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"Soziale Medien nicht in private Hand"

Von Petra Tempfer

Politik
"Die Meinungsfreiheit kann nicht dazu führen, dass man dehumanisiert", sagt Volker Türk.
© adobe.stock / freshidea

Ob Verschwörungstheorien oder Kampagnen gegen Corona-Impfungen: Der UNO-Beamte und Menschenrechtsexperte Volker Türk sieht Demokratien durch die Gewaltbereitschaft im Netz gefährdet.


Jedes Land habe Probleme mit Menschenrechten. Durch die Covid-19-Pandemie sei die Anzahl der Beschwerden angestiegen, sagt Volker Türk, Beigeordneter UNO-Generalsekretär für "strategische Koordinierung" in New York, im Interview. Selbst die Unabhängigkeit der Gerichte sei nicht immer gewährleistet.

"Wiener Zeitung": Die Covid-19-Pandemie durchdringt derzeit viele Lebensbereiche, überdeckt aber auch bestehende Problemfelder - wie verhält es sich mit der Entwicklung der Menschenrechtsverletzungen?

Volker Türk: Durch die Covid-19-Pandemie ist die Anzahl der Beschwerden stark angestiegen, und zwar weltweit - vor allem, was die Gewalt gegen Frauen und Mädchen bedingt durch die Lockdowns in den Wohnungen betrifft. Man sieht das auch an der gestiegenen Anzahl der Notanrufe, Aufnahmen in Frauenzentren und Spitalaufenthalten. Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, das uns ganz besonders beunruhigt, weil sie sehr oft mit einer Gewaltbereitschaft einhergeht, bei der es um die Dynamik von Machtverhältnissen geht. Sie könnte der Vorbote für andere Gewalttaten sein und ist in jedem Fall kein gutes Zeichen für eine Gesellschaft. Nach wie vor haben wir aber auch zu viele Konflikte auf der Welt, für die es keine Lösungen gibt. Seit 2014 herrscht Bürgerkrieg in Libyen, seit 2015 ein Mehrfrontenkrieg im Jemen. Aber auch im Bereich der Zivilgesellschaft gibt es mehr und mehr Einschränkungen für NGOs. Vor allem in Ländern, in denen es starke autoritäre Strukturen gibt.

Sind auch Demokratien gefährdet?

Ja, und ich denke da konkret an die Sozialen Medien. Jeder ist hier in seiner eigenen Blase, hört sich nur noch selbst in seinen Echoräumen - und nicht mehr, was der andere sagt. Das kann Verschwörungstheorien betreffen, die völlig abstrus sind, oder Anti-Impfkampagnen mit falschen Informationen. Also Themen, bei denen es wirklich wichtig für die Menschen wäre, sich mit ihnen auseinanderzusetzen.

Wie kann man das unterbinden - und die Verantwortlichen in der digitalen Welt des Internets finden?

Eines unserer großen Anliegen ist, dass hier viel stärker reguliert wird. Wir wollen ein Abkommen unter den Mitgliedstaaten, aber auch den großen Unternehmen wie Twitter oder Facebook, das Missbrauch verhindert. Natürlich entsteht hier ein Spannungsverhältnis zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und den Hasstiraden auf der anderen: Diese können aber Gewaltbereitschaft ankündigen. Die Meinungsfreiheit kann nicht dazu führen, dass man dehumanisiert. Vor zwei Jahren gab es dazu schon das erste Zusammentreffen eines Expertengremiums aus Akademikern und Vertretern der Mitgliedstaaten zu Fragen des technologischen Wandels und der digitalen Welt. Dabei ging es vor allem um die Frage, welche großen Vorteile diese vierte industrielle Revolution hat - und welche Gefahren sie in sich birgt wie die rechtsstaatliche Durchdringung. Die Sozialen Medien sind eine Macht, die nicht unbedingt in der Hand der Privatwirtschaft sein sollte, sondern sich über Mitgliedstaaten formieren sollte.

Die digitale Welt ist blitzschnell und unstet - ist ein Apparat wie die UNO mitunter zu träge, um rechtzeitig zu reagieren?

Unter den Mitgliedstaaten gibt es verschiedene Gremien. Wir fordern von ihnen, dass sie rasch handeln, denn der Regelungsbedarf ist dringend.

Inwieweit kann man in die unterschiedlichen Mitgliedstaaten der UNO mit deren jeweiligen Gesetzeslage eine gewisse Einheitlichkeit bringen?

Das ist schwierig. Aber Menschenrechte sind Angelegenheiten, die uns alle etwas angehen - daher ist es auch keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates, zu fordern, diese durchzusetzen. Die Charta der UNO ist so etwas wie eine Verfassungsordnung für die Welt. Das betrifft die Menschenrechte, aber auch die Entwicklung des rechtlichen Systems. Einer der Eckpfeiler der UNO ist die Rechtsstaatlichkeit und damit das Grundverständnis, wie das Verhältnis zwischen den Menschen und den staatlichen Institutionen ist - und wie man das demokratisch durchdringen kann. Sehr viele völkerrechtliche Verträge der UNO wurden übrigens in den 60er-Jahren in Wien ausverhandelt.

In der österreichischen Bundesverfassung ist dem Thema Menschenrechte nicht einmal ein eigenes Kapitel gewidmet, weil sich die politischen Parteien 1920 auf keinen Grundrechtekatalog einigen konnten. Die im Verfassungsrang garantierten Freiheiten sind über verschiedene Bestimmungen verteilt. Ist dieses Kapitel längst überfällig?

