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Wettbewerbshüter sehen ihre Unabhängigkeit in Gefahr

Von Martina Madner

Politik

Eigentlich soll das Gesetz die Behörde stärken. Neue Berichtspflichten aber könnten das unterwandern und die bei den Ermittlungen gegen das Müllkartell ohnehin knappen Ressourcen noch mehr binden.


Öffentlichkeitswirksam tritt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) selten in Erscheinung, Mitte März aber doch. Und zwar mit Hausdurchsuchungen an 20 Standorten bei mehreren Unternehmen der Abfallwirtschaft. Es geht um den Verdacht auf verbotene Preisabsprachen und Gebietsaufteilung sowie Absprachen bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Ermittlungen und Datenauswertung laufen laut Auskunft der BWB gegenüber der "Wiener Zeitung" noch.

Auf 69 Seiten macht die BWB in der Begutachtung nun auch öffentlich, was sie im Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 sieht - und zwar einen "Eingriff in die Unabhängigkeit", eine Missachtung der Mindestanforderungen der EU-Richtlinie, die damit umgesetzt werden soll. Der Gesetzesentwurf stehe sogar "im diametralen Gegensatz zu den Zielen und dem Geist der Richtlinie". Diese soll eigentlich der Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten dienen, um Vorschriften wirksamer durchsetzen zu können und das Kartellrecht an neuere Entwicklungen der Wirtschaft anzupassen.

Frage der Unabhängigkeit

Der Stein des Anstoßes im Gesetzesentwurf des Justiz- und Wirtschaftsministeriums lautet: "Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat das Recht, sich jederzeit über alle Gegenstände der Geschäftsführung und Aufgabenerfüllung der Bundeswettbewerbsbehörde zu unterrichten." Die BWB sieht darin nun "ein umfassendes Aufsichtsrecht, das den operativen Kern (Ermittlungstätigkeiten) umfasst und die politische Einflussnahme auf diesen ermöglicht". Rechenschaftspflichten müssten verhältnismäßig sein.

Der Handelsverband hält das für demokratiepolitisch "sehr bedenklich". Auch die Arbeiterkammer sieht in dieser Berichtspflicht einen "Eingriff in die Unabhängigkeit der BWB", der "den Ermittlungserfolg stark beeinträchtigen" könnte. Der Rechtsanwaltskammertag bezeichnet sie als "nicht sachgerecht", genauso wie mehre Wettbewerbsökonominnen und -ökonomen. Diese weisen außerdem darauf hin, dass "durch die Kontrolle von Budget- und Personalentscheidungen Druck auf rechtlich unabhängige Wettbewerbsbehörden ausgeübt werden kann". Für den ÖGB sind "ausreichende Ressourcen" für die Unabhängigkeit entscheidend.

Ressourcenknappheit

Für die BWB selbst ist es folglich "nicht nachvollziehbar", warum das Gesetz keine Ressourcen garantiert. 2020 habe die Behörde ihr Budget von 3,56 Millionen Euro um 0,211 Millionen Euro, also 211.000 Euro,  überschreiten müssen. Belgien finanzierte seine Behörde mit mehr als doppelt so viel Geld, Schweden mit viermal mehr und die Niederlande mit dem fünffachen Budget.

Im vergangenen Jahr hatte die BWB 43 Planstellen - um vier weniger als 2019. Die Ressourcen sind auch bei den Ermittlungen zum möglichen Müllkartell "knapp bemessen", heißt es von Seiten der BWB. Nur drei Personen können sich der Aufarbeitung der Causa widmen. Sollte sich der Sachverhalt erhärten, stellt die BWB einen Antrag beim Kartellgericht auf Verhängung einer Geldbuße. Diese kann bis zu maximal zehn Prozent des Unternehmensumsatzes betragen. Insgesamt erwirtschaftet die Branche im Übrigen einen Umsatz von fünf Milliarden Euro jährlich.

So ein Urteil des Kartellgerichts wäre zudem die Grundlage, auf der Geschädigte zivilrechtlich Schadenersatz einklagen können. Mögliche Geschädigte sind nicht nur Mitbewerberinnen, auch Privathaushalte, Industrie und Unternehmen könnten zu viel für die Müllentsorgung bezahlt haben.