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Wie Gewalt gegen Frauen besser zu beweisen wäre

Von Martina Madner

Politik

Viele Verfahren zu Partnergewalt werden eingestellt. Justizministerin Alma Zadić stellt per Erlass klar, dass die Staatsanwaltschaften vermehrt Beweise sichern müssen.


Anfang des Monats sprachen die Geschworenen einen 22-jährigen Oberösterreicher am Landesgericht Ried wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung einstimmig schuldig. Weil der Angeklagte davor unbescholten war und es beim Mordversuch geblieben ist, wurde der Angeklagte "nur" zu 15 Jahren Haft verurteilt, gedroht hätte ihm lebenslang. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin Berufung anmeldete, auch der Angeklagte nahm sich Bedenkzeit.

Im Verfahren ging es um eine Nacht im Juli 2020. In dieser würgte der Täter seine Exfreundin, zu der er wegen gemeinsamer Kinder nach wie vor Kontakt hatte, bis zur Bewusstlosigkeit. Im Anschluss versuchte er seine zehn Monate alte Tochter und den fünfjährigen Stiefsohn in einer mit Wasser gefüllten Badewanne mittels Stromschlag per angestecktem Toaster, den er ins Wasser warf, zu ermorden. Das misslang, weil der Fehlerstrom-Schutzschalter den Stromkreis unterbrach. Daraufhin öffnete er die Ventile zweier Camping-Gaskartuschen. Öffnete erst das Fenster und flüchtete, als ihn die durch das schreiende Baby wieder zu sich gekommene Mutter von Mord und Suizid abhielt.

Was der Anwalt dieses Täters als untaugliche Mittel für einen Mordversuch darstellte, betrachtete die Staatsanwältin als Versuch, die Familie auszulöschen. Gewalt in der Familie wird vor Gerichten nicht immer so eindeutig beurteilt. Eine Analyse zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Wien 2019 knapp zwei Drittel der Strafverfahren bei Gewalt in der Familie einstellte. Justizministerin Alma Zadić konkretisierte kürzlich die Richtlinien zur Strafverfolgung bei Delikten im sozialen Nahraum, ein Erlass mit dem "prioritären Ziel" die Beweissicherung der Staatsanwälte zu verbessern.

Kaum Verurteilungen wegen Gewalt in der Familie

Der in Ried verhandelte Fall dürfte ein sehr klarer, mit einem geständigen Täter gewesen sein. Allerdings bewies auch die Staatsanwältin eine klare Haltung gegenüber Opfern und Tätern. Die Frau leide seit den Vorfällen an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die Kinder zwar noch nicht. Das könne aber noch kommen, "wenn die Kinder einmal verstehen, dass ihr Vater sie umbringen wollte. Was das für die Kinder bedeutet, möchte ich mir nicht ansatzweise vorstellen."

Die Analyse von Birgitt Haller, Juristin und Politikwissenschaftlerin am Institut für Konfliktforschung, zeigt allerdings, dass es bei Partnergewalt selten zu Prozessen kommt. Konkret wurden von den 90 Verfahren, die 2019 bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die für Wien, Niederösterreich und das Burgenland zuständig ist, landeten, schon 64,4 Prozent eingestellt. 5,6 Prozent endeten an dieser Stelle mit einer Diversion, meist einem Tatausgleich. Der Verdächtige setzt sich dabei, von Profis angeleitet und im Gespräch mit dem Opfer mit seiner Tat, den Ursachen und Folgen auseinander. "Das kommt vor allem dann vor, wenn das Opfer die Beziehung aufrechterhalten will und auch Kinder vorhanden sind", erklärt Haller. Wenn dem Opfer die Zugeständnisse des Täters nicht reichen, geht der Fall wieder zurück an die Staatsanwaltschaft.

2,2 Prozent der 90 Fälle in Wien endeten auch vor Gericht mit einer Diversion, 11,1 Prozent mit einer Verurteilung, 13,3 Prozent mit einem Freispruch. Die Situation unterscheidet sich nur unwesentlich von den Verfahren der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, die für Tirol und Vorarlberg zuständig ist. Dort wurden 2019 59 Verfahren eingestellt, von den 33 Prozent gerichtsanhängigen Fällen endeten 10,3 Prozent mit einer Verurteilung, 18 Prozent mit einem Freispruch. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland lief es 2019 gegenüber 2014 etwas besser für die Opfer: Damals wurden 73 Prozent der Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, 8,5 Prozent endeten mit einer Verurteilung. "Wenn Strafverfahren zeitnäher stattfinden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Frau aussagt, höher", sagt Haller. Laut Gewaltschutzeinrichtungen haben manche Opfer den Wunsch, mit den Taten aus der Vergangenheit abzuschließen und alte Wunden nicht zeitverzögert nochmals aufzureißen.