Die Menschenrechte sind ja Teil der Verfassungsordnung in Österreich. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention hat eine hohe Rangordnung im System, man sieht das an den Entscheidungen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes: Sie achten sehr stark auf menschenrechtliche Verträge. Das Selbstverständnis der Verfassung ist also ohnehin eines, das auf die Menschenrechte achtet, mit den Jahren wurde hier viel auf- und nachgeholt.

Die Menschenrechte werden aber generell oft als zu unkonkret bekrittelt. Sollte man diese deutlicher formulieren?

Man muss die Prinzipien in der Legistik klar definieren. Gerade, was die Menschenrechte betrifft, gibt es aber viele unterschiedliche Sachverhalte. Im Vorhinein kann man nicht immer konkretisieren, was diese Prinzipien in einem bestimmten Fall bedeuten. Ganz im Gegenteil: Würde man konkreter werden, kommt man womöglich in einen Konflikt, weil bestimmte Sachverhalte nicht erwähnt sind. Deshalb ist ja auch die Rolle der Gerichte so wichtig - und deren Unabhängigkeit. Ist die Unabhängigkeit der Gerichte nicht gewährleistet, geht es schnell in Richtung Abbau des Rechtsstaates.

Ist die Unabhängigkeit der Gerichte gewährleistet?

In einigen Ländern haben wir gesehen, dass die Ressourcen für die Justiz gekürzt werden, oder man die Wahl der Richter von politischer Seite beeinflusst - sowohl in Industriestaaten als auch in Staaten des globalen Südens. Exekutive, Legislative und Judikative, diese drei Säulen des Staates, müssen ihre Rolle erfüllen. Und: Man muss immer wachsam sein. Auch in EU-Ländern, in denen genau das als Errungenschaft gesehen wurde, kann es wieder verloren gehen.

Welche Länder zeigen Tendenzen, Menschenrechte zu missachten?

Menschenrechte sind auf der ganzen Welt Thema. Es gibt kein Land, das kein Problem damit hat.

Auch Österreich?

Auch Österreich. Ich habe das in der Flüchtlingsfrage miterlebt. Bei dieser geht es ja auch um Menschenrechte. 2016 bis 2017 - also ein, zwei Jahre, nachdem die meisten Flüchtlinge nach Europa gekommen sind - gab es einen Umschwung in der öffentlichen Meinung. Die Anzahl der ankommenden Flüchtlinge ging zwar eigentlich schon wieder zurück. Wir hatten den Eindruck, dass das Thema dennoch künstlich am Kochen gehalten wurde. Das Aufnahme-Programm für syrische Flüchtlinge zum Beispiel gab es nur unter der Regierung Christian Kern (SPÖ, Bundeskanzler von 2016 bis 2017, Anm.), danach nicht mehr. Um Entscheidungsträger in Österreich zu unterstützen, hat das UN-Flüchtlingswerk konkrete Empfehlungen entwickelt, unter anderem, um Asylverfahren und Integrationsprozesse zu stärken.

Wechselt die Einstellung zu den Menschenrechten eines Landes mit den Regierungen und deren politischen Couleur?

Ja. Man darf aber Menschenrechte nie isoliert sehen. Man darf sie nicht nur als zivile, bürgerliche oder wirtschaftliche, soziale, kulturelle Rechte sehen. Man muss sie als Paket sehen. In der politischen Diskussion - auch auf globaler Ebene - bezieht man sich manchmal nur auf einen Aspekt, etwa im Zusammenhang mit Ländern, in denen Bürgerkrieg herrscht. Das Recht auf Gesundheit ist aber zum Beispiel auch ein Menschenrecht, und damit sollte auch der Zugang zum Gesundheitssystem für jeden gegeben sein. Eine universelle Krankenversicherung ist aber etwa in den USA nicht unbedingt garantiert.

Welche Maßnahmen ergreift die UNO, um Missstände wie diese aufzuheben?

Volker Türk wurde 2015 zum Stellvertretenden UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) in Genf ernannt und ist seit 2019 Beigeordneter Generalsekretär für "strategische Koordinierung" im Büro des UN-Generalsekretärs in New York. Davor war der aus Linz stammende Jurist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht in Wien und am Institut für Strafrecht an der Universität Linz.
© © UNHCR/Susan Hopper

Für den "Human Development Report", also den Index für die menschliche Entwicklung, den die UNO jedes Jahr herausgibt, schauen wir uns immer die einzelnen Indikatoren an. Wir geben Empfehlungen ab und setzen Fristen. Zusätzlich gibt es den Menschenrechtsrat, eine Neuerung von 2005, der jeden Staat einer regelmäßigen Überprüfung unterzieht. Im Zuge dessen wird er auch von anderen Staaten zu jedem Bereich der Menschenrechte befragt. Das alles hat zwar nicht die Kraft eines Gerichtsurteils, aber es verursacht doch einen großen politischen und moralischen Druck.

Wie gewissenhaft setzen die Länder die Empfehlungen um?

Es ist ihnen schon ein Anliegen, sie umzusetzen. Die entsprechenden Minister und all jene, die in der Regierung für dieses Thema zuständig sind, werden auch oft nach Genf (zum Menschenrechtsrat, Anm.) eingeladen, um dort Rede und Antwort zu stehen.

Die Vereinten Nationen (UNO) wurden vor 76 Jahren gegründet. Sie sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten mit dem Ziel, internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und dabei die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller zu wahren.