Zum Hauptinhalt springen

Bedenken gegen Jahresnote bei mündlicher Matura

Von Karl Ettinger

Politik

Die Wirtschaftskammer ist gegen den Gesetzesplan von Bildungsminister Heinz Faßmann.


Während in den Schulen die Rückkehr zum regulären Vollbetrieb mit Präsenzunterricht für alle ab 17. Mai erst bevorsteht, sind für rund 40.000 Schülerinnen und Schüler die Vorbereitungen für die Zentralmatura bereits voll im Gang. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Beginn der schriftlichen Matura etwas zurückverlegt. Diese beginnt nun mit Deutsch am 20. Mai und Mathematik am 21. Mai und endet mit den letzten schriftlichen Klausuren am 31. Mai. Die mündliche Matura ab 7. Juni ist wie schon für den Maturajahrgang 2020 freiwillig.

Gleichzeitig hat Bildungsminister Heinz Faßmann einen Entwurf für Änderungen im Schulorganisationsgesetz und für den Schulunterricht zur Begutachtung ausgeschickt, in der es auch um Neuregelungen für die mündliche Matura in den kommenden Jahren geht. Denn darin ist vorgesehen, dass auch die Jahresnote in den Abschlussklassen in die mündliche Matura einbezogen wird, für die schriftliche Matura ist das für heuer und künftig bereits festgelegt. In der Begutachtung, die bis Freitag läuft, gibt es allerdings Widerstand.

Am schärfsten wendet sich die Wirtschaftskammer mit Präsident Harald Mahrer gegen diese Variante. Abgelehnt wird eine derartige Neuregelung aber auch von der Gewerkschaft der AHS-Lehrer, die sich vor allem dagegen stemmt, dass der Bildungsminister künftig per Verordnung die Einzelheiten für das Einbeziehen der Leistungsbeurteilung in die mündliche Matura festlegen kann. In den Gesetzeserläuterungen wird als Begründung in angeführt: "Die Leistungen der zuletzt besuchten Schulstufe sollen in die Leistungsbeurteilung der mündlichen Prüfungen einfließen, sodass eine gesamthafte Betrachtung bei der Beurteilung der Leistungen der mündlichen Prüfung erfolgt."

"Gegen geplante Einbeziehung der Leistungsbeurteilung"

Was die Weiterentwicklung der abschließenden Prüfung in Maturaklassen betrifft, so kommt das für die Wirtschaftskammer überhaupt nicht in Frage. Die Kammer spricht sich in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich gegen die geplante Einbeziehung der Leistungsbeurteilung der Abschlussklassen in die mündliche Reifeprüfung aus". Es stelle sich die Frage, in welchem Ausmaß die Leistungsbeurteilung der abschließenden Schulstufe "Niederschlag für die Beurteilung der Reifeprüfung finden soll". Der Aspekt einer Zentralmatura für ganz Österreich bei den schriftlichen Klausuren werden mit der geplanten Neuregelung bei der mündlichen Matura "im Wesen noch mehr verwässert", so die Wirtschaftskammer. Vielmehr solle "weiter in die Optimierung der Zentralmatura investiert werden, um den Schülerinnen und Schülern ein ehrliches Ergebnis ihrer schulischen Laufbahn zu geben und somit die Schulen zu verlässlichen Partnern für Wirtschaft und Hochschulen zu machen".

Bedenken äußert auch die AHS-Lehrergewerkschaft mit ihrem Vorsitzenden Herbert Weiß. Diese spricht sich zwar in ihrer Stellungnahme "nicht grundsätzlich gegen die Einbeziehung der Jahresnote in die Maturanote bei den einzelnen Prüfungsgebieten der mündlichen Prüfung aus". Jedoch wird abgelehnt, dass dazu eine Verordnungsermächtigung dem Bildungsminister alle Möglichkeiten einräumt, Details dafür im Alleingang festzulegen. Maturanoten seien zumindest derzeit noch zu wichtig, daher solle die Entscheidung, was in die Beurteilung der mündlichen Reifeprüfung einfließt nicht einzig dem Bildungsminister obliegen. Wenn man die Jahresnote einbeziehen wolle, müsse die Vorgangsweise daher in einem Gesetz geregelt werden, wird gefordert.

