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Strenge Rechnung bei Corona-Kosten

Von Karl Ettinger

Politik

363 Millionen Euro hat der Bund den Ländern ersetzt. Heuer fallen besonders Ausgaben für Tests und Impfungen an.


Allein Niederösterreich will nun vor dem Sommer bis zu 100.000 Corona-Impfungen pro Woche durchführen. Damit das bewältigt werden kann, werden ab dieser Woche landesweit 20 große Impfzentren eingerichtet. Die Kosten für die Impfaktion, darunter auch grundsätzlich jene für Personal, kann sich Niederösterreich vom Bund zurückholen. Vorausgesetzt, das Land stellt die Ausgaben dem Gesundheitsministerium in Rechnung.

Gleiches gilt für jene Testbusse, die Oberösterreich seit Wochen in Regionen und Bezirke mit vielen Corona-Infektionen für mobile Tests geschickt hat. Heuer treiben Massentests und Impfaktionen die Corona-Kosten in die Höhe. Schon im Jahr 2020 hat der Bund den Bundesländen in Form von Zweckzuschüssen 363 Millionen Euro an Extrakosten ersetzt. Diese fielen für Schutzausrüstungen, für Personal für die Kontaktnachverfolgung und die Gesundheitshotline 1450 an.

Allerdings sind für die Landesfinanzreferenten nicht alle Fragen um den Corona-Mehraufwand geklärt. Bei der nächsten Konferenz der Landesfinanzreferenten am 6. und 7. Mai sollen auch zusätzliche Belastungen im Gesundheitswesen, dabei geht es vor allem um die Mehrkosten der Spitäler, besprochen werden.

Für den Finanzvorsitzenden, den steirischen Vizelandeshauptmann Anton Lang (SPÖ), sind für 2020 noch Kosten offen. Bei rund einem Drittel aller Kosten sei die Übernahme der Aufwendungen ausständig. Lang verweist etwa auf die Corona-Massentests vor Weihnachten. Allerdings hat der Nationalrat inzwischen rückwirkend mit 1. Dezember 2020 einen Kostenersatz in Form von Zweckzuschüssen des Bundes an die Bundesländer auch für Infrastruktur- und Personalkosten für Massentests beschlossen.

Budget adaptiert

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) wird am Dienstag im Ministerrat eine Änderung des Budgets für 2021 vorlegen, mit dem das Defizit im Staatshaushalt wegen der Bewältigung der Pandemie um weitere acht Milliarden auf 31 Milliarden Euro hochgeschraubt werden muss. Blümel führt als Grund neben weiteren Wirtschaftshilfen auch wegen des Lockdowns im heurigen Jahr die Sonderausgaben für Corona-Tests und Impfungen ins Treffen. Höhere Ausgaben bei sinkenden Steuereinnahmen haben schon 2020 dem Bund ein Rekorddefizit von rund 29,3 Milliarden Euro beschert, auch die Bundesländer und Gemeinden waren betroffen. Die Länder häuften nach einem Überschuss von 543 Millionen Euro im Jahr 2019 im Vorjahr laut Statistik Austria einen Abgang von 1,9 Milliarden Euro auf. Die Gemeinden plus Wien waren 1,7 Milliarden Euro Minus.

Im Finanzministerium wird betont, dass der Bund den überwiegenden Teil der Mehrkosten übernehme. "Was das Tragen der Kosten der österreichweiten Testungen und regionalen Impfstellen betrifft, sind diese im Covid-Zuschussgesetz verankert", wird im Finanzressort der "Wiener Zeitung" erläutert. Im Gesetz sind sowohl "Sonderbestimmungen für bevölkerungsweite Testungen" als auch für Aktionen zum Durchimpfen der Bevölkerung festgelegt.

Kostenersätze an Länder und Gemeinden werden durch das Gesundheits- und Sozialministerium "nach den tatsächlich angefallenen Kosten erstattet". Die Auszahlung vom Gesundheitsministerium erfolgt nach Rechnungslegung, an die Kommunen passiert das über die Bundesländer. Dabei übernimmt der Bund die Aufwendungen für die räumliche Infrastruktur für Test- und Impfstraßen. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die ohnehin im Eigentum der Gebietskörperschaft sind, also wenn die Tests etwa im gemeindeeigenen Veranstaltungszentrum durchgeführt werden. Sind Landes- oder Gemeindebedienstete bei Tests und Corona-Impfungen im Einsatz, übernimmt der Bund die Kosten nur für deren Überstunden, erklärt das Gesundheitsministerium.

