Zum Hauptinhalt springen

Informationsfreiheit auf der Wartebank

Von Karl Ettinger

Politik

Übergangsfrist von 18 Monaten ist vorgesehen. Noch prüft der Verfassungsdienst die vielen kritischen Stellungnahmen zum geplanten Aus für das Amtsgeheimnis.


Es sind rund 200 Stellungnahmen während der Gesetzesbegutachtung eingegangen. Ein großer Teil davon mit massiven Bedenken zum Gesetzesentwurf der türkis-grünen Bundesregierung zu leichteren Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Information der staatlichen Verwaltung. Nicht nur von Ländern und Gemeindebund kam Widerstand, auch Ministerien befürchteten einen Mehraufwand und sogar eine "Lahmlegung" der Verwaltung.

Vorerst herrscht nunmehr Rätselraten, wann es tatsächlich zu einer Regierungsvorlage für die mit dem Gesetz angestrebte Abschaffung des Amtsgeheimnisses kommt. "Ein konkretes Datum gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, da es sich um einen sehr umfangreichen Begutachtungsprozess handelt und die Arbeiten dazu auf Hochtouren laufen. Wir sind jedoch zuversichtlich, zeitnah eine Regierungsvorlage ins Parlament zu bringen", wird im Büro der zuständigen Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" betont.

Noch ist allerdings der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt mit der Durchsicht und dem Aufarbeiten der Stellungnahmen beschäftigt. Seit dem Ende der Begutachtungsfrist am 19. April ist immerhin bereits deutlich mehr als ein Monat vergangen. Jedenfalls wird in der Koalition und bei befassten Stellen damit gerechnet, dass es bis zur Fertigstellung des überarbeiteten Entwurfs und bis zu einem Gesetzesbeschluss noch einige Zeit dauern werde.

"Werden Bedenken ausführlich prüfen"

Was den Inhalt und etwaige Änderungen des Entwurfes für ein Gesetz zur Informationsfreiheit betrifft, gibt man sich im Kanzleramtsministerium ebenso wie beim grünen Koalitionspartner zugeknöpft. "Wir nehmen die Kritik sehr ernst und werden die Bedenken und Anregungen ausführlich prüfen", wird im Büro von Edtstadler zu den großteils kritischen Stellungnahmen versichert. "Es geht einfach darum, dass man die bestmögliche Lösung findet", wird im Büro der grünen Klubchefin Sigrid Maurer betont. Weil es dabei um einen "großen Wurf" gehe, sei das Wichtigste, dass das Inhaltliche stimme: "Das braucht eben seine Zeit."

Mit dem Aus für das Amtsgeheimnis soll staatliches Handeln transparenter gemacht werden. Schon vor Jahren sind Anläufe zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses letztlich im Sand verlaufen. Vorgesehen ist nun der Zugang zu Informationen der Gesetzgebung, der Bundes- und Landesverwaltung und in den Gemeindeämtern. Das Recht auf Information ist gebührenfrei, die Verwaltungsstelle, die den Bürgern Auskunft gibt, hat für Antworten vier Wochen Zeit, bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen sind es bis zu acht Wochen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass künftig Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ab einer Grenze von 25 statt bisher 50 Prozent vom Rechnungshof kontrolliert werden dürfen.

Ein Umstand ist bisher öffentlich noch kaum beachtet worden. Der von Kanzleramtsministerin Edtstadler im Februar vorgelegte Entwurf sieht auch eine Übergangsfrist für das Auslaufen des Amtsgeheimnisses vor. Nach dem Beschluss im Parlament ist demnach bis zum Inkrafttreten der Neuregelung für Auskunftsbegehren der Bürger eine Zeitspanne von 18 Monaten festgelegt. Das würde bedeuten: Wenn das neue Informationsfreiheitsgesetz im Herbst heurigen Jahres beschlossen wird, käme es erst im Laufe des Jahrs 2023 zum Tragen. Edtstadler begründet dies damit, dass dadurch den Mitarbeitern in den Ämtern und der Verwaltung eineinhalb Jahre Zeit bleibe, sich auf die Neuregelung vorzubereiten und einzustellen.

Gemeinden fordern Klarheit wegen Datenschutz

Besondere Vorhalte hat der Österreichische Gemeindebund, der mehr als 2.000 Gemeinden vertritt, bezüglich des Gesetzes zur Informationsfreiheit vorgebracht. Im Gemeindebund wird zugleich auch jetzt bekräftigt, dass man schon bisher für "volle Transparenz" gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sei und dies begrüße. Von der Gemeindevertretung wird jedoch darauf hingewiesen, dass man vor allem in kleineren Kommunen nicht so viel Personal und vor allem auch nicht die Juristen habe, um bei jeder Anfrage die "schwierige Abwägung" zwischen Einhaltung des Datenschutzes und Transparenz zu treffen. "Da braucht es einen klaren Katalog, wie bei einer gewissen Anfrage vorzugehen ist", wird im Gemeindebund im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" gefordert.

Zwischen dem Präsidenten des Gemeindebundes, dem Niederösterreicher Alfred Riedl, und Ministerin Edtstadler hat es seit dem Ende der Begutachtungsfrist zwei Treffen gegeben. Dabei seien die Bedenken auf Akzeptanz und Verständnis gestoßen. Die Kanzleramtsministerin hat dabei unter anderem einen Leitfaden als Handlungsanleitung für die Umstellung auf das Informationsfreiheitsgesetz in Aussicht gestellt. Vom Kanzleramtsministerium gibt es darüber hinaus aufgrund der Bedenken die grundsätzliche Zusage: "Als Bundesregierung muss es unser Ziel sein, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, das praxisnahe und umsetzbar ist und auch auf breite Akzeptanz stößt." Im Gemeindebund ist man gespannt, was nun konkret in der überarbeiteten Regierungsvorlage enthalten sein wird: "Wir warten ab, was in weiterer Folge kommt." Danach werde es eine weitere Gesprächsrunde geben.

Länder und Gemeinden befürchten vor allem auch einen Mehraufwand und Mehrkosten. Der Gemeindebund hat deswegen den Konsultationsmechanismus ausgelöst, wonach Verhandlungen zwischen den Gebietskörperschaften zu führen sind, damit nicht Kosten auf andere abgewälzt werden, sonst müssten diese vom Bund ersetzt werden. Das ist aufrecht, solange nur der ursprüngliche Entwurf vorliegt.

Im Zuge der Begutachtung gab es aber auch andere Bedenken. So hat etwa das Forum Informationsfreiheit beklagt, dass von der Regierung kein Informationsbeauftragter geplant sei, der in Konflikten über die Herausgabe von Informationen an die Bürger entscheidet. Kritik gab es auch, dass schwammig definierte Ausnahmeregelungen erst recht wieder die Geheimhaltung von Informationen erlauben würden. Sieben Organisationen, darunter Amnesty International, haben Edtstadler und Justizministerin Alma Zadic als grüne Verhandlungspartnerin der Regierung bereits aufgefordert, dass angesichts der "großen Komplexität der Materie" bei Vorliegen der Änderungen in der Regierungsvorlage eine weitere öffentliche Evaluierung "zwingend notwendig" sei, und eine Enquete vorgeschlagen. Damit solle vermieden werden, "dass am Ende einer Mogelpackung beschlossen wird, die Transparenz verspricht, aber in der Praxis nicht liefert".