Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich hat im Fall eines Flüchtlings entschieden, dass die Unterbringung im Asylquartier Drasenhofen (Bezirk Mistelbach) 2018 rechtswidrig war. Ein nach einer Beschwerde des Betroffenen zuvor gegenteilig lautender Beschluss war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Entsprechende Berichte von "Der Standard" und der "ZiB2" wurden am Mittwoch auf Anfrage bestätigt. Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) prüft nun Rechtsmittel.
Die Überstellung und Unterbringung des Betroffenen in dem Quartier habe gegen das Verfassungsrecht auf persönliche Freiheit verstoßen, entschied das Landesverwaltungsgericht. Damit sei man der Ansicht des Verfassungsgerichtshofes gefolgt, sagte LVwG-Präsident Patrick Segalla zur APA. Die Entscheidung beziehe sich allerdings auf den Anlassfall und nicht auf das Asylquartier Drasenhofen als Ganzes, fügte er hinzu.
"Die Fachabteilung Asyl und Integration des Landes NÖ prüft aktuell die Einbringung von Rechtsmittel", teilte Landesrat Waldhäusl mit, der die Überstellung in das Flüchtlingsquartier im November 2018 angeordnet hatte. Möglich ist nach Angaben des LVwG eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien.
Landesrat übt Kritik an der Justiz
Der Asyl-Landesrat stellte auch die Unabhängigkeit der Justiz in Frage: "Die angeblich unabhängigen Gerichte entscheiden immer öfter im Sinne der Täter, jeglicher Opferschutz wird bequem ausgeblendet." Waldhäusl erwähnte in diesem Zusammenhang, dass der Beschwerdeführer aus Ghana wegen Drogendealens straffällig geworden sei. "Bedenklich ist hier allemal, dass der gleiche LVwG-Richter den gleichen Akt vor zwei Jahren abgewiesen hat, jetzt aber - ohne Verhandlung - das Urteil der Rechtswidrigkeit gefällt hat. Man fragt sich ernsthaft, welche Rechtsmeinung dieser in zwei Jahren wohl vertreten würde", meinte der FPÖ-Politiker.
Die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in dem von Securitys bewachten Quartier mit Stacheldraht und Ausgangsbeschränkungen hatte für viel Kritik gesorgt. Die Asylwerber wurden im Herbst 2018 nach wenigen Tagen von der Einrichtung im nördlichen Weinviertel nahe der Grenze zu Tschechien an andere Standorte verlegt. (apa)