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Was das Anti-Terrorpaket bringt

Von Daniel Bischof

Politik

Delikt für religiös motivierten Extremismus kommt, Terroristen können während Bewährung genauer überwacht werden.


Ein neues Strafdelikt, neue Überwachungsmöglichkeiten und Verschärfungen im Islamgesetz: Die türkis-grüne Bundesregierung hat am Freitag ihre Einigung zum Anti-Terrorpaket präsentiert. Es wurde nach dem Anschlag in Wien vom 2. November 2020 geschnürt und im Dezember in Begutachtung geschickt. Dort sind manche Punkte des Gesetzesentwurfes auf Kritik gestoßen, größere Änderungen wurden aber nicht mehr vorgenommen.

Was sind die Eckpunkte der Reform?

Personen, die wegen Terrordelikten oder Verstößen gegen das Verbotsgesetz verurteilt wurden, können künftig genauer überwacht werden. Werden sie nach Verbüßung eines Teils ihrer Haftstrafe bedingt aus der Haft entlassen, kann der Richter ihnen Weisungen erteilen. Er kann anordnen, dass sie während ihrer Bewährungszeit bestimmte Orte - etwa radikale Moscheen - nicht mehr betreten dürfen. Bisher war diese Möglichkeit nur bei Sexualstraftätern vorgesehen.

Die bedingt Entlassenen können während ihrer Bewährung auch mittels elektronischer Fußfessel überwacht werden. Dadurch kann kontrolliert werden, ob sie die Weisungen einhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von zumindest 18 Monaten verurteilt worden ist.

Zudem wird es möglich sein, Entlassungskonferenzen vor der bedingten Entlassung eines verurteilten Terroristen abzuhalten. Dabei wird ein Betreuungsplan für die Zeit nach der Haft erstellt. So soll vermieden werden, dass der Täter rückfällig wird. Bei der Entscheidung über die bedingte Entlassung eines Terroristen hat das Gericht nun auch die Sicherheitsbehörden einzubinden.

Verurteilten Terroristen, die eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, kann die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden. Verschärfungen gibt es auch im Islamgesetz: Religionsgesellschaften müssen ein Verzeichnis über ihre Imame führen und dem Bundeskanzleramt Einblick in ihre Finanzen gewähren.

125 Millionen Euro mehr gibt es für die Polizei und Sicherheitsbehörden - finanziert werden damit etwa neue IT-Systeme und gepanzerte Fahrzeuge. Das Gesetzespaket wird wohl schon nächste Woche im Nationalrat eingebracht.

Wozu braucht es den neuen Straftatbestand?

Umstritten war während der Begutachtung das neue Delikt "religiös motivierte extremistische Verbindung". Die Oberstaatsanwaltschaft Wien sah keine "kriminalpolitische Notwendigkeit" dafür. Die Richtervereinigung meinte, dass sich das Delikt kaum von bereits bestehenden unterscheide. Auch die von der Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes geleitete U-Kommission zum Wiener Anschlag lehnte die Änderung als unnötig ab. Delikte wie jene der kriminellen und terroristischen Vereinigung seien in den "letzten Jahren ständig ausgebaut" worden und "erfassen alle erdenklichen Typen gefährlicher Gruppierungen".

Man habe die Kritik ernst genommen und etwa in den Erläuterungen festgestellt, dass sich das Delikt "nicht gegen eine bestimmte Religion richtet", meinte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Freitag. Das Delikt könne aber "mögliche Lücken" schließen. Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) brachte als Anwendungsbeispiel für den Tatbestand etwa die "Scharia-Polizei", die Menschen belästige.

Wie geht es mit der BVT-Reform weiter?

Am Freitag endete auch die Begutachtung für die Reform des Verfassungsschutzes. Die neue Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst soll eine klare Trennung zwischen polizeilicher Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Gefahrenerforschung mit sich bringen. In mehreren Stellungnahmen wurde das bezweifelt: Mehrere Experten gehen nämlich davon aus, dass die Polizei in der Direktion weiterhin den Ton angeben wird. Eine saubere Trennung gebe es schon deswegen nicht, weil der Nachrichtendienst keine eigenständige Behörde sei.

Auch dem Sicherheitssprecher der Wiener Grünen, Nikolaus Kunrath, geht die Reform nicht weit genug. Er sieht die "polizeiliche Dominanz" im Verfassungsschutz durch die Neukonzeption nicht überwunden. Auch sei im Zuge der Reform "bedauerlicherweise" die Konzeption einer umfassenden Sicherheitsstruktur für Österreich unterblieben.

Man habe sich viele "internationale Beispiele" angeschaut, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Dort habe sich gezeigt, dass es der richtige Weg sei, sowohl die polizeiliche als auch die nachrichtendienstliche Arbeit in einer Behörde zu konzentrieren. Ansonsten bestehe die Gefahr unerwünschter "Parallelentwicklungen" der beiden Bereiche.