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Worum es bei den Kurz-Ermittlungen geht

Von Daniel Bischof

Politik

Wegen falscher Beweisaussage wird gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz ermittelt. Strafrechtler Schwaighofer rechnet eher mit einer Einstellung des Verfahrens.


Es ist eine der größten Belastungsproben seiner Amtszeit: Gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen falscher Beweisaussage ermittelt. Erhebt die Anklagebehörde einen Strafantrag, muss Kurz vor dem Strafrichter Platz nehmen. Kurz dementiert die Vorwürfe. Er habe "ein absolut reines Gewissen", sagte er am Mittwochabend in der "ZiB 2". Ein Überblick über die Hintergründe.

Warum wird gegen Kurz ermittelt?

Der Grund für die Ermittlungen sind Aussagen des Bundeskanzlers im Ibiza-U-Ausschuss. Kurz wurde dort im Juni 2020 befragt. So wie alle anderen Auskunftspersonen stand er unter Wahrheitspflicht. Falsche Beweisaussagen können gemäß § 288 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.

Die Vorwürfe drehen sich einerseits um Kurz’ Aussagen zur Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Staatsholding Öbag. Andererseits um seine Angaben zur Auswahl der Aufsichtsräte der Holding.

Auf die Frage des SPÖ-Fraktionsführers Jan Krainer, ob er im Vorfeld in die Entscheidung über Schmids Bestellung eingebunden war, meinte Kurz: "Eingebunden im Sinne von informiert, ja." Der Nationalratsabgeordnete Helmut Brandstätter (Neos) fragte Kurz: "Bis zu dem Zeitpunkt, an dem er (Schmid, Anm.) Ihnen gesagt hat: ,Ich möchte mich für diesen ausgeschriebenen Posten bewerben!‘ Haben Sie mit ihm nie darüber gesprochen, dass er das werden könnte?"

"Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert, und es war sicherlich auch so, dass immer wieder davon gesprochen wurde, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre", sagte Kurz laut dem stenografischen Protokoll. Kurz wollte nachträglich eine Änderung durchführen lassen. Er gab an, lediglich gesagt zu haben: "Es war ja allgemein bekannt. . ." Die Mehrheit im Ausschuss wollte diese Änderung nicht akzeptieren. Sollte die Staatsanwaltschaft Zweifel hegen, könnte sie den Tonbandmitschnitt anfordern.

Die WKStA geht von einer Falschaussage des Kanzlers aus. Sie beruft sich auf die Chatverläufe zwischen Kurz und Schmid, die auf dem sichergestellen Handy des Öbag-Chefs gefunden wurden. Ab Ende 2017 sei es zum regelmäßigen Austausch zwischen Kurz und Schmid über die Bestellung gekommen. So bat Schmid Kurz: "Mach mich nicht zu einem Vorstand ohne Mandate." Kurz antwortete: "Kriegst eh alles, was du willst." Der Posten des Öbag-Vorstandes wurde aber erst im Februar 2019 ausgeschrieben.

Weiters habe Kurz Wahrnehmungen zur Besetzung des Aufsichtsrates bestritten, so die WKStA. Dabei habe er faktisch entschieden, welche Mitglieder von der ÖVP nominiert werden. Auch Bonelli bestritt, in die Entscheidung eingebunden gewesen zu sein. Laut den Chats soll er Kurz aber Vorschläge für den Aufsichtsrat gemacht haben.

Wie ist die rechtliche Lage?

Kommt es zu einem Strafantrag, urteilt ein Einzelrichter des Wiener Straflandesgerichts über die Vorwürfe. Über Rechtsmittel dagegen entscheidet dann das Oberlandesgericht Wien.

Ein rechtlicher Knackpunkt in dem Verfahren könnte der Vorsatz sein. Bei einer falschen Beweisaussage genügt ein bedingter Vorsatz: Kurz muss es im Zeitpunkt der Aussage ernstlich für möglich gehalten haben und sich damit abgefunden haben, dass seine Aussage falsch ist. Ein solcher Vorsatz liege aber nicht vor, "wenn man darauf vertraut, dass die Aussage nach eigener Erinnerung stimmt", sagt der Strafrechtler Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck zur "Wiener Zeitung".

Darauf dürfte auch Kurz’ Verteidigung hinauslaufen: Er erklärte, stets alle Fragen im U-Ausschuss wahrheitsgemäß beantwortet zu haben. Er habe sich "stets bemüht", sich "bestmöglich" zu erinnern und "wahrheitsgemäße Angaben" zu machen - zu Themen, die jahrelang zurückliegen und die er "teilweise nur am Rande mitbekommen" habe. "Ich weiß definitiv, dass ich nicht vorsätzlich eine Falschaussage gemacht habe", sagte er.

