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Keine Krisenhilfe für manche Familien

Von Martina Madner

Politik
Für Familien plant die Regierung keine zweite Corona-Krisen-Hilfszahlung, auch eine weitere Ausweitung auf jene, die bislang kein Geld erhalten haben, ist nicht vorgesehen.
© Markus Spiske

Jene, die Unterhalt, ein geringfügiges Einkommen oder aus Teilselbstständigkeit verloren haben, erhalten kein Geld aus dem Familienhärtefonds.


April 2020 - die damalige Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) zimmerte aus dem Familienhärteausgleich, wonach Familien in Notlagen um finanzielle Unterstützung beim Ministerium ansuchen konnten, einen Corona-Familienhärtefonds.

Seither können Familien um einen Ersatz für Einkommenseinbußen ansuchen. Von Beginn an gab es eine Einkommensobergrenze: Für Alleinerziehende mit einem Kind liegt diese bei 1.600 Euro netto im Monat, für ein Paar mit mehr als zwei Kindern bei 3.600 Euro netto. Nach wie vor werden höchstens Einkommenseinbußen von bis zu 3.600 Euro in diesen drei Monaten ersetzt.

Das anfängliche Problem, dass nun statt einem Dutzend pro Jahr tausende Anträge ins Ministerium einrauschten, die eine Handvoll Leute bearbeiten musste, zerstreute noch Aschbacher. Vergangenen Sommer wurde Personal aufgestockt, mittlerweile gibt es ein digitales Formular zum Einreichen, die Liste an Nachweisen ist klar definiert.

Darüber hinaus aber gab es Probleme beim Kreis der Bezugsberechtigten, manche wurden gelöst: Für jene, die vor dem Stichtag 28. Februar 2020 arbeitslos waren, gab es, zwar niedrige, aber doch Einmalzahlungen von 100 Euro pro Kind. Selbstständige können, sobald sie mit ihrem Einkommenssteuerbescheid von 2020 einen höheren Verlust nachweisen können, nun doch eine Nachzahlung beantragen. Auch Familien mit krisenbedingten Verlusten eines landwirtschaftlichen Betriebs können nun ansuchen.

Kein Geld trotz Notlage

April 2021 - die SPÖ-Abgeordnete Petra Wimmer sieht nach wie vor "strukturelle Benachteiligungen" beim Familienhärteausgleich, "die endlich beseitigt werden müssen", sagt sie im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Für jene, die ihre geringfügige Beschäftigung in der Krise verloren, ist nach wie vor kein Ausgleich vorgesehen. Für jene, die nicht beim Selbstständigen-Härtefallfonds der Wirtschaftskammer ansuchen konnten, weil sie etwa ein kleines, unselbstständiges Einkommen haben, ebenfalls nicht. Auch Alleinerziehende, bei denen der zweite Elternteil im anderen Haushalt etwa wegen Arbeitslosigkeit seinen Unterhalt reduzieren musste, müssen solche Verluste beim Kindesunterhalt hinnehmen. Hier gibt es krisenbedingt zwar einen Vorschuss vom Staat in der Höhe des Mindestunterhalts, bei Kindern unter drei Jahren etwa 213 Euro. Gab es davor aber 400 Euro im Monat, fehlt auch dieser Familie weiterhin Geld. Unterhalt spielt laut Ministerium keine Rolle, denn dass würde "dazu führen, dass viele Leute die Einkommensgrenze überschreiten" - andere deshalb gar kein Geld erhalten.

Wimmer stellte bereits mehrere Anträge im Parlament, bislang wurden alle abgelehnt - auch jener, den Familien für weitere drei Monate Geld auszuzahlen. "Das ist sehr schade, weil die Not immer größer wird." Ein neuer wird im Familienausschuss Thema, mit wenig Aussicht auf Erfolg: Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sagte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung Anfang April: "Es ist keine Reform der Richtlinien, die eine weitere Zuwendung oder eine Ausweitung des Beziehendenkreises vorsieht, geplant." Gegenüber der "Wiener Zeitung" ergänzt sie: "Ziel ist es, möglichst vielen Familien zu helfen." Die durchschnittliche Hilfe von 1.300 Euro pro Familie sei "vergleichsweise hoch". Der Fonds sei auf 200 Millionen Euro aufgestockt und die Einreichfrist bis Ende Juni verlängert worden.