Neuer Minister und Bericht

Das Gesundheitsministerium hat dem Nationalrat einen Bericht übermittelt, in dem die Kostenersätze an die Länder von März 2020 bis zum Jahresende aufgelistet sind. Der Zufall will es, dass der Bericht mit der Vorstellung des neuen Gesundheitsministers Wolfgang Mückstein (Grüne) in dieser Woche im Hohen Haus auf der Tagesordnung stehen wird. Die Aufwendungen betreffen hauptsächlich drei Stränge: 363 Millionen Euro wurden als Zweckzuschüsse aus dem Corona-Krisenfonds ausbezahlt, wie aus dem Bericht hervorgeht. 2020 betraf das vor allem Ausgaben für Schutzausrüstungen sowie Personalkosten für die Gesundheitsberatung unter der Hotline 1450. Mittlerweile ist eine gesetzliche Verlängerung der Kostenübernahme bis Ende Juni dieses Jahres vorgesehen. Kostenersatz gewährt der Bund auch für den Mehraufwand der Länder für Rettungs- und Krankentransporte für Fahrten mit Menschen mit Corona-Verdacht oder Corona-Erkrankte.

Eine zweite Säule der Kostenersätze betrifft Corona-Maßnahmen der Bundesländer mit der Bundesagentur für Gesundheit (Ages), die aufgrund des Epidemiegesetzes fällig werden. Die Ausgaben dafür lagen bei rund 100,3 Millionen Euro. Den größten Brocken machten Untersuchungen in staatlichen Anstalten bei CoronaFällen aus. Dahinter folgen Ausgaben für Screeningprogamme mit rund 16,7 Millionen Euro. Eine dritte Sonderunterstützung der Bundesländer dient zur Abdeckung von Mehrkosten im Pflegebereich. Dafür flossen 100 Millionen Euro, die im Wesentlichen nach dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt wurden. Wien erhielt aus diesem Topf laut Bericht 21,3 Millionen Euro, Niederösterreich 18,9 Millionen Euro, Oberösterreich 16,7 Millionen. Abgegolten wurden unter anderem Sonderkosten für Tests von Pflegekräften für die 24-Stunden-Betreuung daheim, Mittel für Hilfspersonal zur Entlastung von Pflegefachkräften und für notwendige Schutzausrüstungen für Pflegepersonal.

Abseits der Länder und Gemeinden flossen 2020 laut Bericht 60 Millionen Euro des Bundes an die Österreichische Gesundheitskasse zur Abgeltung von Mehraufwendungen durch die Corona-Krise. Dazu zählten die Schließung kasseneigener Gesundheitseinrichtungen und die Kosten für Hygienemaßnahmen.

Debatte um Spitalsektor

Der Gesundheits- und Krankenhaussektor wird bei der Tagung der Finanzlandesräte mit Blümel für Debatten sorgen. Und dies, obwohl der Bund und die Länder bemüht sind, angesichts der ohnehin schwierigen Situation nicht noch Öl ins Feuer zu gießen. Die Finanzlandesräte haben sich bei einem Treffen in virtueller Form am 9. April auf eine Linie eingeschworen. Vorsitzender Lang hat danach betont: "Über eine Abrechenbarkeit dieser Kosten wird es intensive Verhandlungen mit dem Bund benötigen." Für die Bundesländer und Gemeinden ist das als Träger vieler Krankenhäuser wichtig, weil sich sonst die Mehrbelastungen in ihren Budgets mit Abgängen niederschlagen.

Die Gesamtforderungen dafür wollte man in Graz mit dem Hinweis, dass jedes Bundesland für sich selbst die Mehrkosten beziffere, nicht nennen. Allein die Steiermark kommt auf rund 70 Millionen Euro. In Blümels Ressort gibt man sich zu Forderungen zurückhaltend, aber gesprächsbereit. "Zu allen gesetzlichen Regelungen steht der Bund selbstverständlich. Etwaige offene Punkte seitens der Länder werden wir gerne in die die laufenden sehr konstruktiven Gespräche mitnehmen", heißt es.

Eine Einigung dürfte schon so gut wie fix sein. Der Finanzausgleich, der die Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden festschreibt und noch bis Ende dieses Jahres gilt, soll um zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert werden. Wegen der nach wie vor vorhandenen Unsicherheiten vor allem auch auf der Einnahmenseite wird einen Neuverhandlung des Aufteilungsschlüssels als nicht sinnvoll angesehen.