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Rückenwind für Jagdkommando bei Waffenpässen

Von Daniel Bischof

Politik

Soldaten wollen außerhalb der Dienstzeit Waffen tragen, einige Behörden lehnen das ab. Ein Gericht gab nun der Beschwerde eines Mannes statt.


Sollen Soldaten des Jagdkommandos auch außer Dienst Waffen tragen dürfen? Darüber sind sich die Behörden bisher uneins. Während manche Behörden den Jagdkommando-Soldaten Waffenpässe ausstellen, lehnen andere die Anträge ab. Rückenwind erhält die Elitetruppe des Bundesheeres nun durch eine Gerichtsentscheidung.

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten gab der Beschwerde eines Mannes statt, dem von der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land kein Waffenpass ausgestellt worden war. Die Soldaten seien aufgrund ihres Berufes besonderen Gefahren ausgesetzt, "denen mit Waffengewalt zweckmäßig begegnet werden kann", schreibt das Gericht in seinem Erkenntnis, das der "Wiener Zeitung" vorliegt. Der Mann sei berechtigt, einen Waffenpass zu erhalten.

43 Jagdkommando-Soldaten haben nach dem Wiener Anschlag vom 2. November 2020 einen Waffenpass beantragt. Dieser ermöglicht es, Waffen der Kategorie B - Faustfeuerwaffen und halbautomatische Schusswaffen - mit sich zu führen. Die Soldaten könnten mit dem Pass also auch außerhalb ihres Dienstes Schusswaffen tragen.

Furcht vor Racheakten

Das halten die Soldaten auch für notwendig, da sie sich wegen ihres Berufes besonderen Gefahren ausgesetzt sehen. Das Jagdkommando war unter anderem in Mali, Afghanistan und im Tschad im Einsatz. Die Soldaten befürchten, dass sie in Österreich nun Ziel von Racheaktionen und Anschlägen werden. Ihre persönlichen Daten könnten etwa geleakt und an Terroristen weitergegeben werden, geben die Soldaten an.

Extremistische Gruppen würden in Österreich Netzwerke unterhalten, zudem habe der Anschlag in Wien gezeigt, dass eine Terrorgefahr bestehe, so die Argumentation. Die Soldaten erachten es daher für nötig, sich außerhalb des Dienstes mit einer Schusswaffe verteidigen zu können.

Die Behörden gehen mit den Anträgen unterschiedlich um. In 17 Fällen haben sie noch nicht entschieden, 19 Anträge wurden abgewiesen. "Eine bloß diffuse Befürchtung einer möglichen Bedrohung" reiche nicht aus, meinte etwa die Landespolizeidirektion Niederösterreich. Auch die BH Villach-Land hielt fest: "Die Gefahr bewaffneter Überfälle besteht allgemein für jedermann."

In sechs Fällen wurde hingegen ein Pass ausgestellt. Und das Landesverwaltungsgericht Kärnten drehte einen ablehnenden Bescheid nun um. Es hielt zunächst fest, dass der Soldat keinen Bedarf an einen Pass nachweisen konnte. Dieser Bedarf sei nämlich nur gegeben, wenn eine Person besonderen, konkreten Gefahren ausgesetzt sei, denen "am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann". Gegen den Mann liege aber derzeit eben keine konkrete Gefährdung vor, so das Gericht.

Weitere Verfahren offen

Der Bedarf ist aber nur eine Möglichkeit, um einen Pass zu erhalten. Laut Waffengesetz liegt "die Ausstellung eines Waffenpasses an andere verlässliche Menschen (. . .) im Ermessen der Behörde". Dabei muss das Interesse desjenigen, der eine Waffe mit sich führen will, mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. So kann auch derjenige einen Pass erhalten, gegen den noch keine konkrete Bedrohung vorliegt.

Das Gericht ließ diese Abwägung zugunsten des Soldaten ausfallen. Der Mann befinde sich in einer "Gefahrensituation, die das Ausmaß eines durchschnittlichen Staatsbürgers übersteigt". Er habe damit ein dem Bedarf nahekommendes Interesse zur Führung einer Schusswaffe: "Insbesondere kann dieser Gefahrenlage durch einen terroristischen Angriff am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden." Anderseits sei das öffentliche Interesse bei der Abwehr der Gefahr nicht gefährdet. Die Spezialausbildung des Mannes lege nahe, dass "unbeteiligte Personen nicht zusätzlich gefährdet werden".

Die Entscheidung könnte weitere Verfahren beeinflussen, mehrere Rechtsmittel an die Verwaltungsgerichte sind noch offen. Am Dienstag wird die Causa vor dem Landesverwaltungsgericht in Wiener Neustadt verhandelt.