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Hauptsache Abschiebungen

Von Simon Rosner

Politik

Die ÖVP hat vor Wochen Abschiebungen nach Afghanistan auf die innenpolitische Agenda gesetzt. Das bringt die Kanzlerpartei nun in Argumentationsnot: Wie weiter? Eine Analyse.


Samstag Mittag hat Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) der "Kleinen Zeitung" ein Interview gegeben, erschienen ist es am Sonntag. Man wolle abgelehnte Asylwerber aus Afghanistan weiterhin abschieben, sagte Nehammer darin unbeirrt. Andere Länder wie Deutschland und die Niederlande hatten Tage davor Abschiebungen aufgrund des Vormarschs der Taliban ausgesetzt, Österreich nicht. "Wir arbeiten an einem Flug - in Kooperation mit Afghanistan", sagte Nehammer.

Als das Interview Sonntagfrüh erschien, standen die Taliban jedoch bereits vor Kabul, noch vor Mittag (MEZ) war die Hauptstadt de facto übergeben. Viel schneller als gedacht. Die Aussage des Innenministers in der "Kleinen" und die Ereignisse in Afghanistan passten logisch nicht mehr zusammen.

Das taten sie freilich auch vor dem Fall Kabuls nicht wirklich. Die offizielle Position Österreichs lief auf eine Abschiebungspolitik nach Schrödingers Katzenmodell hinaus: Man hält an den Abschiebungen grundsätzlich fest, ohne jedoch tatsächlich abzuschieben. Seit Juni wurden auch keine Afghanen mehr zwangsweise aus Österreich in die Heimat geflogen.

Im Vorjahr wurden auch nur 125 Afghanen abgeschoben, zumeist straffällige, und dies auch nur durch eine strenge juristische Auslegung, weil in Herat und Mazar-e-Sharif im Nordwesten und Norden des Landes mutmaßlich innerstaatliche Fluchtmöglichkeiten bestünden. Als diese Städte in der Vorwoche eingenommen wurden, fiel dieses Argument heimischer Gerichte in sich zusammen.

Doch warum beharrte der Innenminister weiterhin auf Abschiebungen? Nur um in der Kommunikation nach außen nicht scheinbar "nachgeben" zu müssen? Eine andere Lesart wäre, dass damit größtmögliche Unsicherheit bei potenziellen Flüchtlingen gestiftet werden sollte, damit diese sich jedenfalls, wenn schon EU, dann nicht Österreich als Zielland aussuchen.

In der "Kleinen Zeitung" hatte Nehammer am Wochenende auch gesagt, dass man "über Alternativen nachdenken" müsse, sollten Abschiebungen wirklich nicht mehr möglich sein. Das ist mit dem Fall Kabuls jedenfalls und endgültig eingetreten. Am Montag hatte das Innenministerium auch schon einen neuen Plan gefasst: Um Afghanistan herum soll die EU Abschiebezentren einrichten. "Ich werde das beim (europäischen) Rat der Innenminister vorschlagen", wurde Nehammer in einer Aussendung zitiert. Sein Büro war für die "Wiener Zeitung" für eine nähere Beleuchtung der Idee nicht erreichbar.

Der Asylrechtsexperte Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination kann sich kein Szenario vorstellen, in dem solche Zentren eine Möglichkeit darstellen, selbst wenn sich Länder finden würden, die der Aufnahme abgelehnter Asylwerber zustimmen. "Das wäre rechtsstaatlich sicher bekämpfbar", sagt er.

Altes Streitthemakönnte Comeback feiern

Die faktische Unmöglichkeit von Abschiebungen konterkariert die Ankündigungen der ÖVP, die nach der Tötung eines 13-jährigen Mädchens von sich aus das Thema immer wieder kommuniziert hatte. "Mit mir wird es definitiv keinen Abschiebestopp geben", sagte Kanzler Sebastian Kurz im Juni.

Es ist anzunehmen, dass der Umgang mit straffällig gewordenen Asylwerbern und Asylberechtigten für die Kanzlerpartei wichtig bleiben wird, schon allein, um der FPÖ keine Angriffsfläche zu bieten. Und die Blauen attackieren Nehammer in Aussendungen auch bereits täglich.

Das könnte einem alten türkis-grünen koalitionären Streitthema zum Comeback verhelfen: der Sicherungshaft. Sie steht eigentlich auch im Regierungsprogramm, allerdings unter der Einschränkung der Verfassungskonformität. Diese wurde geprüft, dabei erkannt, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig wäre, danach folgten keine weiteren Schritte. Und spätestens mit der Corona-Pandemie fragte auch niemand nach.

Schubhaft für Afghanennicht mehr möglich

Der grüne Sicherheitssprecher im Nationalrat, Georg Bürstmayr, verweist darauf, dass eine solche Regelung europarechtlich nur auf Asylwerber beschränkt sein kann. Man müsse nun andere Gedanken anstellen, wie man die Allgemeinheit vor delinquenten Personen, die ihre Strafe aber bereits verbüßt haben, schützen könne, so Bürstmayr sinngemäß. Auch bei Inländern stelle sich seit jeher diese Frage.

Die faktische Unmöglichkeit von Abschiebungen nach Afghanistan müsse nun jedenfalls eine weitere Folge haben, betont Gahleitner-Gertz. Zehn derzeit in Schubhaft befindliche Afghanen müssen gemäß dem Juristen aus dieser entlassen werden, da eben keine Abschiebung mehr möglich ist. Eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung ist eine zwingende Voraussetzung für Schubhaft, andernfalls ist es eine unzulässige Freiheitsberaubung. Schon Anfang August hätten diese Personen aufgrund der Entwicklungen in Afghanistan freigelassen werden müssen. Das ist bis jetzt nicht passiert.