"Es geht in die Richtung, dass er schon einräumt, dass die Aussagen vielleicht nicht genau stimmen", so Schwaighofer. Zugleich aber erkläre Kurz, "dass falls etwas nicht stimmen sollte, das jedenfalls nicht vorsätzlich erfolgt ist, sondern auf gewisse Erinnerungslücken zurückzuführen ist". Das sei schwer zu widerlegen, daher werde der Vorsatz vermutlich nicht nachweisbar sein. Der Strafrechtler rechnet daher eher mit einer Einstellung des Verfahrens.

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Ein anderer renommierter Jurist, der anonym bleiben will, hält eine Verurteilung hingegen durchaus für möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich. Die Vorsatzfrage erachtet er für weniger bedeutend, dieser sei bei Kurz wohl nachweisbar. Fraglich sei, ob Kurz einen Aussagenotstand nach § 290 Abs. 1a StGB geltend machen könne. Dieser sieht vor, dass jemand nicht zu bestrafen ist, "wenn sich die Untersuchung des Ausschusses (...) gegen ihn gerichtet und er eine falsche Beweisaussage abgelegt hat, um die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung von sich abzuwenden". Das treffe hier aber wohl nicht zu.

Welche politischen Folgen könnte die Causa haben?

Zurücktreten wird Kurz aufgrund der Ermittlungen nicht. Das betonte er am Mittwoch. Er wolle seine Arbeit fortsetzen, auch sein Kabinettschef Bonelli werde bleiben, sagte der Bundeskanzler. In der "ZiB 2" hielt er fest, auch im Falle eines Strafantrages nicht zurücktreten zu wollen. Auf die Frage, ob ein vorbestrafter Bundeskanzler im Amt bleiben könne, meinte er: "Ich gehe nicht davon aus, dass es zu einer Verurteilung kommt."

Sollte es zu einem Prozess samt Verurteilung kommen und Kurz auch mit seinen Rechtsmitteln dagegen scheitern, käme der Kanzler nicht nur national unter Druck. Auch international wäre sein Image beschädigt: Eine rechtskräftige Verurteilung ist ein Makel, der haften bleibt - auch, wenn es sich nur um ein geringfügiges Delikt handeln sollte.

Bei einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch würde Kurz wohl die Kritik an der WKStA verstärken. Die Behörde sei von Sozialdemokraten unterwandert und mache mit Vorliebe und zu Unrecht Jagd auf Politiker der ÖVP, so seine Kritik. Die WKStA weist das zurück.

Wie reagiert die Politik auf das Verfahren?

Einziges Ziel der Opposition sei es, ihn "mit allen Mitteln aus dem Amt zu befördern", sagte Kurz. Er sei im U-Ausschuss vier Stunden lang von den Abgeordneten unter Druck gesetzt worden. Die Methoden dort seien so, dass "man versucht, Dinge so zu verdrehen, dass man eine Falschaussage konstruiert", sagte Kurz.

Im U-Ausschuss werde "einem jedes Wort im Mund umgedreht und mit Anzeigen nachgearbeitet. Das ist aus meiner Sicht nicht die beste politische Kultur, die hier entstanden ist". Er sei daher gegen eine Verlängerung des U-Ausschusses, so Kurz. Denn dort gehe es nicht um Aufklärung.

Die FPÖ fordert den Rücktritt des Bundeskanzlers und drohte mit einem Misstrauensantrag. Für den blauen Nationalratsabgeordneten Christian Hafenecker zeigen die Ermittlungen, "dass die türkise Regierungsmannschaft keinerlei moralische Legitimation mehr besitzt, dieses Land zu führen".

Im Fall eines Prozesses müsse Kurz zurücktreten, meinte SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner: "Sollte es in weiterer Folge zu einer Anklage gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage kommen, ist eine rote Linie überschritten." "Der Schritt der WKStA ist ein starkes Zeichen dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert", sagte Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger: "Sebastian Kurz hat aus der Regierung ein zwielichtiges Kabinett gemacht."

"Wir haben vollstes Vertrauen in die Justiz, die wird die notwendigen Schritte setzen und die Vorwürfe in Ruhe und mit der gebotenen Seriosität klären. Das passiert ohne Ansehen der Person", hielten die Grünen fest. Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger (ÖVP) zeigte sich überzeugt, dass sich die Vorwürfe gegen Kurz "in Luft auflösen werden". Die sechs Landeshauptleute der ÖVP stellten sich am Donnerstag klar hinter den Kanzler.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde mit den Aussagen des  Bundeskanzlers in der "ZiB 2" und neuen Reaktionen ergänzt.

Wissen~ Anklagen werden von den Staatsanwaltschaften bei Verfahren vor dem Bezirksgericht und dem Einzelrichter des Landesgerichts mittels Strafantrag eingebracht. Sie sind üblicherweise knapper gehalten als Anklageschriften, die zumeist schwerwiegendere Delikte betreffen und bei Verfahren vor dem Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht eingebracht werden.