"Das Entschlagungsrecht ist ein Thema", ergänzt Sabine Matejka, Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. Möglicher Druck aus der Familie, dass der Täter der Vater gemeinsamer Kinder ist, dass die Beziehung weiterhin aufrechterhalten wird, können ebenfalls dazu führen, dass Frauen nicht aussagen. "Dazu kommt die wirtschaftliche Bedrängnis". Matejka kennt solche Befürchtungen schon bei Fällen, wo es nur um die Verlängerung einer einstweiligen Verfügung ging.: "Gerade, wenn die Frau selbst über kein Einkommen verfügt, habe ich die bange Frage: ‚Kommt er jetzt eh nicht ins Gefängnis‘ sehr oft gehört."

Ministerielle Anregung, Beweise sicherzustellen

Die Ursache für die geringe Anzahl an Verurteilungen bei Opfern, die nicht gegen den Täter aussagen, zu suchen, greift zu kurz. Laut Grevio-Bericht zur Umsetzung der Istanbulkonvention zum Gewaltschutz in Österreich bleibt die Möglichkeit, ergänzend zu ermitteln allerdings "häufig ungenutzt". Kritisch hervorgehoben wird darin außerdem, die "besorgniserregende Tendenz der relativ strengen Beurteilung der Verurteilungswahrscheinlichkeit" durch Staatsanwaltschaften.

Friedrich Forsthuber, Strafrichter und Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen räumt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" allerdings ein, dass Staatsanwaltschaften auch nur bei genügend Beweisen eine Anklage erheben können: "Die müssen in jedem Einzelfall geprüft werden. Die Staatsanwaltschaft kann nur dann anklagen, wenn es eine Verurteilungswahrscheinlichkeit gibt."

Ministerin Zadić spricht sich in ihrem Erlass für eine Sicherung sämtlicher naheliegender Beweismittel, auch im Journaldienst in der Nacht und am Wochenende aus. Die Verbreiterung der Beweisgrundlage sei "vordringlich" für spätere Verfahren. Schon beim direkten Anruf der Polizei vom Tatort aus, gehe es darum, auf objektive Beweise wie die Dokumentation von Verletzungen und Gewaltanwendungen, die Sicherung sonstiger Spuren und Tatortarbeit oder auf der Sicherung von elektronischer Kommunikation hinzuweisen. Auch ein Amtsvermerk über Vorfälle sei wichtig. "Keiner verhindert, dass eine allfällige Eskalationsspirale erkannt werden kann."

"In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich aus Vernehmungen des Opfers wegen einzelner Vorfälle Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Opfer schon jahrelang, regelmäßig, immer wieder misshandelt und geschlagen wurde." Deshalb empfiehlt die Justizministerin die Befragung von Zeuginnen und Zeugen. Das weitet übrigens auch den Strafrahmen deutlich aus.

Schonender Umgang mit den Opfern

Wie die psychosoziale Prozessbegleitung ist auch die Möglichkeit zur kontradiktorischen Vernehmung von Opfer und Zeugen, etwa Kindern, im Erlass festgehalten. Dabei werden die Einvernahmen vor der Verhandlung auf Video aufgezeichnet, um "Opfer nicht nochmals dem emotionalen Stress einer Verhandlung auszusetzen", erklärt Forsthuber. Ein weiterer Vorteil dieser Art der Befragung ist: "Solche Aufzeichnungen können anders als Aussagen bei der Polizei auch dann bei einer Verhandlung gezeigt werden, sie sind also Beweismittel, wenn das Opfer sich der Aussage entschlägt." Schließlich sind die gefährliche Drohung und schwere Körperverletzung Offizialdelikte. Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann diese Delikte immer verfolgen, auch ohne Einverständnis des Opfers.

Die Ministerin betont auch, dass die Beurteilung der Gefährlichkeit des Beschuldigten besonders wichtig sei, besondere Vorsicht und Rücksprache sei vor Enthaftungen zu halten. Selbst wenn ein Verfahren eingestellt wird, ist laut Zadić ein "Aussage gegen Aussage" als Begründung genauso zu vermeiden, wie Hinweise auf "milieubedingte Unmutsäußerungen". Das sorge für "verständliche Irritationen bei Opfern und Beschuldigten" und habe "zu unterbleiben".

All das lernen spätere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte genauso wie die angehende Richterschaft seit 2008 in ihrer vierjährigen Ausbildung. In Kursen genauso wie in zwei Wochen in einer Opferschutzeinrichtung. "Dabei geht es um die Sensibilisierung für die Probleme von Opfern, etwa, dass es anders ist, gegen jemanden auszusagen, von dem ich finanziell abhängig bin", erläutert Jutta Presslauer, die für diese Ausbildung zuständig ist. Im Übrigen haben auch alle, die bereits davor in ihrem Amt waren, die Verpflichtung sich weiterzubilden. Zwar ist das thematisch nicht gesetzlich genau festgelegt, wie beim Jugendstrafrecht, sinnvoll ist es aber für mehr Gewaltschutz bei Erwachsenen allemal.

Notruf-Nummern

Polizei: 133 oder 112

Frauenhelpline gegen Gewalt 0800/222 555

24-Stunden Frauennotruf: 01/71 71 9