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Grünes Dilemma

Von Martin Tschiderer

Politik

Die Grünen gehen mit der Bilanz einer kriselnden Koalition in ihren Bundeskongress. Das Weiterbestehen von Türkis-Grün spitzt sich unterdessen auf eine entscheidende Frage zu: Was tun, wenn der Kanzler angeklagt wird?


Dass die Lage bequem wäre, kann man nicht behaupten. Erstmals in der Parteigeschichte kommt man auf Bundesebene in Regierungsverantwortung. Und dann wirft zuerst eine Pandemie die Koalitionserzählung "Das Beste aus beiden Welten" (was aufgrund der ungleichen Kräfteverhältnisse ohnehin oft angezweifelt wurde) über den Haufen. Kurz danach beginnt der Ibiza-U-Ausschuss, in dem mittlerweile die ÖVP im Mittelpunkt steht, die koalitionären Nerven zu strapazieren. Die diversen Ermittlungsstränge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bringen schließlich nicht nur die Volkspartei an sich in Bedrängnis - sondern auch den Bundeskanzler und Finanzminister höchstpersönlich.

Die Turbulenzen der ÖVP färben auf den Koalitionspartner ab. Denn das selbst auferlegte Image als "Anti-Korruptionspartei" leidet. Dass die Grünen der Volkspartei trotzdem die Stange halten, will so mancher Kernwähler zunehmend weniger verzeihen. In sozialen Medien und Kommentarspalten wird der Juniorpartner derweil für seine "Situationselastizität" abgewatscht. Das Aufkündigen der Koalition allerdings, noch dazu inmitten einer noch nicht besiegten Pandemie, würde der Partei nicht ohne Grundlage als staatspolitische Verantwortungslosigkeit ausgelegt werden.

Koalitionsverhandlungen als "Point of no return"

Recht machen können es die Grünen aktuell also eigentlich niemandem. Aktuelle Umfragedaten, die die Partei mit 10 Prozent hinter den Neos sehen, sind zumindest keine große Moralinjektion vor dem grünen Bundeskongress am 13. Juni. Stiller Gast am Parteitag wird auch das Wissen sein: Bei einer Neuwahl kann Grün derzeit nur verlieren. Aber wird in der Partei überhaupt ernsthaft über Alternativen zum Fortführen der Koalition nachgedacht? Wie weit ist die grüne rote Linie bei einer weiteren Zuspitzung noch entfernt? Und vor allem: Was passiert, wenn der Kanzler angeklagt wird?

Zunächst zeigen die aktuellen Dilemmata vor allem, dass die Grünen nach Jahrzehnten der Oppositionsrolle eben in Regierungsverantwortung angekommen sind. Und die besteht zu einem guten Teil aus Kompromissen. Dass aus der Zweckehe mit der ÖVP nicht nachträglich eine Liebesheirat werden würde, war allen Beteiligten klar. Und dass in den Regionen um die Parteispitze ein klarer Wind des Weitermachens weht - der auf viele Ebenen darunter abstrahlt -, merkt schnell, wer sich dort umhört.

"Die Vorgänge in der ÖVP machen eine klare Abgrenzung notwendig", sagt die Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic, Mitglied des grünen Bundesvorstandes, zu dieser Zeitung. Das gelte für die von Integrationsministerin Susanne Raab initiierte "Islam-Landkarte" ebenso wie für die türkisen Angriffe auf die Justiz und die Frage der Menschenrechte. "In den Regierungsverhandlungen vor eineinhalb Jahren waren wir an einem ‚Point of no Return‘", sagt Ernst-Dziedzic. Die Situation sei für die Grünen nach dem "Comeback" in den Nationalrat schwierig gewesen. "Aber die Republik war nach Türkis-Blau in einem desaströsen Zustand. Wir hatten eine riesige Verantwortung."

Unabsehbar war zum Koalitionsstart neben der Corona-Pandemie auch das volle Ausmaß der Justiz-Ermittlungen gegen die ÖVP. Und dennoch: Mit einem Sprengen der Koalition hätten die Grünen nichts zu gewinnen. Ideen Unzufriedener, die in diese Richtung gehen, seien nach Gesprächen meist schnell entschärft, versichern Parteimitglieder der "Wiener Zeitung". Im Großen und Ganzen sei die Partei in ihrem Bekenntnis zum Regieren sehr geschlossen. Auch wenn einige jener 7 Prozent, die am Bundeskongress im Jänner 2020 gegen eine Koalition mit der ÖVP stimmten, heute immer noch überzeugt sind, damals recht gehabt zu haben. "Klar ist: Du kannst nur entweder regieren, oder in Opposition sein", sagt Regina Petrik, grüne Landeschefin im Burgenland und bis 2019 stellvertretende Bundessprecherin. "Aber niemals beides zugleich."

