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Die Eintrittskarte zur Freiheit

Von Simon Rosner

Politik
Der QR-Code wird im Sommer zum treuen Begleiter werden.
© Markus Winkler

Was der Grüne Pass kann, wann er kommt, worauf es zu achten gilt und welche Fragen noch zu klären sind.


Die Impfnarbe zählt als Nachweis nicht, sonst aber so gut wie alles: der Impfpass, die E-Card, ein QR-Code, eine Bescheinigung des Arztes. In seinem Grundsatz dient der Grüne Pass, der am 19. Mai bei den Öffnungen in seine erste Phase tritt, jenem Zweck, der das Corona-Management seit mehr als einem Jahr begleitet: möglichst keine "ungeschützten" Kontakte.

Zu Beginn gab es, abgesehen von wenig Wissen und Erfahrung, noch keine Schnelltests und keine FFP-2-Masken für die breite Masse. Nicht einmal Hausärzte erhielten damals ausreichend Schutzkleidung. Doch selbst mit Tests, Masken und einem Mehr an Wissen war das Virus ab Herbst nicht unter Kontrolle zu halten. In ganz Europa wurden Kontaktbeschränkungen verfügt, fast der gesamte Freizeitbereich liegt seither lahm. Phasenweise wurden auch Schulen und Geschäfte geschlossen.

Durch das Fortschreiten der Corona-Impfungen wird Österreich am 19. Mai einen großen Schritt aus diesen verordneten Kontaktbeschränkungen wagen. Der Grundsatz bleibt dabei aber derselbe: möglichst keine "ungeschützten" Kontakte. Dafür sollen Zutrittsvoraussetzungen zu Kultur- und Sportveranstaltungen, zu Gastronomie und Tourismus sorgen. Der vielgesichtige Grüne Pass dient dabei als Nachweis, zunächst auf nationaler, ab Juli dann auf europäischer Ebene.

Zu beachten ist: Auch die Zutrittsvoraussetzungen bieten keine Sicherheit vor einer Ansteckung. Am Tag nach einem negativen Testergebnis kann man bereits infektiös sein, dennoch werden die Schnelltests eine Gültigkeitsdauer von 48 Stunden haben; auch Geimpfte können sich infizieren und andere anstecken, wenn auch seltener, dennoch fällt für sie die Testpflicht bereits am 22. Tag nach der ersten Teilimpfung; Genesene können manchmal erneut erkranken, dennoch werden auch sie pauschal von der Testpflicht für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Infektion ausgenommen.

Wie sich diese Unsicherheiten epidemiologisch auswirken werden, ist offen. Die Regierung rechnet mit einem Anstieg der Infektionszahlen - durch die höhere Durchimpfungsrate, vor allem bei Älteren, aber nicht mit einer erneut prekären Situation auf den Intensivstationen. Viel wird auch vom Verhalten der Menschen abhängen. Man darf zwar mit einem 47 Stunden alten Testergebnis ins Lokal - man muss aber nicht. Bei privaten Treffen braucht es gar keine Tests - man könnte sie dennoch verwenden.

Für Nicht-Geimpfte wird sich mit 19. Mai wenig ändern. Sie werden, wie bisher, mit einem negativen Testergebnis, egal ob auf einem Zettel oder per QR-Code am Handy, Zutritt bekommen. Neu wird dann, dass auch Geimpfte (nach 21 Tagen) und Genesene mit einem Nachweis zum Friseur oder ins Café dürfen. Am 4. Juni wird aus der rein analogen Möglichkeit wie dem Impfpass oder einem Absonderungsbescheid auch eine - vorerst national gültige - digitale Lösung, ab Juli wird der Grüne Pass für ganz Europa gelten. National behalten die analogen Nachweise aber auch danach ihre Gültigkeit.

Impfschutz hält zumindest sechs Monate - und dann?

"Es wird vollkommene Wahlfreiheit geben", sagt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die Zutrittsvoraussetzungen legt jedoch jedes Land anders fest. "Das finden wir nicht gut, können es aber auch nicht ändern", sagt Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Langfristig könnten sich die Regeln aber angleichen.

Beim Nachweis über die 20-stellige E-Card-Nummer, die von Prüfern (also Friseur, Wirtin etc.) eingelesen wird, wird nur das Minimum an Gesundheitsinformation weitergegeben, nämlich, ob der Zutritt berechtigt ist oder nicht. Nicht preisgegeben wird, ob die Person infiziert war oder geimpft ist. Beim EU-Grünen-Pass wird die Art des Schutzes genannt, da die Länder eben unterschiedliche Zutrittsregeln haben werden.

Festgelegt werden diese Regeln hierzulande von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Was bereits bekannt ist: Kinder werden bis zum zehnten Lebensjahr von der Testpflicht entbunden. Noch zu klären ist, ob auch Selbsttests für 24 Stunden akzeptiert werden, ob in der EU nicht zugelassene Impfstoffe wie Sputnik-V oder Sinovac in den Grünen Pass aufgenommen werden und wie lange die Impfung gültig ist. Vor allem der letzte Punkt ist langfristig essenziell.

Was man bisher weiß: Ein Schutz von sechs Monaten ist bei der Impfung gegeben, wie der Infektiologe Herwig Kollaritsch zur "Wiener Zeitung" sagt. Ebenfalls gesichert ist, dass der Schutz bei manchen, vor allem älteren Personen, von Beginn an schwächer ausgeprägt ist und daher auch schneller schwindet. Diese Gruppe stellt in Bezug auf den Herdenschutz das schwächste Glied dar, an ihr muss sich der Zeitpunkt der Auffrischungen orientieren. Auch bei der Zeckenschutzimpfung werden diese alle fünf Jahre empfohlen, selbst wenn manche zehn Jahre geschützt sind.

Österreich kauft noch einmal 42 Millionen Impfdosen

Es ist möglich, dass bereits im Herbst die ersten Nachimpfungen anstehen, zumal die ersten Immunisierten in Österreich vorwiegend sehr alte Personen waren. Kollaritsch würde sich "wohler fühlen", wie er sagt, wenn man mit einem "robusten Impfschutz in den Herbst" ginge. Das Infektionsgeschehen wird dann voraussichtlich wieder zunehmen, neue Mutationen könnten auftreten. An Impfstoff wird es, anders als jetzt, kaum mangeln. Österreich hat bisher über die EU-Beschaffung 30,5 Millionen Impfungen bestellt, die heuer und Anfang 2022 geliefert werden. Das reicht für eine dritte und gegebenenfalls sogar vierte Impfung.

Wie Kurz ankündigte, wird die Republik für die Jahre 2022 und 2023 weitere rund 42 Millionen Corona-Impfstoffdosen über die EU ankaufen, ebenfalls von diversen Herstellern (vorwiegend Biontech/Pfizer), wobei AstraZeneca nicht mehr gelistet wird. Die EU hatte nach den Querelen von weiteren Bestellungen abgesehen. Kostenrahmen für die 42 Millionen Dosen: 800 Millionen Euro.