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Angebot für Quereinsteiger in Lehrberuf

Von Karl Ettinger

Politik

Hochschulpaket bringt auch Verlängerung der Zugangsbeschränkungen bis 2027 und Neuordnung für Weiterbildung.


Die bereits seit Jahren anhaltende Pensionierungswelle bei Lehrern verstärkt den Druck, sich nach zusätzlichen Pädagogen für die Schulen umzusehen. Künftig möchte die türkis-grüne Bundesregierung auch verstärkt Quereinsteiger in den Lehrberuf dafür ansprechen. Für diese Gruppe von Interessierten wird nun die spezielle Möglichkeit geschaffen, sich an den Pädagogischen Hochschulen für den Unterricht in der Sekundarstufe Allgemeinbildung - das sind Mittelschulen sowie AHS-Unterstufen und -Oberstufen - ausbilden zu lassen. Dieses neue Ausbildungsangebot für Quereinsteiger ist Teil eines größeren Hochschulpakets, das am Mittwoch von der türkis-grünen Bundesregierung im Ministerrat beschlossen worden ist und Anfang Juli im Nationalrat abgesegnet werden soll.

"Wir brauchen hier eine Regelung für Quereinsteiger", betont Wissenschaftsminister Heinz Faßmann. Das sei notwendig, wenn jemand während seines Lebens in die Schule umsteigen wolle. Voraussetzung ist, dass jemand bereits drei Jahre Berufserfahrung mitbringt. Hat jemand beispielsweise ein Bachelor- oder Masterstudium in Physik abgeschlossen, und er will als Lehrer unterrichten, so wird bei der notwendigen pädagogischen Ausbildung die bisherige Berufserfahrung je nach Dauer angerechnet. Voraussetzung ist auch, dass der Quereinsteiger in den Lehrberuf einen Dienstvertrag mit der jeweiligen Bildungsdirektion abschließt. Für Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen gibt es bereits ein eigenes Modell. Die Möglichkeit, ein Quereinsteigerstudium anzubieten, hätte es bereits seit 2013/14 gegeben. Wie die grüne Wissenschaftssprecherin Eva Blimlinger erläuterte, habe das aber nur die Musik Uni genützt.

Neue Quote für Medizinstudenten erlaubt

Eine weitere gesetzliche Verbesserung für Quereinsteiger, um aus einem einschlägigen Job in den Lehrberuf zu wechseln, ist heuer für den Herbst geplant. Mit einer Änderung des Dienstrechts soll dann auch eine Angleichung bei der Abgeltung erfolgen statt schlechter bezahlter Sonderverträge.

Ein zentraler Punkt des Hochschulpakets betrifft weiters die Zugangsregeln zu den Studien. Die bisherige Regelung läuft mit dem heurigen Jahr aus. Nun werden die Zugangsbeschränkungen, die in den Massenfächern an den Universitäten zum Einsatz kommen können, bis 2027 verlängert. Die Universitäten werden verpflichtet, die Studieneingangsphase und die Zugangsregelungen zu evaluieren.

Neuerungen sind für die Medizin-Universitäten vorgesehen. Im neuen Hochschulgesetz wird die Basis dafür geschaffen, dass die Medizin-Unis in den jeweiligen Leistungsverträgen mit dem Bildungsministerium besondere Kriterien für eine weitere Quote für Bewerber festlegen. Neben der Quote von 75 Prozent für Inländer für Medizinstudienplätze und 20 Prozent für Bewerber aus der EU können damit fünf Prozent der Medizinstudienplätze vergeben werden.

Dies gilt für Bewerber, "die sich nachweislich zu einer im öffentlichen Interesse liegenden Tätigkeit gegenüber einer staatlichen Einrichtung oder Gebietskörperschaft verpflichten". Das kann etwa für die Ausbildung für Militärärzte eingesetzt werden, könnte aber auch zur Besetzung von Landarztpraxen genützt werden.

Nicht allein Aufgabe der Universitäten

Allerdings werden in den Leistungsverträgen mit den Unis derartige dienstrechtliche Details nicht fixiert, das müsse laut Wissenschaftsressort in Dienstverträgen zwischen Gebietskörperschaften, etwa Ländern, Krankenhausträgern und bei Militärärzten dem Verteidigungsministerium und dem Studierenden vereinbart werden. Für Faßmann und Blimlinger sind zur Verbesserung bei der Situation der Landärzte vor allem die Krankenkassen am Zug. Das sei nicht allein Aufgabe der Universitäten.

Außerdem werden die Medizin-Universitäten mit dem neuen Gesetz verpflichtet, dass sie kostenlose Unterstützungsangebote für die Aufnahmetests zum Studium anbieten müssen, damit nicht teurere Privatlernhilfen zur Hürde für das Studium werden. Hintergrund dafür ist die Entwicklung, dass der Anteil an Studienanfängern aus Nicht-Akademiker-Familien in Humanmedizin von 2015 bis 2019 von 53 Prozent auf 43 Prozent gesunken ist.

Das Hochschulpaket sieht schließlich eine Vereinheitlichung bei den Abschlüssen von weiterbildenden Hochschul- und Universitätslehrgängen vor. Statt bisher rund 60 verschiedener Abschlüsse sind künftig neun Abschlüsse festgelegt. Der Wissenschaftsminister spricht von "einer Art Baukastensystem", mit dem künftig Ordnung in die akademischen Grade gebracht werde. "Das ist wesentlich", so Faßmann.

Zusammenarbeit bei Weiterbildungsangeboten

Blimlinger sieht für Studenten wie auch Unternehmen darin einen Vorteil. Das bringe "Sicherheit", weil Studenten wüssten, was sie für einen Weiterbildungslehrgang bekommen, und Unternehmen wüssten, was der Abschluss bedeute. Genauere Regeln gibt es für Hochschulen auch für die Zusammenarbeit bei Weiterbildungsangeboten mit außeruniversitären Einrichtungen - etwa mit dem Wifi oder dem Berufsförderungsinstitut Bfi.