"Bei einer Anklage ist die rote Linie erreicht"

Als positive Perspektive kann die Parteispitze die zunehmende Kontrolle der Pandemie ins Treffen führen. Nicht nur, dass wiedererlangte persönliche Freiheiten die zuletzt gesunkene Zustimmung zur Regierung wieder etwas erhöhen dürften. Wenn die täglichen Inzidenzzahlen und die Bewertung von Gegenmaßnahmen nicht mehr die Nachrichten beherrschen, bleibt vor allem auch wieder Raum zum Platzieren der eigenen Handschrift. "Aus dem Umweltministerium muss und wird dann einiges kommen", heißt es von einem Parteimitglied. Mehr Umsetzen abseits von Corona - ein Faktor, der die internen Reihen eher schließt.

Eine weniger positive Perspektive für die Grünen gibt es allerdings auch. Und die heißt: mögliche Anklage des Bundeskanzlers. Denn das Weiterregieren mit einem angeklagten Kanzler würde sich für eine Partei, die gerne mit Slogans wie "saubere Politik" wahlkämpfte, nicht nur an der eigenen Basis schwer als glaubwürdig verkaufen lassen. "Aus meiner Sicht ist dann klar eine rote Linie erreicht", sagt ein prominenter Grüner. Das würde für seine Partei aber nicht "Hinschmeißen" bedeuten: "Der Anspruch einer bürgerlichen Partei wird es sein müssen, einen nicht angeklagten Kanzler zu stellen."

Dass aber die ÖVP ihr großes Zugpferd Sebastian Kurz selbst gegen jemand anderen im Kanzleramt austauscht, scheint - auch eingedenk aller öffentlichen türkisen Aussagen zu einer möglichen Anklage - kaum bis gar nicht vorstellbar. Was in Kombination bedeutet: Wird der Kanzler angeklagt, steuern die Koalitionspartner auf eine Eskalation zu. "Wenn Kurz nach einer Anklage bei einem Misstrauensantrag im Plenum sitzt, gehe ich nicht davon aus, dass er noch eine Mehrheit bekommen wird", sagt der Grüne.

Anders gesagt: Der grüne Klub würde einem angeklagten Sebastian Kurz im Parlament wohl das Misstrauen aussprechen. Dass die ÖVP nach dessen Abwahl den Kanzler austauschen würde, um die Koalition mit den Grünen weiter aufrechtzuerhalten, darf als äußerst unwahrscheinlich gelten.

Manche Grüne schließen mit der zunehmenden Defensive, in die die ÖVP gerät, aber selbst den Kanzleraustausch nicht mehr völlig aus. In den westlichen ÖVP-Bundesländern herrscht schließlich keine absolute "Kurz oder keiner"-Stimmung. Tirols schwarzer Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser sagte in einem Interview im Mai, dass "er persönlich" bei einer Anklage zurücktreten würde. Etwas hypersensibel veranlagt, könnte man vielleicht gar zum Schluss kommen: Da gärt etwas in der "schwarzen" ÖVP.

Für Verhandlungen mit der ÖVP Optionen offen halten

Ein unter Grünen beliebtes, aber wohl ebenso nur mäßig realistisches Szenario lautet: Man einigt sich mit der ÖVP darauf, dass Kurz sein Amt bis zum Urteil ruhend stellt - in dieser Zeit könnte er etwa von einem Landeshauptmann vertreten werden. Und die Grünen sichern Kurz zu, bei einem Freispruch ins Kanzleramt zurückkehren zu können. Wahrscheinlicher ist aber wohl, dass die ÖVP in diesem Fall - trotz dann deutlich verschlechterter Koalitions-Optionen - mit Kurz an der Spitze in Neuwahlen ginge. Kurzum: Kommt es nicht zu einer Anklage des Kanzlers, dürfte die grüne Stimmung auf längeres Weiterregieren gepolt bleiben. Bei einer Anklage von Kurz ist ein Ende von Türkis-Grün dagegen durchaus realistisch.

Bisher gibt es keinen offiziellen grünen Beschluss dazu, was im Falle einer Kanzleranklage tatsächlich passieren soll. Ob es am Bundeskongress in Linz einen solchen geben soll, wird derzeit durchaus intensiv diskutiert. Im Klub scheint es aber eher den Konsens zu geben, es sei strategisch klüger, im Vorfeld auf eine Abstimmung mit schriftlicher Festlegung zu verzichten - und sich damit für Verhandlungen mit der ÖVP möglichst viele Optionen offen zu halten. Im Falle eines Falles schnell zu entscheiden und sich nicht in langwierigen basisdemokratischen Debatten faktisch selbst aus dem Spiel zu nehmen, sollte die Partei inzwischen gelernt haben. Die große Bewährungsprobe dafür könnte jedenfalls unmittelbar bevorstehen.