Matura-Ersatztermine bei Quarantäne vor dem Sommer

Der Zentralausschuss der Bundeslehrer an berufsbildenden Schulen im Bildungsministerium äußert eine generelle Sorge im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Leistungsbeurteilung in den Abschlussklassen. Daher fordert dieser in seiner Stellungnahme "im Interesse aller Schulpartner, dass Maßnahmen getroffen werden, damit es nicht zu permanenten Änderungen bei der gesamthaften Beurteilung kommt". Für den heurigen Maturajahrgang gilt wie schon 2020 bereits eine Sonderregelung für die Matura. Demnach wird neben dem Abschneiden bei der schriftlichen Prüfung nun mehr auch die Jahresnote in die Maturanote im jeweiligen Fach einbezogen. Damit wird auf den Umstand reagiert, dass es vor allem in den Oberstufen ab Anfang November monatelang coronabedingt nur Fernunterricht gegeben hat.

Außerdem wird es heuer bei der Zentralmatura noch vor dem Sommer Ersatztermine für Schüler und Schülerinnen geben, die als Kontakt oder wegen Erkrankung Quarantäne waren und deshalb nicht an einer oder mehreren Prüfungen teilnehmen können. "Wir haben versprochen, dass es in diesen besonderen Fällen zu keinem Laufbahnverlust kommen wird", so Faßmann.

Eine andere Neuregelung im Zuge des Schulgesetzespakets des Bildungsministers für die kommenden Jahre ist offensichtlich kaum umstritten. Für die mündliche Matura in Fremdsprachenfächern ist geplant, dass auch ein Gespräch zwischen Schülern Teil der mündlichen Reifeprüfung sein kann. In diesem Dialog-Teil diskutieren dann Schüler miteinander und das Gespräch erfolgt nicht unmittelbar mit dem Lehrer. Bei dieser Änderung werden Erfahrungen aus früheren Schulversuchen übernommen, die damit bundesweit in das Regelschulwesen übernommen werden.

Was Schulversuche generell betrifft, so sieht der Gesetzesentwurf des Bildungsministers jedoch wegen der weiteichenden Folgen der Corona-Pandemie gerade im schulischen Bereich eine weitere Sonderregelung vor. Bisher sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Schulversuche entweder mit dem vorgesehen Auslaufen der Bewilligung für den jeweiligen enden oder spätestens mit 31. August 2025. Jetzt wird diese Frist um zwei Jahre bis 2027 ausgeweitet. Dann muss der Schulversuch entweder beendet werden oder ins Regelschulwesen übergehen. Wegen der Corona-Pandemie und dem "damit verbundenen außerordentlichen Arbeitsanfall" habe man nicht bei allen Schulversuche die nötigen Vorbereitungsarbeiten abschließen können, wird in den Gesetzeserläuterungen als Begründung angeführt.

Vorsorge für weiteren Heimunterricht

Schließlich werden in dem Schulgesetzespaket auch Vorkehrungen für die mögliche Fortsetzung von Ausnahmeregelungen im kommenden Schuljahr wegen der Pandemie getroffen, weil die Sonderbestimmungen sonst mit Ende August auslaufen. Vom Bildungsministerium wird das als eine Art Sicherheitsnetz gesehen. Konkret wird damit vor allem die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass bei gesundheitsbehördlich notwendigen Schließungen von Schulen bis zu Sperren in Bundesländern oder österreichweit "ortsungebundener Unterricht", also Heimunterricht, angeordnet werden kann und als Alternative erlaubt ist.

Bei SPÖ und Neos ist diese Bestimmung schon nach Bekanntwerden auf Kritik gestoßen. Denn beide Oppositionsparteien sehen darin die Gefahr, dass auch im kommenden Schuljahr von vorneherein wieder auf Fernunterricht gesetzt werde.