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Aus für Super-Datenregister bei Grünem Pass ist fix

Von Karl Ettinger

Politik

Das Gesundheitsministerium bekräftigt die Streichung des strittigen Paragrafen. Zugeständnis soll SPÖ-Zustimmung sichern.


Die umfassende Verknüpfung sensibler Daten im Zuge der für 4. Juni vorgesehenen Einführung des Grünen Passes wird nicht kommen. Im Gesundheitsministerium wurden am Pfingstmontag entsprechende Zusagen von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) bekräftigt. Der diesbezügliche, heftig kritisierte § 4 Absatz 8a im Gesetzesentwurf "kommt weg", wurde der "Wiener Zeitung" versichert. An der Änderung des Epidemie- und Covid19-Gesetzes für den Beschluss in einer Sondersitzung des Nationalrats am Mittwoch wurde im Laufe des Montags noch gearbeitet.

Mit dem Einlenken soll gewährleistet werden, dass die SPÖ ebenfalls zustimmt. Diese könnte die Regelung sonst im Bundesrat in der Sitzung am Donnerstag blockieren. Damit wäre die Installierung des Grünen Passes ab 4. Juni in Gefahr.

Auslöser für den nunmehrigen Wegfall des heiklen Paragrafen ist, dass dieser neben der Zusammenführung epidemiologischer Daten auch zur Schaffung eines Super-Datenregisters geführt hätte, in dem auch sensible Daten zum Erwerbsleben, Einkommen, Bildungsweg und Krankenstände verknüpft worden wären. Forscher halten das für eine bessere Pandemiebekämpfung für wichtig und notwendig. Datenschützern war das jedoch zu weitreichend, weil trotz Pseudonymisierung der Daten Rückschlüsse auch auf konkrete Personen möglich gewesen wären.

Nach einer Sitzung des Datenschutzrates am Freitag hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein schon eine Änderung seines ursprünglichen Gesetzesentwurfes und den Entfalls des strittigen Paragrafen in Aussicht gestellt. Die Streichung ist jetzt fix. Der geänderte Gesetzesentwurf sei "in finaler Abstimmung", wurde am Pfingstmontag im Büro des Gesundheitsministers erläutert. Gleichzeitig wurde betont: "Dem Grünen Pass mit dem EU-konformen QR-Code steht nichts mehr im Wege."

 

Einführung ab 4. Juni vorgesehen

Die türkis-grüne Koalition plant diesen ab 4. Juni, bevor die EU-weite Einführung ab Juli, die europaweit einheitliche Regeln für das Reisen bringen soll, kommt. Der geänderte Gesetzesentwurf kann am Mittwoch von ÖVP und Grünen direkt vor dem Beschluss im Plenum des Nationalrats eingebracht werden.

Voraussetzung für den Grünen Pass ab 4. Juni in Österreich ist aber der Sanktus der SPÖ, die einen Beschluss im Bundesrat zumindest theoretisch blockieren und das Vorhaben damit aufschieben könnte. Die SPÖ befürwortet die technische Lösung: "Wir wollen auch den Grünen Pass. Ja, wir unterstützen die Idee. Wir wollen aber auch, dass Datenschutzregeln gewahrt bleiben", wurde der "Wiener Zeitung" im SPÖ-Klub versichert.

SPÖ erwartet noch weitere Klarstellungen

Neben dem besonders umstrittenen Paragrafen für ein umfassendes Datenregister, der nun wegfallen wird, habe es noch andere Kritik am ursprünglichen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers gegeben. Auch in diesen Punkten wartet die SPÖ noch auf Klarstellungen in der geänderten Vorlage des Gesundheitsressorts bis zur Sondersitzung.

Dabei geht es vor allem um die Möglichkeit, dass Bewegungsprofile von Benutzern des Grünen Passes erstellt werden können. Gegen eine zentrale Erfassung der Bewegungsprofile einzelner Nutzer gibt es Widerstand der SPÖ, weil der Entwurf nicht sichergestellt habe, dass dies ausgeschlossen sei. Denn sonst könnte zentral nachverfolgt werden, wenn beispielsweise jemand zuerst beim Friseur, danach im Gasthaus und anschließend im Schwimmbad sei. Eine derartige Zentralerfassung von Bewegungsprofilen der Menschen im Wege des Grünen Passes wird als "überschießend" kritisiert.

Ein weiterer Punkt betrifft die Vereinbarkeit des Grünen Passes in Österreich mit der künftigen EU-Regelung. Es müsse gesichert sein, dass die Lösung EU-kompatibel sei, sodass es für Österreicher keine Einschränkungen etwa bei Urlaubsreisen gebe.