Zum Hauptinhalt springen

Corona-Bonus für Reinigungs- und Reha-Personal

Von Karl Ettinger

Politik

ÖVP und Grüne erweitern im Nationalrat den Bezieherkreis der Sonderzahlung, Techniker gehen leer aus.


Für rund 26.000 Ärzte in Spitälern, 95.000 Pflegekräfte in Krankenhäusern und 68.000 Pflegemitarbeiterinnen in Heimen und bei mobilen Diensten war ein Bonus von durchschnittlich 500 Euro wegen der besonderen Belastung während der Corona-Pandemie von der türkis-grünen Bundesregierung schon seit längerem in Aussicht gestellt. Nach heftigen Protesten von SPÖ und Gewerkschaft wird der Bezieherkreis der Sonderzahlung nun doch ausgeweitet: Auch in Spitälern angestellte Reinigungskräfte und vor allem auch Mitarbeiter in Rehabilitionseinrichtungen werden in den Genuß des Bonus kommen. Für Techniker in Spitälern war die Zahlung ebenfalls im Gespräch, ist jetzt aber nicht vorgesehen.

Das sieht ein Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen vor. Dieser ist am Donnerstag vor dem Beschluss des Corona-Bonus am Nachmittag im Nationalrat ausgearbeitet  worden und liegt der "Wiener Zeitung" vorliegt vor.

Auszahlung bis Ende 2021

Konkret ist vorgesehen, dass der Bund aus dem Coronakrisenfonds Mittel an Bundesländer und Gemeinden als Zweckzuschuss für diese außerordentliche Zuwendungen übermittelt. Der Corona-Bonus mit gemäß der gesetzlichen Vorgabe mit durchschnittlich 500 Euro pro Bezieher begrenzt und steuerbefreit sind. Die Auszahlung ist bis 31. Dezember dieses Jahres vorgesehen.

Den Bundesländern bleibt ein gewisser Spielraum, wie der Corona-Bonus genau gestaltet wird. Nach Informationen aus der Koalition muss das in Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium erfolgen. Die Kosten werden numehr auf rund 100 Millionen Euro geschätzt.

Die Ausweitung auf Reinigungskräfte ist allerdings eingeschränkt. Sie müssen bei Krankenhäusern oder Spitalsträgern beschäftigt sein. Mitarbeiterinnen von privaten Reinigungsfirmen wird der damit der Corona-Bonus nicht gewährt, wie in Koalitionskreisen erläutert wurde. Das Reinigungspersonal muss außerdem laut Abänderungstrag der Koalition "im unmittelbaren Umfeld von betreuten Patienten" Reinigungsdienste verrichtet haben, also auch eine höhere Gefährdung einer Corona-Ansteckung gegeben sein. Auch beim Bonus für Ärzte und Pflegekräfte ist ein "persönlicher Kontakt" mit Corona-Patienten Voraussetzung für den Bezug.

Auch bei den Spitälern gibt es eine Einschränkung. Es betrifft Ärzte und Pflegekräfte der Länder und Gemeinden sowie "gemeinnützig" geführte Krankenanstalten. Privatspitäler fallen demnach nicht darunter.

"Ein Zeichen der Wertschätzung"

Die Koalition sieht in der Bonuszahlung eine "besondere Anerkennung" der Leistungen der betroffenen Berufsgruppen während der Coronakrise. "Der Bonus ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit im Pflege- und Gesundheitsdienst in einer besonders herausfordernden Zeit", betonte ÖVP-Klubobmann August Wöginger  Man lasse sich diesen Bonus auch "nicht schlechtreden", meinte die grüne Pflegesprecherin Bedrana Ribo: "Es ist mehr als das Klatschen."

Die SPÖ ist weiter erbost. So gehe man mit Menschen nicht um, kritisierte SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher. Die SPÖ vermisste vor allem einen Bonus für Rettungskräfte und wartete mit einem eigenen Antrag auf, auf auf Sonderzahlungen auch an Mitarbeiter bei psychosozialen Diensten und sämtliche Gesundheits- und Betreuungsberufe auf. Die FPÖ unterstützte die Ausweitung, hätte sich aber ebenfalls einen noch größeren Bezieherkreis gewünscht.

Neue Modelle für Kurzarbeit ab Juli

Auf der Tagesordnung im Nationalrat steht auch die künftige Regelung der Kurzarbeit. Ab Juli werden nun zwei Modelle angeboten. Für besonders von der Coronakrise betroffene Branchen, wie Stadthotellerie und Luftfahrt, mit mindestens 50 Prozent Umsatzausfall bleibt es im Kern bei der bisherigen Regelung, bei der die Arbeitszeit bis auf null Prozent sinken kann. Für anderen Branchen kommt bis zum Sommer 2022 ein Übergangsmodell mit reduzierter Förderhöhe. Es muss mindestens 50 Prozent gearbeitet werden, Unternehmen müssen 15 Prozent der bisherigen Beihilfenhöhe selbst tragen.