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Ruf nach Änderungen beim Transparenzgesetz

Von Martin Tschiderer

Politik

Presseclub Concordia und Rechnungshof kritisieren die Ausarbeitung. Die Verfassungsrichter wollen keine Sondervoten.


Im Februar ging es plötzlich schnell. Nach langjährigen Forderungen von NGOs und zahlreichen Ankündigungen wie Verschiebungen unter wechselnden Koalitionspartnern schickte die türkis-grüne Bundesregierung den Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz in Begutachtung. Damit soll das Amtsgeheimnis aus der Verfassung gestrichen werden und mehr Transparenz bei Behörden und Verwaltung einkehren. Staatsnahe Unternehmen soll der Rechnungshof zudem schon ab 25 statt wie bisher 50 Prozent staatlicher Beteiligung kontrollieren dürfen.

Obwohl neue Transparenzregeln vielfach begrüßt wurden, gab es auch einige Kritik an der konkreten Ausarbeitung. So kritisierte das Forum Informationsfreiheit das Fehlen eines unabhängigen Informationsbeauftragten und einen "grundsätzlichen Bias in Richtung Geheimhaltung". Die Opposition aus SPÖ, FPÖ und Neos warnte gar vor einer Einschränkung der Kontrollrechte von Abgeordneten, weil der Entwurf für parlamentarische Anfragen an die Regierung die gleichen Geheimhaltungsgründe vorsieht wie für Informationsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern. Die Länder und Gemeinden befürchteten wiederum ausufernde Mehrarbeit bei fehlendem Mehrwert für die Transparenz und drohten mit einer Blockade des Gesetzes.

Die achtwöchige Begutachtungsfrist für das Gesetz endet am Montag. Und auch in den zahlreichen beim Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt eingebrachten Stellungnahmen gab es Kritik und Verbesserungsvorschläge. Die zentralen Punkte:

Ausnahmen, Fristen und Schwellenbeträge

Der Presseclub Concordia und die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und den Willen, ein Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen.

Ebenso wie das Forum Informationsfreiheit kritisieren die Organisationen aber mehrere Aspekte: Mangels unabhängigem Informationsfreiheitsbeauftragten fehle eine zentrale Stelle, die in Konfliktfällen über die Herausgabe von Informationen entscheidet und hilft, einen "Kulturwandel" von der Amtsverschwiegenheit zur Transparenz auch in der Praxis zu vollziehen.

Zudem gebe es zu viele und zu schwammig definierte Ausnahmeregelungen, die Geheimhaltung weiterhin erlauben. Ebenso seien die Fristen für die Beantwortung von Anfragen mit vier Wochen und der Möglichkeit zur Verlängerung um weitere vier Wochen zu lang. Die Schwelle für die verpflichtende Veröffentlichung von Studien, Gutachten und Verträgen der öffentlichen Hand sei mit 100.000 Euro deutlich zu hoch. Stattdessen wird eine Schwelle von 5.000 Euro gefordert.

Minderheitenvoten beim Verfassungsgerichtshof

Musste der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei der Verkündung seiner Entscheidungen bislang mit einer Stimme sprechen, sieht das neue Gesetz die Möglichkeit zur "Dissenting Opinion" vor: Einzelne Verfassungsrichter dürften dann bei der öffentlichen Bekanntgabe der Erkenntnisse eine abweichende Meinung kommunizieren. In seiner Stellungnahme schreibt das Höchstgericht, solche Sondervoten hätten mit dem von der Regierung kommunizierten Anliegen, "staatliches Handeln transparent zu machen", nichts zu tun.

 Transparenz gebe es bereits, weil die VfGH-Entscheide Begründungen enthielten, die "alle vorgebrachten Argumente angemessen berücksichtigen" würden. Zudem seien Entscheidungen oft Ergebnis einer "schrittweisen Meinungs- und Willensbildung". Ziel sei dabei ein Ergebnis, mit dem "möglichst viele Mitglieder einverstanden sein können". Sondervoten seien daher mit der "bewährten Arbeitsweise" des VfGH nicht vereinbar.

Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofes

Nachbesserungen beim Gesetz verlangt auch der Rechnungshof. Dass er künftig bereits Betriebe mit 25 Prozent Staatsanteil prüfen darf, geht ihm nicht weit genug. Denn: Börsenotierte Unternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen weiter erst ab 50 Prozent Staatsanteil kontrolliert werden. Auch die Auskunftspflichten im Informationsfreiheitsgesetz würden für staatsnahe Betriebe an der Börse erst ab diesem Wert gelten.

Den Flughafen Wien dürften die Prüfer damit etwa weiter nicht kontrollieren. Gegenüber Bürgerinnen und Bürgern wären zwar Energieanbieter wie die Kelag oder die Energie Steiermark auskunftspflichtig, die börsenotierten Konkurrenten Verbund und EVN aber nicht. Zudem werden die im türkis-grünen Koalitionsabkommen angekündigten "direkten Einschaurechte" für den Rechnungshof in die Parteikassen eingemahnt. Der Entwurf zu einem neuen Parteiengesetz, das diese enthalten soll, wurde von der Regierung zwar angekündigt, steht bislang aber noch aus.