Reform des Bundesamts für Verfassungsschutzes (BVT) bis 7. Mai in Begutachtung geschickt hat, wird von der Regierung eine neue Runde der Auseinandersetzungen um die Kompetenzen der Justiz eingeläutet. Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer sah am Montag insgesamt den Eindruck verstärkt, Kontrolle im politischen Bereich solle erschwert werden. Laut Entwurf wäre die Sicherstellung von Aufzeichnungen und Datenträger von Behörden nur mehr zulässig, wenn die Ermittlungen direkt den "zur Amtshilfe verpflichteten Organwalter" betreffen. Das wären Minister oder etwa Bürgermeister. Das wird von Experten als lebensfremd angesehen. Eine Klärung bei Verdacht auf Korruption oder Missbrauch werde damit "de facto verunmöglicht", warnt Kreutner.

Die Einschränkungen für Razzien und Sicherstellungen sind nicht nur für Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden vorgesehen, sondern sollen auch für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gelten, womit Kammern und Sozialversicherungen darunter fielen. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass sich Behörden bei einer Beschlagnahme wehren und widersprechen können. Gründe für einen Widerspruch sind aufgelistet: Dies ist der Fall, wenn Unterlagen von ausländischen Behörden oder internationalen Organisationen übermittelt werden, wenn eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht besteht oder wenn einer Übergabe von Daten "überwiegend öffentliche Interessen" entgegenstehen. Damit ist der Spielraum groß. Birklbauer hakt ein, damit könne "eine effektive Strafverfolgung de facto boykottiert" werden. Walter Geyer, Ex-Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), warnt vor einer "drastischen Schwächung" bei der Korruptionsbekämpfung.

Justizministerium lässt Änderungen offen

Die Vereinigung der Staatsanwälte reagierte abwartend und will die Regierungspläne prüfen. In einer Stellungnahme pochte aber Vizepräsident Bernd Ziska darauf, auch im öffentlichen Bereich müssten Ermittlungen "zielführend" möglich sein.

Für das Justizministerium ist das letzte Wort nicht gesprochen. Man werde die Stellungnahmen prüfen und "gegebenenfalls Anpassungen vornehmen". Auf Anfrage der "Wiener Zeitung" wurde hervorgehoben, dass mit dem Entwurf die "aktuelle Rechtsprechung" zur Amtshilfe gesetzlich festgeschrieben werde. Man bezieht sich dabei auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien, das nachträglich die im Winter 2018 durchgeführte Hausdurchsuchung unter dem damaligen FPÖ-Innenminister Herbert Kickl beim BVT für rechtswidrig erklärt und den Vorrang der Amtshilfe geltend gemacht hat. Deswegen findet sich die Klarstellung nun im BVT-Reformentwurf.

Im Justizressort wird zudem auf einen Entschließungsantrag aller Parteien im Parlament verwiesen. Der Antrag vom 25. September 2019 bezieht sich jedoch auf den "Schutz nachrichtendienstlicher Informationen". Für diesen Fall solle die Möglichkeit des "Widerspruchs des Betroffenen" sichergestellt werden. Der Entwurf sieht das nun allgemein für Behörden vor. Der Entschließungsantrag fordert, dass die Entscheidung, ob beschlagnahmte Aufzeichnungen und Datenträger bei Ermittlungen verwertet werden dürfen, von einem Gericht getroffen werden müssten. Das Justizministerium betont, die Entscheidung durch ein Gericht sei im Entwurf festgelegt, die Unterlagen würden bis zu dieser Entscheidung versiegelt werden.

Die Opposition lief gegen den Gesetzesplan Sturm. Die SPÖ reagiert "schockiert", da der "Überraschungseffekt wegfallen" würde. Die FPÖ hält es für absurd, dass Behörden auf diesem Weg vorgewarnt würden. Die Neos warnten, damit werde der "Vertuschung Tür und Tor geöffnet".(ett)